Plön Freispruch für Corona-Kritiker Sucharit Bhakdi – Applaus vor dem Amtsgericht
Mit Sucharit Bhakdi musste sich einer der bekanntesten Gegner der Corona-Impfung am Dienstag vor dem Plöner Amtsgericht verantworten. Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidiger und sprach Bhakdi frei.
Es begann mit Applaus für den Angeklagten und es endete mit Applaus: Der Mediziner, Mikrobiologe und Autor Sucharit Bhakdi (76) gilt als einer der schärfsten Kritiker von Impfpolitik und Coronamaßnahmen. Fast 500 seiner Anhänger waren am frühen Dienstag zum Prozess vor dem Plöner Amtsgericht gekommen, um ihm mit Applaus Mut zuzusprechen und durch Rufe und Transparente seinen Freispruch zu fordern. Bis zum Abend harrten etwa noch 80 von ihnen vorm Gerichtsgebäude aus – und sie jubelten, als der Freispruch kurz vor 17.45 Uhr verkündet wurde.
Die Generalstaatsanwaltschaft warf Bhakdi vor, im April 2021 im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen zur Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben.
Er habe nicht festgestellt werden können, dass sich der Angeklagte strafbar gemacht hat, sagte Richter Malte Grundmann. Es gebe gute Gründe, davon auszugehen, dass er sich inhaltlich vom Thema der Impfpolitik Israels entfernt habe und über die Juden sprach, aber im Falle von mehreren Deutungsmöglichkeiten sei immer von der für den Angeklagten günstigsten auszugehen.
Es habe nicht festgestellt werden können, dass sich der Angeklagte strafbar gemacht hat, sagte Richter Malte Grundmann am Ende des fast neunstündigen Prozesses. Es gebe gute Gründe, davon auszugehen, dass er sich im Interview inhaltlich von der Kritik an der Impfpolitik Israels entfernt habe und über die Juden sprach, aber im Falle von mehrdeutigen Aussagen sei von der für den Angeklagten günstigsten auszugehen.
Der Richter äußerte Zweifel daran, dass Bhakdis Vergleich der Impfkampagne mit dem Holocaust bei der Rede in Kiel zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet gewesen seien. „Eine Verharmlosung allein belegt eine solche Eignung nicht“, betonte Grundmann. Am Ende seiner Rede habe Bhakdi zum friedlichen Diskurs mit der Politik aufgerufen und dass im Wahlkampf drastische, sprachliche Bilder verwendet würden, sei üblich, um Stimmen zu gewinnen.
„Für die Gesellschaft mögen solche Äußerungen schwer erträglich sein, aber ein Überschreiten der Grenze zur Strafbarkeit war nicht festzustellen“, begründete Richter Grundmann den Freispruch.
Die Vertreterin der Anklage, Oberstaatsanwältin Silke Füssinger, hatte das in ihrem Plädoyer anders gesehen und eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagesätzen á 90 Euro gefordert. „Der Angeklagte hat sich von der Kritik an der Regierung Israels gelöst und ,den Juden, die das Böse gelernt hätten‘ pauschal Eigenschaften zuordnet, die geeignet sind, Feindseligkeit und Hass gegen alle Juden zu schüren.“ Die Aussagen seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden, weil damit der Boden für Übergriffe bereitet und bei Juden in Deutschland ein Klima der Angst erzeugt werde.
Und weiter: „Bei der Rede in Kiel verglich der Angeklagte die Impfungen mit der massenhaften, fabrikmäßigen Vernichtung von Menschen durch das NS-Regime. Er wusste, dass der Vergleich abwegig war und die NS Gräueltaten verharmloste. Mit der drastisch-aggressiven Wortwahl erzeugte er insbesondere in der Gruppe der Impfgegner eine emotional gesteigerte Feindseligkeit, stilisierte sie zu Freiheitskämpfern und suggerierte, dass Gewalt ein legitimes Mittel gegen staatliche Maßnahmen sei.“
Die Verteidigung warf der Staatsanwaltschaft vor, Anklage erhoben zu haben, obwohl sie beide Videos nicht in Gänze kannte. Diese habe sie erst 17 Tage später von der Polizei erhalten. „Hätte sie den gesamten Kontext gekannt, wäre klar geworden, dass es in Interview und Rede nichts gab, was eine Störung des öffentlichen Friedens im Ansatz gerechtfertigt hätte“, rügten die Verteidiger nach der Sichtung der Videos im Prozess.
Im Plädoyer kritisieren Prof. Martin Schwab (Bielefeld), Tobias Weissenborn (Göttingen) und Sven Lausen (Hamburg), dass die Staatsanwaltschaft nicht die Reißleine gezogen habe: „Die Anklage war böswillig, hier sollte ein Exempel statuiert werden. Entsprechend der Sach- und Rechtslage hätten Sie die Reißleine ziehen müssen, doch die Kraft hatten sie nicht“, sagten sie in Richtung von Füssinger. Und: „Die Oberstaatsanwältin hat nichts bewiesen, nur behauptet.“
Bhakdis Verteidiger beantragten Freispruch. Der Angeklagte, der sich in der Verhandlung selbst nicht äußerte, schloss sich in seinem letzten Wort den Ausführungen seiner Verteidiger an.
