Bünde Familienvater aus Bünde beleidigt Praxismitarbeiterin in Google-Bewertungen
Ein Mann fühlte sich wegen eines Hinweises auf die damals noch geltende Maskenpflicht „respektlos“ behandelt und wollte sich an einem Mediziner rächen. Jobcenter-Mitarbeiter beleidigte er zuvor als „Ratten“.
Völlig uneinsichtig scheint ein Mann zu sein, der im vergangenen Monat mit seiner sechsjährigen Tochter eine Kinderarztpraxis in Bünde nahe Bielefeld aufsuchte. Nach dem Hinweis einer Praxismitarbeiterin am Empfang, dass auch das Mädchen noch die Maske tragen müsse, ging es mit dessen Vater wohl durch. Widerwillig besorgte er eine FFP2-Maske und verfasste im Nachhinein eine Bewertung über die Praxis im Internet, die ihn jetzt teuer zu stehen kommen könnte. Das Problem mit Rezensionen in der Suchmaschine Google ist hinlänglich bekannt. Im Grunde kann jeder über ein Geschäft, ein Dienstleistungsunternehmen, ein Restaurant oder auch eine Arztpraxis eine Beurteilung verfassen – auch ohne überhaupt dort gewesen zu sein, oder auch einfach nur aus Rache, weil man sich ungerecht behandelt fühlt. Wie ein Anwalt aus Bünde im Gespräch mit der Redaktion erklärte, müssen auch negative und unfair formulierte Rezensionen in der Suchmaschine von den Bewerteten hingenommen werden, doch es gibt auch Grenzen. Nämlich dann, wenn darin Menschen beleidigt werden oder wenn es sich zum Beispiel um sexistische Äußerungen handelt oder Aussagen, die in anderer Weise rechtlich bedenklich sind.
Dann hat Google diese textlichen Bewertungen bei Bekanntwerden zu entfernen. Die Betroffenen können solche Beiträge melden, bleiben dabei aber oft ohne Erfolg, wie zunächst auch der Kinderarzt und dessen Mitarbeiterin feststellen mussten.
Zum Hintergrund: Der Vater des Mädchen würdigte in seiner Rezension über die Praxis die Mitarbeiterin beleidigend herab, die zwar nicht mit Namen genannt wurde, aber für Praxisbesucher eindeutig identifizierbar ist. Die zweifelhafte Krone setzte er seinem Text aber damit auf, als er das seiner Meinung nach unfreundliche Verhalten der Frau ihm gegenüber auf ein unbefriedigendes Sexualleben mit ihrem Mann in der Nacht zuvor zurückführte. Damit waren für den Arzt und seine Angestellte deutlich Grenzen überschritten.
„Da braucht sich keiner mehr zu fragen, warum wir in unseren Praxen bald keine Lust mehr haben, zur Arbeit zu kommen, wenn wir so einen Mist lesen müssen“, so der Mediziner gegenüber der Redaktion. Ihm gehe es nicht um eine schlechte Bewertung seiner Praxis, sondern ausschließlich um die Beleidigung seiner Angestellten. Da der Vorgang nachvollziehbar war, war auch der Verfasser des unsäglichen Beitrags für das Praxisteam zu identifizieren.
Der Arzt wollte hier durchgreifen und nahm Kontakt zu seinem Anwalt auf. Erst nach einer Anfrage der Redaktion im März bei Google dauerte es keine 24 Stunden, bis der anstößige Beitrag des wütenden Vaters entfernt wurde. Versuche des Arztes und seiner Mitarbeiterin blieben bei Google erfolglos. Doch damit nicht genug.
Wenige Tage darauf kam die Frau des Mannes mit einem Kind in die Praxis. Sie wusste von dem Vorfall nichts und war schockiert, als der Arzt ihr einen Screenshot des Beitrag zeigte, den ihr Mann wenige Tage zuvor verfasst hatte. Sie entschuldigte sich vor allem bei der Angestellten. Die Frau hätte ihrem Mann so etwas nicht zugetraut, habe sie gesagt. Der Mediziner teilte ihr allerdings mit, dass unter diesen Umständen ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen der Familie und ihm kaum weiter bestehen könne. Damit hatte der Verfasser der Zeilen seiner Familie keinen guten Dienst erwiesen, denn sie muss sich fortan auf die Suche nach einem neuen Arzt für die Kinder machen.
Es dauerte nicht lang, bis der Familienvater dann auch noch seine Uneinsichtigkeit unter Beweis stellte, denn plötzlich tauchte seine Bewertung erneut bei Google auf – wenn auch um den Halbsatz über das unbefriedigte Sexualleben gekürzt. Die Beleidigung der Mitarbeiterin blieb. Auch dieser Beitrag wurde nach einer Anfrage der Redaktion in der Google-Pressestelle entfernt. Ebenso ein weiterer, in dem der Mann Mitarbeiter des Bünder Jobcenters als Ratten titulierte.
Vom Anwalt des Kinderarztes erhielt der Verfasser wenige Tage danach ein Schreiben mit einer Unterlassungsaufforderung, künftig „herabwürdigende und ehrverletzende Aussagen“ gegenüber seinem Mandanten und dessen Mitarbeiterin zu unterlassen und die Anwaltskosten von 180 Euro zu übernehmen.
Anstatt der Aufforderung nachzukommen, meldete sich der Angeschriebene telefonisch in der Kanzlei und versuchte nun offenbar, den Spieß umzudrehen und sich selbst in die Opferrolle zu stellen. Wortreich habe er dem Anwalt erklärt, in der Arztpraxis „auf das Übelste rassistisch beleidigt“ worden zu sein. Er würde Einspruch erheben – auch gegen die Löschung seines Beitrags bei Google. Das teilt der Kinderarzt im Gespräch mit der Redaktion mit. Woran der Mann bei dem Anruf aber wohl nicht gedacht hat, war, dass er dadurch jeden Zweifel an seiner Identität ausräumte und bestätigte, der Verfasser der unsäglichen Zeilen zu sein.
„Er hätte das auch bestreiten können“, so der Kinderarzt. Auf den Vater der Sechsjährigen kommen nun vermutlich ein Strafverfahren wegen Beleidigung durch die Staatsanwaltschaft sowie ein Zivilverfahren durch den Arzt und dessen Mitarbeiterin zu.
Von Medizinerkollegen bekommt der Kinderarzt derzeit viel Bestätigung, weil er in dieser Sache durchgreift. Das sei nicht bei vielen so, sagt er gegenüber der Redaktion. Viele nähmen derlei Rezensionen klaglos hin. Das Verhalten des Rezensenten sei ein Indiz für die zunehmende Verrohung der Gesellschaft, sieht der Mediziner die Vorgänge besonders im Internet, aber auch im persönlichen Miteinander.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Neuen Westfälischen in Bielefeld.