Prozess nach Unfall  Freispruch für 24-jährigen Autofahrer aus Aurich

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 15.05.2023 16:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Der Vorwurf lautete auf vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung. Die konnte der Richter nicht erkennen. Die Frage, ob und wann geblinkt wurde, blieb offen.

Aurich - Vor dem Amtsgericht Aurich ist am Montag ein Mann aus Aurich von dem Vorwurf der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung freigesprochen worden. Er hatte sich gegen einen Strafbefehl gewehrt, in dem ihm „grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten“ vorgeworfen worden war. Richter Meyer sah keinen Hinweis darauf, dass der 24-Jährige durch unvermitteltes Linksabbiegen ein hinter ihm fahrendes Auto aus erzieherischen Gründen ausgebremst und damit einen Unfall verursacht hatte.

Im Juli vergangenen Jahres war es auf der Kirchdorfer Straße zu einem Verkehrsunfall gekommen, als der Angeklagte mit seinem Auto nach links in eine schmale Straße hatte abbiegen wollen. Ein hinter ihm fahrender Peugeot hatte gerade zum Überholen angesetzt und stark abbremsen müssen. Der Fahrer hatte die Kontrolle über den Wagen verloren und war mit einem Totalschaden in einem Straßengraben liegen geblieben.

Zeugen sahen mögliche Maßregelung für zu dichtes Auffahren

Der Angeklagte war sich indes keiner Schuld bewusst. Er habe den Wagen hinter sich nicht bemerkt, erklärte er in der Verhandlung. Erst durch das Quietschen der Reifen sei er auf den Unglückswagen aufmerksam geworden und gar nicht auf die Idee gekommen, er könne die Ursache dafür sein. Er habe bereits frühzeitig geblinkt, weil es an dieser Stelle schon häufiger zu Unfällen gekommen sei. Weil die Straße so eng sei, rechne der nachfolgende Verkehr oft nicht mit einem Abbieger.

Der Fahrer des Peugeots hatte sich durch das langsam werdende Fahrzeug zu einer Vollbremsung veranlasst gefühlt. Er gab an, der Angeklagte sei ohne zu blinken nach links ausgeschert. Der Zeuge hielt es für möglich, dass der Angeklagte ihn abgedrängt habe, weil er ihm zuvor zu eng aufgefahren sei. Seine Beifahrerin bestätigte den Eindruck einer Maßregelung seitens des Angeklagten. Auch sie hatte kein Blinken wahrgenommen.

Wann genau geblinkt wurde, blieb am Ende der Verhandlung offen. Sowohl die Zeugen als auch der Angeklagte hatten nach Ansicht des Richters ihre jeweilige Wahrnehmung des Unfalls ohne übertriebene Schuldzuweisung geschildert. Eine rücksichtslose Absicht des Angeklagten konnte er nicht erkennen.

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