Hamburg Wärmepumpe kaufen: So viel Förderung gibt es vom Staat
Wärmepumpen sind für die meisten Wohnimmobilien die Heizung der Zukunft. Der Kauf einer Wärmepumpe ist aktuell aber noch relativ teuer. Doch der Staat gibt einiges an Förderung dazu. Wie viel und wo man die Förderung beantragen kann, erklären wir hier.
Derzeit liegen die Angebote für eine Luftwärmepumpe laut Jürgen Leppig, Vorsitzender des bundesweiten Energieberaterverbands GIH, üblicherweise bei rund 35 000 Euro. Das ist deutlich mehr als beispielsweise eine Gasbrennwertheizung kostet. Da der Staat klimafreundliche Heizungen fördern will, gibt er einiges an Geld dazu, wenn sich Eigentümer entscheiden, ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe auszutauschen
Um Fördergelder für den Einbau einer Wärmepumpe einzustreichen, gibt es drei potentielle Quellen:
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG) wird vom BAFA die Nutzung von Wärmepumpen zu Heizzwecken gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt dabei zwischen 25 Prozent und 40 Prozent der Kosten.
Der Grundfördersatz liegt bei 25 Prozent. Eine weitere Erhöhung der Förderung hängt von der eingesetzten Heiztechnik ab: Wird als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen, so gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten.
Wer eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine förderfähige Wärmepumpenanlage ersetzt, bekommt aufgrund des sogenannten Heizungs-Tausch-Bonus nochmals 10 Prozentpunkte mehr, sodass bis zu 40 Prozent Förderung drin sind.
Alternativ kann man für die energetische Sanierung und damit auch den Heizungstausch einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Das ist im Einkommenssteuergesetz (§35c EStG) verankert. Selbstnutzende Eigentümer können 20 Prozent ihrer Investitionskosten direkt von der Einkommenssteuerlast abziehen. Für Sanierungskosten bis zu 200.000 Euro erstattet das Finanzamt maximal 40.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt über drei Jahre.
Allerdings muss man sich zwischen Steuerbonus und Förderung entscheiden, beides zusammen geht nicht.
In Bestandsgebäuden wird der Einbau einer Wärmepumpe vom BAFA gefördert, wenn das Gebäude nach der Heizungserneuerung zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt wird. Außerdem muss die Wärmepumpe rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreichen. Unabhängig davon müssen folgende Voraussetzungen immer erfüllt sein:
Die Voraussetzungen für den Steuerbonus: Bereits bei Beginn der Sanierung muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein, außerdem muss ein Fachunternehmen die Sanierung durchführen und eine Bescheinigung ausstellen, dass die Arbeiten den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen.
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Neben der Bundesförderung gibt es auch Förderungen für Wärmepumpen auf regionaler Ebene. So vergeben einige Landesbanken zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen, was teilweise auch das Heizen mit erneuerbaren Energien umfasst. Die Fördermöglichkeiten reichen dabei bis runter auf kommunale Ebene.
So fördert beispielsweise das Land Niedersachsen den Einbau einer elektrischen Wärmepumpe, wenn Sie in einem bestimmten Wohngebiet wohnen mit einem Zuschuss. Zuständig ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Gute Übersichten bieten die Fördermitteldatenbank Foerderdata und die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Private Haushalte sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) erhalten weiter eine Förderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 Prozent für alle klimafreundlichen Heizungen, also auch für Wärmepumpen.
Zusätzlich zur Grundförderung gibt es verschiedene Klimaboni für den Austausch besonders ineffizienter Heizungen:
Darüber hinaus soll es für den Heizungstausch Förderkredite mit Tilgungszuschuss geben, um die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Diese Kreditförderung können alle Haushalte in Anspruch nehmen.
Für Wärmepumpen wird der Anspruch an die Energieeffizienz in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Mit diesen zusätzlichen Fördervoraussetzungen können Sie ab 2024 rechnen:
Außengeräte müssen leiser werden: Luft-Wasser-Wärmepumpensysteme sollen künftig nur noch gefördert werden, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts niedriger liegen als die EU-Grenzwerte nach Ökodesign-Verordnung. Ab Januar 2024 müssen Wärmepumpen mindestens 5 Dezibel leiser als die Grenzwerte der Ökodesign-Verordnung. Ab dem 1. Januar 2026 sogar mindestens 10 Dezibel.
Schnittstellen müssen vorhanden sein: Bereits seit dem 1. Januar 2023 müssen förderfähige Wärmepumpen über Schnittstellen verfügen. Ab Januar 2024 muss sichergestellt sein, dass Wärmepumpenanlagen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können, um Mess- und Steuerungsvorgänge nach Energiewirtschaftsgesetz und Messstellenbetriebsgesetz zu ermöglichen. Ab 2025 ist der Anschluss verpflichtend.
Effizienz muss größer sein: Ab Januar 2024 müssen die Heizsysteme so ausgelegt sei, dass sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen. Zusätzlich erhöht sich ab 2024 die Anforderung an die jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz (ETAs).
Nur noch natürliche Kältemittel: Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert werden.
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