Ostfriesland  EWE drohte Kunden aus Ostfriesland wegen 1 Euro mit Inkassodienstleister

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 01.06.2023 10:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Illustration Inkasso Foto: dpa/Jens Kalaene
Illustration Inkasso Foto: dpa/Jens Kalaene
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Ein Immobilienmakler in Ostfriesland hat Mahnungen der EWE zu fünf Energielieferverträgen bekommen. Er hält keine für berechtigt – die EWE hingegen alle.

Hat die EWE einem Kunden aus Leer in Ostfriesland nach einer Presseanfrage zu mehreren Mahnverfahren einen Euro für Energielieferungen erlassen? So hat es das Oldenburger Unternehmen mitgeteilt. Und folgt man der EWE-Darstellung, dann hat sie sich bei dem Mann sogar für eine Mahnung entschuldigt, obwohl die berechtigt gewesen sein soll.

Gehört das zum „kulanteren, besseren Umgang mit Kunden“, den EWE-Chef Stefan Dohler im Juli angekündigt hat? Die Kulanz war der vierte Punkt seines Fünf-Punkte-Plans zur Lösung der EWE-Probleme im Kundenkontakt.

Bei dem Leeraner Kunden geht es um Mahnungen zu fünf Energieversorgungsverträgen. Die EWE schreibt dazu: „Wir verstehen, dass die Zahlungserinnerungsschreiben und auch die Entschuldigungsschreiben bei vielen Kundinnen und Kunden für Verwirrung sorgen. Vor allem bei Kundinnen und Kunden, die mehrere Verträge bei uns haben. Das tut uns leid.“

In einer „Zahlungserinnerung“ bezüglich einer Wohnung in Moormerland vom 26. April weist die EWE einen offenen Betrag in Höhe von 56,33 Euro aus. Die Frau des Leeraner Maklers hat sich handschriftlich auf dem Schreiben notiert: „Endabrechnung 8.9.22“. Die Wohnung sei vermietet und deshalb von der EWE endabgerechnet worden, berichtet sie. Die Nachforderung nach mehr als einem halben Jahr sei „nicht nachvollziehbar“. Nach einem Telefonat mit der EWE habe sie trotzdem überwiesen – „unter Vorbehalt der Rückforderung“. Doch am 6. Mai folgte die „erste Mahnung“, über denselben Betrag.

Die EWE teilt bezüglich dieses Vertrags mit, dass die Abrechnung vom 22. September 2022 „einen Nachzahlbetrag in Höhe von 56,33 Euro“ enthalten habe, „den der Kunde am 04.05.23 beglichen hat“ – also zwei Tage vor der „ersten Mahnung“.

Ebenfalls am 26. April schickte die EWE eine „Zahlungserinnerung“ bezüglich einer Wohnung in Moormerland über 31,25 Euro. Auch diese Summe will die Frau des Maklers daraufhin überwiesen haben. Doch am 6. Mai folgte die „Erste Mahnung“ über dieselbe Summe.

Die EWE nimmt dazu wie folgt Stellung: Der fällige Betrag sei „nach der Zwischenrechnung zu spät überwiesen und statt der angeforderten 33,25 Euro nur 32,25 Euro überwiesen“ worden: „Daher galt das Konto als nicht ausgeglichen.“

In der Folge schickte die EWE am 15. Mai die „Ankündigung der Abgabe an einen Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister“. In dem Schreiben hieß es: „Leider konnten wir bis heute keinen Ausgleich der offenen Forderungen feststellen. Wir bitten Sie, dringend den fälligen Betrag zu überweisen.“ Der fällige Betrag beläuft sich demnach auf drei Euro. Es folgt Kundenservice à la EWE: „Wie setzt sich der Betrag im Detail zusammen? Eine genaue Auflistung finden Sie auf der Rückseite.“

Auf der Rückseite steht eine „Zwischenabrechnung“ vom 18.05.2022 bis 07.07.2022 über einen Betrag, der demnach am 19.10.2022 fällig war: 1 Euro. Hinzu kommt die „Mahngebühr“: 2 Euro. Das heißt, die Mahngebühr fiel doppelt so hoch aus wie die angeblich offene Zahlung von einem Euro. Auf schrieb die EWE am 19. Mai: „Wir haben nun auf den noch ausstehenden Euro verzichtet.“

