Osnabrück Querdenker-Star Sucharit Bhakdi freigesprochen: Meinungsfreiheit reicht weit
Ein Star der Querdenkerszene stand in Plön vor Gericht: Sucharit Bhakdi wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.
Der Fall Bhakdi ist ein gutes Beispiel für das Prinzip Meinungsfreiheit: Man darf in Deutschland alles Mögliche sagen, sogar einen Haufen Unsinn. Man darf so tun, als sei man ein seriöser Wissenschaftler und Falschinformationen verbreiten. Man darf die Politik in diesem Land weitreichend kritisieren. Man dürfte behaupten, dass die Erde eine Scheibe wäre.
Und so stand der Professor nicht etwa vor Gericht, weil er angsterfüllte Bürger während der Pandemie mit pseudowissenschaftlichen Falschinformationen traktierte. Bhakdi verharmloste die Corona-Pandemie massiv, riet von Masken und Impfungen ab und argumentierte mit vermeintlich wissenschaftlichen Fakten, die in den meisten Fällen einer Prüfung nicht standhielten. Dafür muss er sich Widerspruch anhören, darf aber weitermachen. Sein Recht endet jedoch da, wo Grenzen anderer massiv überschritten werden. Niemand darf zum Beispiel zum Mord an einem anderen aufrufen. Auch Volksverhetzung ist strafbar. Für letzteres war der unseriöse Wissenschaftler nun angeklagt und wurde schließlich freigesprochen.
Bhakdi betrat thematisch neues Terrain, als er Kritik an der Coronapolitik offenbar mit wirren Statements zu Juden vermischte. Laut Anklage hatte der 76-Jährige Ende 2021 bei einer Rede in Kiel von einem zweiten Holocaust gesprochen und die Zulassung von Covid-Impfstoffen in Verbindung mit einem „Endziel” gebracht.
Am Ende reichten diese Aussagen aber nicht für eine Verurteilung. Das Gericht argumentierte: Es sei nicht auszuschließen, dass Bhakdi nur die israelische Regierung gemeint habe. Zu diesem Schluss kann man kommen. Es gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Seine unbelehrbaren Fans dürfte dieser Beleg für Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit indes wohl nicht überzeugen. Sie halten an einem Personenkult unabhängig von allen Fakten fest.