Mordprozess in Aurich  Widersprüche zwischen Aussagen und Spuren

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 09.05.2023 18:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Am ersten Verhandlungstag wurden der Angeklagte mit Handschellen ins Landgericht geführt. Foto: Romuald Banik
Am ersten Verhandlungstag wurden der Angeklagte mit Handschellen ins Landgericht geführt. Foto: Romuald Banik
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Eine 20-jährige Mutter wurde 2022 in ihrer Wohnung in Aurich getötet. Ein Gutachter sagte: Die Verletzungen des Opfers passen nicht zu den Erklärungen des Angeklagten.

Aurich - In dem Prozess vor dem Landgericht um den gewaltsamen Tod einer 20-Jährigen aus Aurich erläuterte am Dienstag Gerichtsmediziner Dr. Benedikt Vennemann die Ergebnisse seiner Obduktion. Wie berichtet, muss sich der 27-jährige Ehemann der Frau seit Mitte März wegen des Vorwurfs des Mordes vor der Schwurgerichtskammer verantworten.

Wie Kammervorsitzender Björn Raap zu Beginn des Verhandlungstages bekanntgab, könnte der Angeklagte auch wegen Totschlags verurteilt werden. Zur Frage seiner Schuldfähigkeit soll dazu in der kommenden Gerichtssitzung ein psychiatrischer Sachverständiger gehört werden.

Angeklagter bestreitet niedere Beweggründe

Nach anfänglichem Schweigen hatte der Angeklagte eingeräumt, seine Frau im September 2022 in der Popenser Straße in Aurich erwürgt zu haben. Allerdings bestritt er, aus niederen Beweggründen und Heimtücke gehandelt zu haben. Vielmehr sei ein nächtlicher Streit mit seiner Frau ausgeartet, in dessen Verlauf er seine Hände um ihren Hals gelegt und zugedrückt habe, bis sie zu Boden gesunken sei. Erst danach habe er seine Tat realisiert. Der 27-Jährige hatte zunächst versucht, die Tat wie einen Raubüberfall erscheinen zu lassen. Er selbst hatte am Morgen danach die Polizei gerufen und erklärt, er habe seine Frau bei seiner Heimkunft in einer Blutlache liegend vorgefunden.

Der Schilderung der Tat als nahezu wie in Trance begangen widersprechen laut Vennemann die zahlreichen Verletzungen, die die Leiche aufgewiesen hatte. Hautabschürfungen und blaue Flecken sowie Würgemale am Hals und Kratzer im Gesicht sprächen für einen mehrere Minuten dauernden Todeskampf, führte Vennemann aus.

Spuren eines „intensiven Angriffs“

Weil Opfer und Täter in etwa von gleicher Statur gewesen seien, sei eine erhebliche Gegenwehr des Opfers zu vermuten, führte der Experte weiter aus. Dafür sprächen auch Kratzer im Gesicht des Angeklagten. Vennemann sprach von Spuren eines „intensiven Angriffs“, der nicht zu den Angaben des Angeklagten passe.

Der Angeklagte hatte angegeben, im Laufe des Tages bis zur Tat mehrere Dosen Gin Tonic getrunken zu haben. Allerdings variieren seine Angaben zu Zeiten und Mengen in verschieden Zusammenhängen. Auch dazu äußerte sich der Rechtsmediziner in der Verhandlung am Dienstag. Je nachdem, welchen Wert man zugrunde lege, bewege sich der Blutalkoholgehalt des Angeklagten zur Tatzeit zwischen 0,8 bis 2,37 Promille, erklärte er.

Die Verhandlung vor dem Landgericht Aurich wird am Dienstag, 16. Mai, fortgesetzt.

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