Stalker verurteilt  Geständnis führt zu geringerer Strafe

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 22.05.2023 15:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Auricher reduzierte Einspruch auf das Strafmaß. Er soll seine Ex-Partnerin verängstigt und verletzt haben. Der Richter sieht eine „unfassbar hohe Rückfallgeschwindigkeit“.

Aurich - Einen Teilerfolg erzielte am Dienstag ein Mann aus Aurich vor dem Amtsgericht Aurich. Er hatte seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Stalkings auf das Strafmaß beschränkt und damit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt. Weil er immer wieder den Kontakt zu seiner Ex-Freundin gesucht und ihr zahlreiche Textnachrichten per Handy gesandt hatte, sollte der 40-Jährige 70 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen. Da der Angeklagte derzeit über keinerlei Einkünfte verfügt, reduzierte Richter Dr. Markus Gralla die Höhe des Tagessatzes auf die Hälfte. Allerdings wurde in das Urteil eine frühere Geldstrafe einbezogen, sodass er nun 90 Tagessätze zu je 15 Euro zahlen muss.

Laut Anklage hatte der Mann seine ehemalige Lebensgefährtin im Frühjahr vergangenen Jahres durch massive Belästigung dermaßen verängstigt, dass ihr ein selbstbestimmtes Leben nicht mehr möglich gewesen war. Im März soll er in deren Wohnung randaliert und die Frau dabei verletzt haben.

Zeugin bestätigte wechselhaften Verlauf der Beziehung

In der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte überrascht von den Vorwürfen. Zwar habe es Anfang des Jahres eine körperliche Auseinandersetzung mit der Frau gegeben, wonach ihm polizeilich untersagt worden sei, sich ihr für zehn Tage zu nähern, erklärte er. Direkt danach sei er jedoch wieder bei ihr eingezogen. Auch einen weiteren Streit räumte er ein, in dem sie sich gegenseitig verletzt und „unschöne Sachen an den Kopf geworfen“ hätten. Alles in allem wähnte er die Beziehung jedoch in Ordnung. Er habe die Frau bei der Betreuung ihres Kindes unterstützt, gemeinsam hätten sie ein Auto gekauft, die Frau habe sogar eine Geburtstagsfeier für ihn ausgerichtet.

Eine Gewaltschutzanordnung sei für den Angeklagten „aus heiterem Himmel“ gekommen. Die Frau habe ihn auf ihrem Handy blockiert, ihn ihrerseits allerdings immer wieder angeschrieben. So habe sie ihn auch am fraglichen Tag mitten in der Nacht aufgefordert, seine Sachen aus ihrer Wohnung abzuholen. Es sei zum Streit gekommen und sie habe ihm seine Tasche vor die Füße und anderes aus dem Fenster geworfen. Beim Packen seiner Sachen müsse sie sich mit einer Säge verletzt haben. Er habe lediglich ihre Arme festgehalten. Inzwischen habe er seit über einem Jahr keinerlei Kontakt mehr zu der Frau. Eine gemeinsame Freundin des Paares bestätigte den wechselhaften Verlauf der Beziehung des Paares, die von Streit und Versöhnung geprägt gewesen sei.

Die Geschädigte ist inzwischen an einen anderen Ort verzogen. Aber ohne ihre Version der Vorkommnisse gehört zu haben, mochte Richter Gralla das Verfahren nicht einstellen. Er verwies auf die „unfassbar hohe Rückfallgeschwindigkeit“ des Angeklagten, der nach Streitereien mit der Frau bereits zweimal innerhalb kurzer Zeit verurteilt worden war. Auf Anraten seines Verteidigers stimmte der Angeklagte schließlich zu, seinen Einspruch auf die Höhe der Strafe zu beschränken.

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