Osnabrück Windkraft-Urteil gegen Hendrik Holt ist rechtskräftig
Fast genau ein Jahr ist es her, dass Hendrik Holt und andere vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Osnabrück wegen erfundener Windparks zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Nun ist das Urteil auch gegen den heute 33-Jährigen rechtskräftig.
Regungslos hatten Hendrik Holt, seine Mutter und Schwester, sein Bruder und der „väterliche Freund“ Heinz L. vor rund einem Jahr die Urteile gegen sie zur Kenntnis genommmen. Mehr als zehn Monate und an mehr als 30 Tagen war zuvor vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Osnabrück verhandelt worden. Nach Überzeugung der Kammer hatte sich das Quintett mit Wurzeln im beschaulichen Emsland des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges schuldig gemacht. So ist die juristisch-korrekte Bezeichnung für das, was die Holts und L. im Windkraftsektor gemacht haben.
Oder konkreter: Die Holt-Gruppe erfand auf dem Papier Windkraftprojekte und verkaufte dann Rechte an den Fantasiegebilden an internationale Energiekonzerne: CEZ aus Tschechien, Enel aus Italien und SSE aus Schottland waren die Geschädigten. Also große Konzerne, denen die Holts mit „Abgebrühtheit und Kaltschnäuzigkeit“ gegenüber getreten sind, wie es der Vorsitzende Richter Norbert Carstensen in seiner Urteilsbegründung formulierte. Rund zehn Millionen Euro überwiesen die Konzerne insgesamt für die Holt’schen Luftschlösser.
Für sieben Jahre und sechs Monate wurde Hendrik Holt von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Osnabrück verurteilt. Sein deutlich älterer Geschäftspartner Heinz L., genannt Opi, muss für sieben Jahre hinter Gitter. Holts Bruder, seine Mutter und eine Schwester werden zu Gefängnisstrafen zwischen drei Jahren und drei Jahren und sieben Monaten verurteilt.
Alle fünf Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatten zunächst Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Nachdem das Urteil gegen den 66 Jahre alten Heinz L. sowie die Mutter und Schwester Holts nach Rücknahme der Revisionen seitens der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft im Juni, September und Oktober 2022 rechtskräftig geworden war, ist nun auch das Urteil gegen den 33 Jahre alten Angeklagten und seinen 30 Jahre alten Bruder rechtskräftig, wie das Landgericht mitteilt. Nunmehr haben auch deren Verteidiger und die Staatsanwaltschaft die eingelegten Rechtsmittel gegen das Urteil zurückgenommen.
Auch ein zweites Urteil gegen Hendrik Holt ist mittlerweile rechtskräftig: Wegen einer Aussage, die Holt in Bezug auf Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen des Windkraftprozesses getätigt hatte, stand der 33-Jährige im März erneut vor dem Landgericht Osnabrück. Er hatte behauptet, mit Spahn persönlich über die Lieferung von Masken gesprochen zu haben. Mehr noch: Der Minister habe bei der Unterredung im Berliner Luxushotel Adlon angemerkt, man möge ihn bei diesem Deal bedenken.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und nach Überzeugung des Gerichts hat es dieses Treffen so nicht gegeben. Wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens verurteilte Richter Norbert Carstensen Hendrik Holt zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten – ohne Bewährung.