Schwerin  Säugling aus Fenster geworfen – so begründet die Mutter ihre Tat

Andreas Frost
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Von Andreas Frost
| 05.05.2023 14:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Frau, die ihr Säugling aus dem Fenster geworfen hat, versuchte sich in Ausreden. Foto: dpa/Jens Büttner
Die Frau, die ihr Säugling aus dem Fenster geworfen hat, versuchte sich in Ausreden. Foto: dpa/Jens Büttner
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Weil sie ihr neugeborenes Kind aus dem dritten Stock eines Hauses in Schwerin geworfen hat, ist eine 26-jährige Frau vom Landgericht Schwerin zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Erklärungsversuche der Frau glaubten die Richter nicht.

Eine junge Frau soll für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis, weil sie in Schwerin ihr Neugeborenes aus dem Fenster einer Wohnung im dritten Stock geworfen hat. Das Landgericht Schwerin verurteilte die 26 Jahre alte Altenpflegehelferin am Freitag wegen Totschlags. Sie habe sehr wohl gewusst, dass sie schwanger war, sagte der Vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung über die Angeklagte. Und sie habe auch gewusst, dass das Mädchen nach der Geburt lebte. Beides hatte die Angeklagte erst bei der Polizei und dann vor Gericht bestritten. Die Strafkammer war überzeugt, dass die junge Frau sich „sehenden Auges“ entschloss, das Fenster zu öffnen und den Säugling, noch bevor er schrie, hinauszuwerfen.

Ihr Lebensgefährte, in dessen Wohnung sich das Drama in einer Nacht Ende Oktober 2022 abspielte, sollte nach Ansicht des Gerichts von dem Kind nichts wissen. Hätte das Kind geschrien, hätte er es erfahren. Wäre das Kind wirklich tot geboren worden, so das Gericht, hätte sie es verstecken können, statt es hinauszuwerfen. Da war das kleine Mädchen höchstens eine halbe Stunde alt.

Ein Nachbar fand das Kind am nächsten Morgen im Hinterhof des Hauses und alarmierte einen Notarzt. Gerichtsmediziner stellten fest, das Kind war lebend und lebensfähig zur Welt gekommen. Es starb an den gravierenden Kopfverletzungen, die es durch den Sturz erlitt.

Die Mutter war schnell ermittelt. Als ihre Aussagen nicht mit den Erkenntnissen der Kriminalpolizei übereinstimmten, wurde sie in Untersuchungshaft genommen. Zunächst behauptete sie offenbar, sie habe geglaubt, ihr Stuhlgang habe die Toilette verstopft.

Ihre Unabhängigkeit sei der Angeklagten schon immer wichtig gewesen, häufig stellte sie ihre Wünsche in den Vordergrund, so das Gericht. Als sie schwanger wurde, „gab es keine innere Akzeptanz dafür“, sagte der Richter. Die Angeklagte bestritt vor Gericht, von ihrer Schwangerschaft gewusst zu haben. Das hielten die Richterinnen und Richter für unglaubwürdig. „Sie sind ja nicht dumm“, sagte der Vorsitzende zu ihr, sie habe die Veränderungen ihres Körpers bemerkt und auch richtig gedeutet.

Offenbar erfolgreich manipulierte sie während der Schwangerschaft ihre Freunde, ihre Kolleginnen und selbst ihren Lebensgefährten, der wohl gern Vater geworden wäre. Er trat im Prozess als Nebenkläger auf. Zehn Kilogramm nahm die kleine, schmächtige Frau zu – und schob es bei Nachfragen auf Medikamente, die sie einnehmen musste.

Sie wimmelte Hilfe selbst dann noch mit Ausreden ab, als sie Wehen und Schmerzen hatte. Ihr Lebensgefährte gab sich offenbar geschlagen. Er musste zur Frühschicht und schlief, als sie im Badezimmer das Kind gebar.

Die Staatsanwältin hatte eine etwas höhere Gefängnisstrafe beantragt. Der Verteidiger hingegen wollte einen Freispruch. Während des Prozesses sei nicht widerlegt worden, dass das Kind in der Wahrnehmung der jungen Frau nicht gelebt habe. Er wird Revision gegen das Urteil einlegen, wie er nach dem Ende der Verhandlung ankündigte. Der Prozess hatte – mit Ausnahme der Urteilsverkündung – hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Die Strafkammer hatte die Öffentlichkeit ausgeschlossen, weil während der Verhandlung über private und intime Details aus dem Leben der Angeklagten gesprochen werden sollte, die das Publikum nichts angehen.

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