Plön  Applaus für Corona-Kritiker Sucharit Bhakdi vor Gericht – Prozess unterbrochen

Eckard Gehm und Constanze Emde
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Von Eckard Gehm und Constanze Emde
| 23.05.2023 10:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Sucharit Bhakdi wird mit frenetischem Applaus von seinen Unterstützern vorm Plöner Amtsgericht empfangen. Sie stehen Spalier für den Angeklagten. Foto: Eckard Gehm
Sucharit Bhakdi wird mit frenetischem Applaus von seinen Unterstützern vorm Plöner Amtsgericht empfangen. Sie stehen Spalier für den Angeklagten. Foto: Eckard Gehm
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Unter frenetischem Applaus geht der Angeklagte Sucharit Bhakdi ins Gericht. Gut 350 Anhänger versammeln sich am Verhandlungsort in Plön. Der 76-Jährige steht wegen Volksverhetzung vor Gericht.

Es klingt eher nach Superstar, als nach Angeklagtem: Als der Mediziner, Mikrobiologe und Autor Sucharit Bhakdi (76) aus Martensrade vorm Plöner Amtsgericht erscheint, tönt Applaus. Die nach Polizeischätzungen rund 350 Unterstützer bildeten ein Spalier und ließen ihn hindurch in den Gerichtssaal. Dort warteten schon seine Anwälte Prof. Martin Schwab (Bielefeld), Tobias Weissenborn (Göttingen) und Sven Lausen (Hamburg).

Kurz nach Beginn ist der Prozess bereits unterbrochen worden. Die Verteidigung rügte am Dienstag schwerwiegende Mängel der Anklage. Darin sei eine Beweiserhebung vorweggenommen worden, die dem Verfahren vorbehalten sei. Eine Verlesung sei deswegen nicht zulässig. Das Verfahren müsse eingestellt werden. Die Generalstaatsanwältin wies den Antrag zurück. Der Strafrichter unterbrach die Verhandlung zur Prüfung des Antrags.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Bhakdi vor, im April 2021 im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen zur Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben. Bhakdi erklärte, missverstanden worden zu sein und streitet jede Form der Volksverhetzung ab.

Tatsächlich ist die rechtliche Wertung seiner Äußerungen juristisch umstritten. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte es abgelehnt, Bhakdi wegen Volksverhetzung anzuklagen – und zwar mit Blick auf die Leitplanken, die das Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen (1 BvR 2083/15 oder 1 BVR 811/17) zum Wert der Meinungsfreiheit gesetzt hat.

Vor dem Gericht sind Transparente gespannt, die allesamt Freispruch für Bhakdi fordern. Eine Anhängerin sagt vor Prozessbeginn: „An ihm soll ein Exempel statuiert werden. Sucharit Bhakdi ist ein Herzensmensch, ich möchte ihn unterstützen.“ Sie gehört zum Verein „Du bist Teil der Menschheitsfamilie“, der sich in der Coronazeit für eine freie Impfentscheidung starkgemacht hatte.

Der Verein hatte im Vorfeld zu einer Demonstration vor Gericht aufgerufen, diese dann kurzfristig abgesagt. Bhakdis Ehefrau hatte darum gebeten, ihm „positive Energie zu schicken“. Bei Telegram wurde dazu aufgerufen, am Montagabend eine weiße Kerze für ihn ins Fenster zu stellen und heute ein weißes Kleidungsstück als Zeichen der Solidarität zu tragen.

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