Im Unterschied zu den von der EWE genannten Summen ging es ausweislich der Zahlungserinnerung und der ersten Mahnung ursprünglich nur um 31,25 Euro. Die Frau des Maklers hätte also sogar einen Euro zuviel überwiesen, falls sie – wie von der EWE mitgeteilt – „nur 32,25 Euro überwiesen“ hat. Auf Nachfrage unserer Redaktion sah die EWE keinen Korrekturbedarf: „Die Zahlungen sind von uns unten so dargestellt, wie sie auch stattgefunden haben.“

Zu den Zahlungserinnerungen beziehungsweise Mahnungen bezüglich drei Lieferverträgen für Leeraner Adressen fragte unsere Redaktion die EWE: „Trifft es zu, dass die Mahnungen bezüglich der Lieferstellen in Leer von der EWE zurückgenommen wurden? Falls ja: Gehören diese Mahnungen zu den Tausenden Fällen, in denen die EWE versehentlich Mahnungen verschickt hat? Oder liegt hier eine andere Ursache vor?“

Die EWE antwortete bezüglich der Verträge in der Einzahl: „Die Mahnung steht nicht im Zusammenhang mit den kürzlich falsch versendeten Zahlungserinnerungen.“ Und jetzt wird es kurz relativ kompliziert: In einem Schreiben vom Februar habe die EWE den Kunden darüber informiert, „dass er im März aufgrund der staatlichen Entlastungsmaßnahmen einmalig einen sehr geringen Abschlag leistet und ihm gleichzeitig den neuen Abschlag ab April mitgeteilt“. Laut EWE hat er daraufhin „im März den früher geltenden und nicht den ihm schriftlich mitgeteilten einmaligen Abschlag überwiesen, im April dann den einmal geringen Abschlag, der für März vorgesehen war, und nicht den neuen schriftlich kommunizierten Abschlag“. Ab Mai zahle er den neuen Abschlag, der ab April vorgesehen gewesen sei, so die EWE.

Die Verschiebungen der Zahlungen um jeweils einen Monat hätten „für den Monat April eine zu geringe Zahlung ergeben“, erklärt der Energieversorger. Daher sei es zu einer Mahnung gekommen, „die wir jedoch zurücknehmen und die Zahlungen des Kunden in die eigentlich vorgesehene Reihenfolge bringen“.

Mit dieser Auskunft konfrontiert, erklärte die Frau des Maklers: „Die Briefe zur einmaligen Reduzierung des Abschlages kamen so spät an, dass die Abschläge von uns bereits per Dauerauftrag überwiesen waren. Wir haben daraufhin die Abschläge genau mit dieser Begründung dann für den darauffolgenden Monat geändert. Was dies jetzt mit der Zahlungserinnerung zu tun hat, die laut Entschuldigungsschreiben der EWE falsch war, erschließt sich nicht.“

Unsere Redaktion hat bei der EWE nachgehakt. Die Antwort in dieser Frage: „Wir können hier die Verwirrung gut nachvollziehen. Die Mahnung wurde in diesem Fall durch die um einen Monat verschobene Zahlweise ausgelöst.“ Es sei „auch korrekt“, dass der Kunde „nichts überweisen muss und wir die Mahnung zurücknehmen“ – so die EWE am 20. Mai.

Bereits am 12. Mai hatte der Kunde ein Entschuldigungsschreiben der EWE für eine der Zahlungserinnerungen bezüglich der Leeraner Lieferstellen erhalten. Die Begründung der EWE klingt in diesem Schreiben jedoch anders als jetzt in der Presseauskunft: „Kürzlich haben Sie von uns ein Schreiben über eine offene Forderung erhalten. Es handelt sich hierbei um ein Dokument, das auf Grund eines händischen Umsetzungsfehlers fälschlicherweise erzeugt wurde. Ganz klar: Das hätte nicht passieren dürfen. Wir können Ihren Ärger verstehen und bitten Sie vielmals um Entschuldigung.“

Dieser Artikel erschien zuerst in der Ostfriesen-Zeitung.

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