Nach dem Freispruch lächelte Bhakdi, verließ unter Applaus das Gebäude und gab Autogramme vor der Tür des Amtsgerichtes. Er dankte seinen Anhängern: „Ich bin stolz auf Plön. Die Justiz hat gezeigt, dass man ihr vertrauen kann. Die Anklage war für mich unverständlich. Die Hoffnung ist zurückgekehrt. Deutschland ist auf einem guten Weg zurück in die gute Vergangenheit.“
Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
Kurz nach Prozessbeginn wurde dieser vom Gericht wieder unterbrochen. Der Vorwurf der Verteidigung: In der Anklageschrift werde nicht im Konjunktiv formuliert, sondern das Präteritum verwendet. Damit sei die Beweiserhebung vorweggenommen, die dem Verfahren vorbehalten sei, so seine Verteidiger. Eine Verlesung der Anklageschrift sei deswegen nicht zulässig. Das Verfahren müsse eingestellt werden. Die Generalstaatsanwältin wies den Antrag zurück. Der Strafrichter unterbrach die Verhandlung zur Prüfung des Antrags.
Der Strafrichter entschied nach einer Unterbrechung, den Prozess fortzusetzen. Es habe keine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung gegeben. Er gab aber den rechtlichen Hinweis, dass nach derzeitigem Stand von einer Strafbarkeit der angeklagten Äußerungen möglicherweise nicht mehr auszugehen sei.
Im ersten Fall der Anklage seien nach den Äußerungen Bhakdis zweierlei Deutungen möglich: Fraglich sei, ob Bhakdis Kritik allein die Impfpolitik des Staates Israels meinte oder sich auf die religiöse Gruppe und damit auch die in Deutschland lebenden Juden und Jüdinnen beziehe. Wenn zweierlei Interpretationen möglich seien, so der Gerichtssprecher, müsse die für den Angeklagten günstigere angenommen werden.
Auch sehe das Gericht in einer bislang vorläufigen Einschätzung nach Sichtung des ersten Videos auf dem Kieler Rathausplatz vom 24. September keine Gefährdung des öffentlichen Friedens.
Oberstaatsanwältin Silke Füssinger argumentierte hingegen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen „ein Klima der Angst erzeugt hat, das Impfgegner als Widerstandskämpfer stilisiert, denen auch Gewalt erlaubt“ sei. Der Prozess ging nach der Zeugenaussage eines Polizisten, der die Veranstaltung in Kiel als friedlich und harmlos bezeichnete, weiter mit der Sichtung des 90-minütigen Interviews mit Sucharit Bhakdi.
Bhakdi erklärte kurz nach dem Interview und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, missverstanden worden zu sein und streitet jede Form der Volksverhetzung ab. Tatsächlich ist die rechtliche Wertung seiner Äußerungen juristisch umstritten. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte es abgelehnt, Bhakdi wegen Volksverhetzung anzuklagen – und zwar mit Blick auf die Leitplanken, die das Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen (1 BvR 2083/15 oder 1 BVR 811/17) zum Wert der Meinungsfreiheit gesetzt hat.
Nach ersten Schätzungen sind aktuell gut 350 Unterstützer vorm Plöner Amtsgericht, nur vereinzelt sind Transparente zu sehen. 20 Personen dürfen als Zuschauer in den Saal zusätzlich zu Pressevertretern, der Rest muss draußen warten.
Warum sind die Menschen gekommen? „Sucharit Bhakdi ist ein Herzensmensch, ich möchte ihn unterstützen. An ihm soll ein Exempel statuiert werden“, sagt eine 60-Jährige vor der Tür des Amtsgerichtes. Sie gehört zum Verein „Du bist Teil der Menschheitsfamilie“, der sich in der Coronazeit für eine freie Impfentscheidung starkgemacht hatte.
Eine andere Frau möchte weder Alter noch Namen nennen, sagt aber: „Er ist einer der ehrlichsten Menschen der Welt und hat uns bei unserer Impfentscheidung unterstützt.“ Wer solidarisch mit Bhakdi sein will, sollte ein weißes Kleidungsstück tragen, dazu wurde unter anderem über Telegram aufgerufen.
Obwohl gut 320 seiner Unterstützer nicht in den Gerichtssaal konnten, bleiben viele von ihnen davor und applaudieren ihrem Idol zu. „Wer die Wahrheit sagt, wird angeklagt“, sagen eine von ihnen, das wollten sie nicht hinnehmen. Namen möchte keiner der Unterstützer vor dem Gericht veröffentlicht wissen.
„Es werden Verbindungen zum jüdischen Volk gesehen, die es nicht gibt“, sagt ein anderer. Bhakdi gehöre zu den wenigen Mutigen, die Widerstand leisteten und öffentlich die Corona-Politik kritisierten, deshalb seien sie gekommen, um ihn zu unterstützen, sagt eine andere Gruppe von Menschen. Als er während der Unterbrechung ans Fenster kommt und ihnen zu winkt, bricht Jubel und Applaus aus. „Für die Freiheit, Für die Freiheit“, rufen die Menschen, die vorm Gericht ausharren wollen, bis eine Entscheidung getroffen ist.
Jeder habe das Recht, seine Meinung zu sagen, deshalb seien sie hier. „Es werden Verbindungen zum jüdischen Volk gesehen, die es nicht gibt“, sagt ein anderer. Bhakdi gehöre zu den wenigen Mutigen, die Widerstand leisteten und öffentlich die Corona-Politik kritisierten, deshalb seien sie gekommen, um ihn zu unterstützen, sagt eine andere Gruppe von Menschen.
Als er während der Unterbrechung ans Fenster kommt und ihnen zu winkt, bricht Jubel und Applaus aus. „Für die Freiheit, Für die Freiheit“, rufen die Menschen, die vorm Gericht ausharren wollen, bis eine Entscheidung getroffen ist.