Mutter in Ostrhauderfehn gestorben Notärztin verschlimmerte den Schmerz der trauernden Familie
Im Januar starb die Mutter von Anita Pastoor. Sie und ihre Familie waren und sind darüber sehr traurig. Was sie mit der Ärztin erlebten, die den Tod bescheinigte, machte die Angehörigen fassungslos.
Reekenfeld / Ostrhauderfehn - Zu Jahresbeginn starb die Mutter von Anita Pastoor aus Reekenfeld, die vielen in der Region als langjährige Leiterin der Theatergruppe Elisabethfehn bekannt ist. Marga Tobolski, die in Ostrhauderfehn zu Hause war, wurde 88 Jahre alt. Sie starb am 2. Januar, einem Montag, am späten Abend, zu Hause im Bett. Anita Pastoor, die von der Pflegerin ihrer Mutter, Patricia Wolfswinkel, benachrichtigt worden war, kam noch rechtzeitig, um der Sterbenden die Hand zu halten. Auch ihr Bruder, ihr Mann und ihre Töchter waren dabei, als Marga Tobolski starb. Alle waren sehr traurig über den endgültigen Abschied.
Doch was die Familie anschließend erlebte, als sie dem ärztlichen Bereitschaftsdienst Bescheid gesagt hatte, um den Tod von Marga Tobolski amtlich bescheinigen zu lassen, vergrößerte ihren Schmerz noch. Und es veranlasste Anita Pastoor und die Pflegerin der Verstorbenen, sich wegen des Verhaltens der diensthabenden Ärztin schriftlich bei der Bezirksstelle Aurich der Ärztekammer Niedersachsen zu beschweren.
Frech und unfreundlich im Ton
Die 67-jährige Anita Pastoor schildert, wie sie und ihre Angehörigen das Auftreten der Ärztin im Trauerhaus wahrgenommen haben. „Frech“ sei diese gewesen, laut und unfreundlich im Ton. Der Totenschein würde die Familie teuer zu stehen kommen, hätte sie angekündigt, weil sie dafür aus Leer habe nach Ostrhauderfehn fahren müssen. Um die Leichenschau vorzunehmen, habe die Medizinerin die Angehörigen aus dem Sterbezimmer geschickt. Auch das sei in barscher Weise geschehen, so dass die Enkeltochter sich weinend zurückgezogen habe, berichtet Pastoor. Anschließend hätte die Ärztin gesagt, die Leichenstarre wirke, als sei die Frau schon seit Stunden tot. „Dabei war unsere Mutter gerade erst eingeschlafen“, sagt Anita Pastoor, und ihr bricht beim Erzählen die Stimme.
Entsetzt war die Familie, wie sie ihre tote Angehörige vorfand, nachdem die Ärztin das Haus wieder verlassen hatte. Die Pflegerin von Marga Tobolski schilderte die Situation in ihrer Beschwerde an die Ärztekammer so: „ Das Pflegebett war hochgefahren mit dem Fußteil höher als dem Kopfteil. Meine Kundin war weggerutscht zum Oberseite des Bettes. Auf dem Boden lag ein gebrauchter Handschuh und auch im Bett lag einer. Der Schlafanzug war von unten nach oben kaputtgeschnitten, und meine Kundin lag deswegen nackt im Bett.“
Tote lag nackt und verdreht im Bett
Auch sie habe ihre Mutter in diesem Zustand gesehen, sagt Anita Pastoor. Es sei „heftig“ gewesen, wie diese da gelegen habe, halb weggerutscht, mit den Beinen in der Luft, das Nachthemd aufgeschnitten. Das habe der trauernden Familie sehr zugesetzt. Die Pflegekraft habe dann die Tote wieder würdig gebettet. „Dass ich so etwas erleben musste“, sagt Anita Pastoor. Es gehe ihr nicht darum, der Ärztin fachliche Unzulänglichkeit vorzuwerfen. Aber wie diese mit den Angehörigen umgegangen sei, die unmittelbar zuvor das Sterben ihrer Mutter und Großmutter miterlebt hatten und ganz unter dem Eindruck dieses Abschieds standen, das hätte sie alle menschlich sehr verletzt.
Den Anblick ihrer toten Mutter, wie diese nach dem Besuch der Ärztin verdreht im Bett gelegen habe, den bekomme sie nicht mehr aus dem Kopf, sagt die 67-Jährige. Noch habe sie von der Bezirksstelle der Ärztekammer keine Rückmeldung zu ihrer Beschwerde erhalten.
