Prozess in Aurich  Angeklagter wollte sich vor Haft drücken – nun sitzt er länger

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 12.05.2023 12:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Mit einem gefälschten PCR-Test wollte sich ein Mann vor seinem Gerichtstermin drücken. Foto: DPA
Mit einem gefälschten PCR-Test wollte sich ein Mann vor seinem Gerichtstermin drücken. Foto: DPA
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Mit einem gefälschten Corona-Test hat ein 27-Jähriger versucht, seinen Prozess in Aurich und die drohende Haftstrafe hinauszuschieben. Der Schuss ging nach hinten los.

Aurich - Weil er den Termin für eine Gerichtsverhandlung hinauszögern wollte, hat ein 27-Jähriger über seinen Verteidiger einen gefälschten PCR-Coronatest eingereicht. Das Amtsgericht verurteilte ihn darum wegen Urkundenfälschung am Donnerstag zu drei Monaten Gefängnis.

Der Angeklagte hatte die Fälschung unumwunden eingeräumt. Inzwischen bereut er sein Handeln, hatte er sich selbst doch damit den größten Schaden zugefügt. Der Mann war vom Amtsgericht in Leer wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln zu zwei Jahren und drei Monate Gefängnis verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung hatte er vor dem Landgericht Berufung eingelegt, einen Tag vor der Verhandlung jedoch seine angebliche Corona-Erkrankung mit der gefälschten positiven Testbescheinigung belegt. Seine Berufung war daraufhin verworfen worden, das Urteil aus erster Instanz damit rechtskräftig. Der Möglichkeit eines milderen Urteils, etwa der einer Bewährungsstrafe, hatte er sich durch sein Vorgehen beraubt. Inzwischen verbüßt er seine Strafe.

Fälschung aus Gefälligkeit ausgestellt

Wie sich herausgestellt hatte, handelte es sich bei dem Papier um eine „Totalfälschung“. Der Name des Angeklagten hatte sich im System des Testzentrums nicht finden lassen, auch optisch entsprach das Dokument nicht dem dort normalerweise Üblichen. Eine Mitarbeiterin hatte es aus Gefälligkeit ausgestellt. In der Verhandlung gab der Angeklagte an, über Bekannte von dieser Möglichkeit erfahren zu haben. Er habe Zeit schinden wollen, um sie mit seiner kleinen Tochter verbringen zu können, erklärte er. Das sei ein Fehler gewesen, worüber er heute im Gefängnis jeden Tag nachdenke.

Seine Verteidigerin hielt darum eine Geldstrafe für ihren Mandanten für ausreichend. Dieser habe sich durch sein Verhalten bereits selbst bestraft, führte sie ins Feld. Durch sein Geständnis habe er das Verfahren verkürzt, Zeugen hätten nicht mehr gehört werden müssen.

Auch wenn Richter Hartmann ihrer Argumentation durchaus folgen konnte, sah er für eine Bewährungsstrafe dennoch keinen Spielraum. Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft, wenn auch nicht einschlägig, saß auch schon im Gefängnis. Er habe sich offenbar vorherige Verurteilungen nicht zur Warnung dienen lassen, stellte Hartmann fest. Seine Rückfallgeschwindigkeit sei einfach zu hoch für eine positive Sozialprognose, hieß es in der Urteilsbegründung.

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