Altenpflegerin vor Gericht Bußgeld wegen Verstoß gegen Corona-Impfpflicht
Eine 64-Jährige aus Wiesmoor muss 500 Euro zahlen, weil sie sich 2022 nicht impfen ließ. Die Frau nannte vor dem Amtsgericht Aurich bestimmte Gründe für ihre damalige Entscheidung.
Aurich - Auch ein knappes halbes Jahr nach Auslaufen der letzten Corona-Gesetze arbeitet sich die Justiz an Übertretungen ab, die nach heutiger Rechtslage keine mehr wären. Vor dem Auricher Amtsgericht scheiterte am Freitag eine Krankenschwester aus Wiesmoor mit ihrem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, in dem ihr der Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz vorgeworfen worden war.
Richter Simon Breuker verurteilte sie am Ende zur Zahlung von 500 Euro, so wie im Bescheid gefordert. Die 64-Jährige arbeitet als Altenpflegerin und hatte sich im Frühjahr 2022 trotz damals geltender Gesetze nicht gegen Corona impfen lassen. Belege über Gründe, die sie von dieser Pflicht hätten ausnehmen können, hatte sie nicht vorgelegt.
64-Jährige hatte große Bedenken
In der Verhandlung gab sie an, die Impfung aus psychischen Gründen abgelehnt zu haben. Sie habe große Bedenken gehabt, weil sie erlebt habe, wie Menschen in ihrem Umfeld nach der Impfung mit schwerwiegenden Folgen zu kämpfen hatten. Die Corona-Zeit sei für alle belastend gewesen. Sie hätte die ihnen anvertrauten Menschen gerne „besser geschützt“. Sie arbeite „mit Herz und Seele in der Pflege“, und es habe sie sehr geschmerzt, wie mit den alten Menschen umgegangen worden sei.
Auch die Angeklagte hatte sich infiziert, die Krankheit aber ohne größere Probleme überstanden. Einen Genesungsnachweis, der ihr eine gewisse Immunisierung für einen gewissen Zeitraum bescheinigt hatte, hatte sie ihrem Arbeitgeber damals zwar vorgelegt, eine Folgebescheinigung jedoch nicht.
Verteidiger bezweifelte Anwendbarkeit des Gesetzes
Verteidiger Arnold Eilers bezweifelte die Anwendbarkeit des Gesetzes auf seine Mandantin. Es sei befristet gewesen bis Ende Dezember 2022 und nicht verlängert worden. Der Bußgeldbescheid des Landkreises aber sei von Januar 2023, argumentierte er. Erfolglos beantragte er die Aussetzung des Verfahrens, bis das Oberlandesgericht Oldenburg in diesem Punkt zu einer Entscheidung gekommen sei.
In der Urteilsbegründung erklärte Richter Breuker, bei allem Verständnis für die Situation der Angeklagten habe er nach damals geltender Rechtslage zu entscheiden und nicht darüber, ob ein Gesetz „gut oder schlecht“ sei.