Hamburg  Amoktäter von Hamburg: Fälschte der Schießverein Prüfungsunterlagen von Philipp F.?

Yannick Kitzinger
|
Von Yannick Kitzinger
| 27.04.2023 19:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Philipp F. hatte am 9. März mit einer halbautomatischen Pistole sieben Menschen und schließlich auch sich selbst getötet. Foto: dpa/Jonas Walzberg
Philipp F. hatte am 9. März mit einer halbautomatischen Pistole sieben Menschen und schließlich auch sich selbst getötet. Foto: dpa/Jonas Walzberg
Artikel teilen:

Warum hatte Amoktäter Philipp F. einen Waffenschein? Das fragt sich auch die Hamburger Staatsanwaltschaft und ermittelt gegen einen Mitarbeiter der Waffenbehörde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung sowie gegen drei Mitglieder des Sportschützenvereins „Hanseatic Gun Club“.

Hätte der Amoktäter Philipp F., der am 9. März nach einer Gemeindeversammlung der Zeugen Jehovas in Hamburg-Groß Borstel sieben Menschen erschoss, keine Waffe besitzen dürfen? Wegen dieses Verdachtes hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg nun Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter der Waffenbehörde und drei Mitglieder des „Hanseatic Gun Club“ eingeleitet.

Am Donnerstag seien zehn Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vollstreckt worden, erklärt Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering. Die Durchsuchungen betrafen die Wohnanschriften der vier Beschuldigten, den Arbeitsplatz des Mitarbeiters der Waffenbehörde sowie Räumlichkeiten des Schießvereins „Hanseatic Gun Club“ in der Hamburger City, in dem Philipp F. Mitglied war.

Gegen die drei Mitglieder eines im „Hanseatic Gun Club“ tätigen Prüfungsausschusses wird wegen des Anfangsverdachts der Falschbeurkundung im Amt ermittelt. Der Prüfungsausschuss hatte Philipp F. „blanko“ ein auf den 28. April 2022 datiertes sogenannten Sachkundezeugnis ausgestellt. Tatsächlich soll Philipp F. die praktische Sachkundeprüfung an dem Tag jedoch gar nicht bestanden haben.

Eine reguläre nochmalige Anmeldung zur Prüfung erfolgte den Angaben zufolge nicht. Stattdessen soll ein Mitglied der Prüfungskommission am 24. Oktober 2022 eine angeblich erfolgreich verlaufene „Nachprüfung“ vorgenommen haben. Sie wurde anschließend mit dem Sachkundezeugnis vom 28. April 2022 gegenüber der Waffenbehörde dokumentiert.

Demnach hätte Philipp F. im Dezember 2022 mutmaßlich keine Waffenbesitzkarte erhalten und er hätte weder die Tatwaffe noch die verwendete Munition besitzen dürfen. Als vom Schießsportverband anerkannter Verein kann der „Hanseatic Gun Club“ solche Sachkundeprüfungen für seine Mitglieder abnehmen. In jedem Verein gibt es dafür einen dreiköpfigen Prüfungsausschuss. Nur, wer die Prüfung besteht, kommt an eine Waffenbesitzkarte. Der „Hanseatic Gun Club“ äußerte sich am Donnerstagnachmittag zunächst nicht zu den Ermittlungen.

Die Praxis des Prüfungsausschusses war beim „Hanseatic Gun Club“ aber offenbar kein Einzelfall: Den Beschuldigten werde vorgeworfen, in einer „Vielzahl von Fällen unzutreffende Sachkundezeugnisse ausgestellt und damit die Durchführung einer irregulären Nachprüfung gegenüber der Waffenbehörde verschleiert zu haben“, hieß es.

Aus dem Schießverein sollen allerdings schon vor der Amoknacht Informationen über Philipp F. an die Waffenbehörde weitergeleitet worden sein. Ein Mitglied des Sportschützenvereins hatte diese wiederum aus dem familiären Umfeld des späteren Täters. Statt die Warnung ordnungsgemäß weiterzuleiten, empfahl ein Mitarbeiter der Behörde dem Mitglied allerdings, ein „anonymes Schreiben“ an die Waffenbehörde zu schicken. Das Schreiben war am 24. Januar eingetroffen. Es war sozusagen eine bestellte anonyme Anzeige gewesen, heißt es aus Ermittlerkreisen.

Gegen den Mitarbeiter der Waffenbehörde wird nun ebenfalls ermittelt. Es bestünden Anhaltspunkte für den Verdacht der fahrlässigen Tötung in sechs Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung im Amt in 14 Fällen, teilte Oechtering mit. Obwohl F. in der Amoknacht sieben Menschen erschossen hatte, wird gegen den Mitarbeiter nur in sechs Fällen ermittelt, da eines der Opfer ein ungeborenes Baby war und somit nicht ermittlungsrelevant ist.

Der Mitarbeiter habe die Hinweise auf eine mögliche Gefährdung durch F. weder dokumentiert noch ordnungsgemäß innerhalb der Behörde weitergeleitet. In Unkenntnis dessen ordnete der Sachgebietsleiter der Waffenbehörde nach Angaben der Staatsanwaltschaft lediglich eine unangekündigte Aufbewahrungskontrolle für die im Besitz von Philipp F. befindliche Schusswaffe an, anstatt sich gezielt weitere Informationen zu verschaffen und die Waffe nebst Munition sodann umgehend sicherzustellen. Der besagte Mitarbeiter war bereits vor gut zwei Wochen vom Dienst suspendiert und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass gegenüber sämtlichen Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.

Die Linken-Fraktion in der Bürgerschaft sieht Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer in der Pflicht. Beide müssten „die politische Verantwortung für die schweren Verfehlungen ihrer Behörde übernehmen und zurücktreten“, so Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion. „Der Verdacht, dass der tödliche Angriff hätte verhindert werden können, ist ungeheuerlich. Nun braucht es eine umfassende Aufklärung des Behördenversagens und möglicher Verflechtungen der Waffenbehörde mit dem ‚Hanseatic Gun Club‘.“

Ähnliche Artikel