Prozess vor Amtsgericht Aurich  Mädchen wollte keine Brote schmieren, da wurde Mann handgreiflich

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 03.05.2023 12:12 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Mädchen sitzt in dieser gestellten Szene weinend in seinem Zimmer. Foto: DPA
Ein Mädchen sitzt in dieser gestellten Szene weinend in seinem Zimmer. Foto: DPA
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Wegen eines Gewaltausbruches gegen eine Zwölfjährige ist ein 34-jähriger Auricher zu 1750 Euro Strafe verurteilt worden. Mit einem Einspruch wollte er die Strafe mindern, doch es kam anders.

Aurich - Weil er gegen die Tochter seiner früheren Lebensgefährtin handgreiflich geworden war, muss ein 34-Jähriger aus Aurich wegen vorsätzlicher Körperverletzung 1750 Euro (50 Tagessätze zu je 35 Euro) Strafe zahlen. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte das Kind im Zuge eines Streits angeschrien, an den Ohren gezogen und zu Boden geschubst. Zwei weitere Schläge gegen die 13-Jährige, wie sie in der Anklage aufgezählt worden waren, konnte das Mädchen nicht bestätigen. Auch konnte sie sich nicht daran erinnern, dass ihr der Angeklagte wie in der Anklage vorgeworfen, ein Bein gestellt und sie damit zu Fall gebracht habe. In diesen Punkten wurde er freigesprochen. Der Mann hatte gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einspruch erhoben, in dem er zu 40 Tagessätzen verurteilt worden war. Zu den Anklagevorwürfen äußerte er sich nicht.

Am Ende fiel die Strafe, trotz weniger Taten als angeklagt, höher aus, weil dem Kind durch die Verhandlung vor dem Amtsgericht eine Aussage nicht erspart geblieben war und weil in einem Strafbefehl immer von einem Geständnis ausgegangen wird.

Mutter bemerkte merkwürdiges Verhalten der Tochter

Zu dem Übergriff auf die damals Zwölfjährige war es im Sommer letzten Jahres gekommen, nachdem ihre Mutter nach der Trennung vom Angeklagten zu ihrer Freundin gezogen war. Das Mädchen blieb mit ihren Stiefgeschwistern und dem Angeklagten im gemeinsamen Haus zurück. In der Verhandlung berichtete sie, es habe Streit mit dem Angeklagten gegeben, weil sie keine Brote für ihre Stiefgeschwister habe schmieren wollen. Daraufhin habe der Angeklagte sie angegriffen. Ihrer Mutter habe sie davon nichts erzählen dürfen, das habe der Angeklagte verboten. Die hatte lediglich ein „merkwürdiges“ Verhalten ihrer Tochter wahrgenommen. Sie habe sich nicht mehr umarmen lassen, habe verängstigt und eingeschüchtert gewirkt und Panikattacken entwickelt, beschrieb sie die damalige Gemütsverfassung des Kindes vor Gericht. Schließlich habe ihre Tochter von den Gewaltausbrüchen erzählt.

Der Angeklagte hatte sich bis dahin nichts zuschulden kommen lassen. Jugendrichter Simon Breuker schrieb seine Tat der im Streit aufgebrachten Atmosphäre zu. Das sei menschlich zwar durchaus nachvollziehbar, jedoch keineswegs zu entschuldigen.

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