Prozess in Aurich 18-Jähriger zielte in Ihlow mit Schreckschusswaffe auf ein Auto
Der Ihlower wies den Vorwurf vor dem Amtsgericht zurück. Aber der Richter glaubte der Zeugin und verwarnte den Angeklagten. Der muss nun unter anderem einen Kurs besuchen.
Aurich - Weil er mit einer Schreckschusspistole auf den Wagen einer Frau gezielt hatte, kassierte am Mittwoch ein 18-Jähriger aus Ihlow vor dem Amtsgericht Aurich eine Verwarnung wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz von Jugendrichter Simon Breuker. Darüber hinaus muss er 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und einen sozialen Trainingskurs besuchen, in dem er den Respekt gegenüber seinen Mitmenschen lernen soll.
Laut Anklage hatte der Jugendliche die Waffe am Neujahrstag gegen den Wagen einer Frau gerichtet, die neben ihm an der Ampel gestanden hatte. Außerdem soll er als Beifahrer in Haxtum aus dem fahrenden Auto einen Schuss abgefeuert haben. Einen Waffenschein hatte er nicht besessen.
Auch Mitfahrer berichteten von der Waffe
„Das stimmt nicht“, wies der Angeklagte in der Verhandlung die Vorwürfe von sich. Zwar habe er die Waffe bei sich gehabt, allerdings „komplett auseinandergenommen“ im Fußraum des Wagens. Die vermeintliche Waffe, die er der Frau entgegengehalten habe, sei eine Getränkedose gewesen. Auch geschossen habe er nicht, vielmehr hätten er und seine Freunde in Haxtum noch übrig gebliebene Silvesterböller gezündet. Schließlich wurde dieser Anklagepunkt mit Blick auf die übrigen Vorwürfe eingestellt.
Richter Breuker zeigte sich jedoch von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Die junge Frau habe den Vorfall klar, deutlich und ohne besondere Belastungstendenz differenziert dargestellt, erklärte er. Dass sie Waffe und Dose verwechselt habe, mochte er nicht glauben. Ihm wiesen beide in Form und Farbe zu wenig Ähnlichkeit auf, zumal auch die Mitfahrer im Auto der Zeugin von der Waffe berichtet hätten.