Einspruch vor Auricher Gericht Doch kein Bußgeld wegen Impfpflicht-Verstoß
Eine 54-Jährige war 2022 von ihrem Arbeitgeber zur Impfung aufgefordert worden. Doch die Norderin hatte gesundheitliche Bedenken. Vor Gericht war die Frau jetzt erfolgreich.
Aurich - Eingestellt wurde am Freitag das Verfahren gegen eine 54-Jährige aus Norden, die sich aus Angst vor den Folgen nicht gegen Corona impfen lassen wollte. Die Frau hatte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Aurich eingelegt, in dem sie wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz zur Zahlung von 500 Euro aufgefordert worden war.
Die Sozialpädagogin arbeitete in der ambulanten Hilfe in Norden, als sie im Juli 2022 von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden war, einen Impfnachweis oder andere Dokumente vorzulegen, die dem damals gültigen Gesetz für Menschen, die mit Menschen arbeiten, entsprochen hätten.
54-Jährige fürchtete gesundheitliche Nachteile
Die Angeklagte war der Aufforderung nicht nachgekommen. Aus Angst um ihre Gesundheit habe sie sich nicht impfen lassen, erklärte sie vor dem Amtsgericht Aurich. Erst kurz zuvor sei sie von einer Corona-Erkrankung genesen gewesen und habe die ungenügend erforschten Auswirkungen befürchtet, wenn Impfstoff und eigene Antikörper aufeinander getroffen wären.
Verteidiger Arno Eilers sprach gar von „unüberschaubarem Risiko“ und „Lebensgefahr“ und beantragte, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der werde die mangelnden Erkenntnisse diesbezüglich bestätigen, war sich Eilers sicher. Weil der Antrag zu kurzfristig gestellt wurde, kam Richter Breuker dem jedoch nicht nach.
Frau wechselte in anderen Arbeitsbereich
Er unterbrach den Verteidiger in seinen Ausführungen zur grundsätzlichen Frage nach der Gültigkeit des Infektionsschutzgesetzes für seine Mandantin, nachdem Anfang 2023 sämtliche Corona-Vorschriften ausgelaufen waren.
Weil die Frau seit September 2022 in einen anderen Arbeitsbereich versetzt worden und dort die Impfung auch damals nicht vorgeschrieben war, hielt der Richter ein Bußgeld für nicht mehr erforderlich und stellte das Verfahren ein.