Diensthabende Ärztin verweist auf Schweigepflicht
Die Ärztin aus Leer, die an diesem Abend Dienst hatte, verwies auf Nachfrage unserer Redaktion auf ihre Schweigepflicht. Sie dürfe sich nicht zu dem Sachverhalt äußern. Ärztliche Schweigepflicht gelte über den Tod hinaus. Sie betonte, dass es der offizielle und richtige Weg sei, bei Schwierigkeiten an die Ärztekammer heranzutreten. Falls die Kammer sie befrage, würde sie sich dem Gremium gegenüber äußern. Die Ärztin erklärte, dass sie regelmäßig Sterbende betreue und höchsten Respekt habe, auch im Umgang mit Verstorbenen. Zur Leichenschau erläuterte die Ärztin, dass diese Vorschriften unterliege, die für Trauernde womöglich schwer erträglich seien. Deshalb seien Angehörige in der Regel nicht dabei, wenn die Leichenschau vorgenommen wird.
Es sei schwierig für sie, betonte die Ärztin, dass sie ihren Dienst versehe, ohne dass ein neutraler Zeuge dabei sei. Wenn später ein Vorwurf im Raum stünde, werde es für sie schwierig.
Auch andere Patienten machten problematische Erfahrungen
Tatsächlich ist Anita Pastoor nicht die Einzige, die mit dieser Ärztin problematische Erfahrungen gemacht hat. Auf der Internetplattform Jameda, haben 53 Patienten und Patientinnen Rückmeldung zu der Medizinerin gegeben mit einem Durchschnitt von 2,5 bei fünf möglichen Sternen. In den Bewertungen ist die Rede von „empathielos, übergriffig und arrogant, unfreundlich und beleidigend“. Diagnosen und Umgang wären „ein Fall für die Ärztekammer“ schrieb jemand im Mai 2022. Doch ein anderer Nutzer bescheinigte im Januar 2021: „Ich muss Frau ... mein Lob aussprechen und bin dankbar, im Notdienst auf sie getroffen zu sein.“
Clarissa Schallenberger Geschäftsführerin bei der Bezirksstelle Aurich der Ärztekammer Niedersachsen, teilte mit, dass man sich aus Aurich zu dem Fall nicht äußern werde. Das habe ein interner Beratungsprozess ergeben. Sie verwies auf die Hauptgeschäftsstelle der Ärztekammer in Hannover.
Ärztekammer gibt keine Auskunft zu internen Verfahren
Deren Pressesprecherin Esther Schmotz äußerte sich: „Ihre Anfragen bezogen sich auf einen individuellen Behandlungsfall. Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass wir zu Einzelheiten kammerinterner Verfahren keine Auskunft erteilen können.“ Grundsätzlich sei das Vorgehen bei Beschwerden: „Wir prüfen diese berufsrechtlich und holen in diesem Rahmen auch Stellungnahmen der betroffenen Ärztinnen und Ärzte ein. Gegebenenfalls erfolgt eine Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens mit den Möglichkeiten der Verhängung einer Rüge oder der Beantragung eines berufsgerichtlichen Verfahrens. Im Einzelfall kann es auch sinnvoll sein, Strafanzeigen zu erstatten.“ Schmotz betont: „Beschwerden nehmen wir sehr ernst, wenn geschilderte Vorwürfe aus hiesiger Sicht nicht mit gewissenhaftem ärztlichem Verhalten vereinbar sind.“
Was die Leichenschau angeht, verweist die Sprecherin der Ärztekammer auf die Kassenärztliche Vereinigung, KVN. Deren Sprecher in Hannover, Uwe Köster, erläutert, dass es 2018 eine Gesetzesnovelle gab, die die Sorgfaltspflichten verschärft habe. Köster schickt eine Information des Gesundheitsministeriums zu dieser Gesetzesänderung mit und schreibt: „Was der trauernden Angehörigen als unerträglich pietätlos erschien, lässt sich im Lichte des ministeriellen Schreibens vielleicht einordnen.“
Im Todesfall Notdienst zu informieren, ist das korrekte Vorgehen
Generell aber hätten die Angehörigen korrekt gehandelt, als sie sich nach dem Tod ihrer Mutter an den Bereitschaftsdienst wandten, versichert der KVN-Sprecher aus Hannover. „Man muss unverzüglich anzeigen, dass jemand gestorben ist“, so Köster. Für die Leichenschau und die Ausstellung des Totenscheins sei auch der Ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Wie das im konkreten Fall abgelaufen ist, werde Gegenstand der Untersuchung sein.
Dieter Krott, Geschäftsführer der Bezirksstelle Aurich der KVN, bestätigt das. Unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 bei einem Todesfall den Notdienst zu informieren, sei genau richtig, so Krott. Es sei auch richtig, unterstrich Krott, dass sich die Angehörige mit ihrer Kritik an die Ärztekammer gewandt habe. Diese sei für die Klärung zuständig. Seine Organisation, die KVN, wäre nur dann zuständig, wenn die Leistung gar nicht erbracht wurde, etwa weil der Arzt nicht erschienen sei.