Schwerin „Anstrengend und nervend“: Vater soll zweijährigen Sohn im Auto erstickt haben
Die Tat liegt zehn Jahre zurück, doch beginnt der Prozess gegen den Familienvater erst jetzt: Er ist wegen Mordes an seinem damals fast dreijährigen Sohn angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm niedere Beweggründe vor. Wie kam der Mann so lang davon?
Mit ausdrucksloser Miene sitzt er auf der Anklagebank und blickt Richtung Boden. Auf der Gegenseite des Gerichtssaals 11 des Schweriner Landesgerichts steht der Staatsanwalt und verliest die Anklageschrift gegen den 50-Jährigen.
Am Dienstagmorgen, 16. Mai, begann der Mordprozess gegen Klaas S. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 2013 seinen damals fast dreijährigen Sohn im Auto erstickt zu haben. Zwar liegt die Tat bereits zehn Jahre zurück, doch ist sie den Ermittlungsbehörden erst seit 2020 bekannt.
Rund zwei Wochen nach dem Prozess gegen eine Mutter, die ihr neugeborenes Kind aus dem Fenster geworfen hatte und dafür vom Landgericht wegen Totschlags verurteilt wurde, wird vor demselben Gericht nun also erneut im Fall eines gewaltsamen Kindestodes verhandelt.
Aus der Anklageschrift geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft dem Vater vorwirft, 2013 einen Menschen aus niederen Beweggründen getötet zu haben. Demnach wollte der Angeklagte zusammen mit seiner Ehefrau und einem älteren Sohn nach Spanien auswandern – was er schließlich auch tat.
Doch dieser Lebensplanung hätte das Opfer im Wege gestanden. Der Vater habe seinen jüngsten Sohn zunehmend als „anstrengend und nervend“ empfunden. „Deswegen entschloss sich der Angeklagte, das Kleinkind zu töten“, so die Staatsanwaltschaft.
Lesen Sie auch: Wie können Eltern mit ihren Kindern über Gewalt und Verbrechen sprechen?
So soll der 50-Jährige den Jungen Ende Januar 2013 in ein Auto gesetzt und ihn zu einem abgelegenen Waldstück südlich von Schwerin gebracht haben. Dort soll er auf die Rückbank geklettert sein und dem Kleinkind eine Decke auf Nase und Mund gedrückt haben. Nachdem das Kind tot war, soll er es in den Wald gebracht und dort mit Zweigen und Erde bedeckt und den Tatort verlassen haben.
Während und nach Verlesung der Anklageschrift hielt sich der Angeklagte bedeckt und zeigte wenig Emotionen. Wie sein Verteidiger mitteilte, wollen sich sowohl die Verteidigung als auch der Angeklagte selbst nicht zur Anklageschrift äußern.
Nach Angaben der Behörden habe der 50-Jährige gegenüber den deutschen Behörden angegeben, mit seinem Sohn dauerhaft im Ausland zu leben. Als er mit den Tatvorwürfen konfrontiert wurde, habe er die Tat im November 2022 zugegeben. Seither sitze er in der JVA in Bützow.
Neben der Staatsanwaltschaft treten auch noch die Mutter und der heute 20-jährige erstgeborene Sohn als Nebenkläger auf.
Die Mutter lebt laut Anwalt inzwischen wieder in Deutschland. Was sie über das Verschwinden ihres kleinen Sohnes wusste und ob sich sich keine Fragen stellte, blieb an diesem ersten Prozesstag unbeantwortet.
Bis es zu einem endgültigen Urteil in diesem Prozess kommt, wird es noch ein paar Monate dauern. Insgesamt 15 Gerichtstermine sind angesetzt, der nächste Termin ist der 1. Juni. Dann werden auch die ersten Zeugen vernommen. Die Urteilsverkündung wird am 5. September erwartet.