Mordprozess in Aurich Angeklagter gesteht, seine Frau erwürgt zu haben
Im Mordprozess vor dem Auricher Landgericht gestand der 27-Jährige, seine Ehefrau erwürgt zu haben. Für eine Blutlache hatte er allerdings keine Erklärung.
Aurich - In dem Prozess vor dem Landgericht um den gewaltsamen Tod einer 20-Jährigen in Aurich äußerte sich am Dienstag der Ehemann der Getöteten, nachdem er bisher zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geschwiegen hatte.
Wie berichtet, muss sich der 27-Jährige seit Mitte März vor der Schwurgerichtskammer verantworten, weil er seine Frau im September letzten Jahres erwürgt haben soll. Sie habe den Angeklagten auf dem Weg zu einer neuen Beziehung behindert, heißt es in der Anklageschrift. Über seine Verteidiger räumte er die Tat am Dienstag ein. Er habe die Mutter seines Kindes getötet, erklärte er. „Ich will mich nicht mehr verteidigen, der Staatsanwalt hat mich zu Recht angeklagt, jedoch habe ich nicht aus niederen Beweggründen und nicht aus Heimtücke gehandelt.“ Beide Merkmale würden die Tat als Mord ausweisen.
Frau des Angeklagten fühlte sich vernachlässigt
Seine Frau war leblos in ihrer Wohnung gefunden worden, wo sie in einer Blutlache am Boden gelegen hatte. Der Angeklagte selbst hatte am Morgen nach der Tat die Polizei gerufen. Er hatte zunächst versucht, die Tat als Raubüberfall zu vertuschen, hatte Kleidung aus den Schränken gerissen und eine Tresortür offen stehen gelassen. Dann hatte er in kurzem Abstand mehrmals die Telefonnummer seiner Frau angewählt und ihr mehrere SMS gesandt, bevor er sich zu seinen Eltern begeben hatte, wo er den Rest der Nacht verbracht hatte.
Nach Auskunft des Angeklagten war die Ehe des Paares schon länger von Streit geprägt. Anlass sei seine Arbeit als Automatenaufsteller in verschiedenen Spielhallen gewesen, berichtete der Angeklagte. Er sei viel unterwegs gewesen und seine Frau habe sich vernachlässigt gefühlt, sie sei oft laut und aggressiv gewesen, auch gegenüber ihres zweijährigen Kindes. Er habe eine andere Frau kennengelernt und seiner Frau seine neue Beziehung sechs Wochen vor der Tat gestanden. Man habe sich trennen wollen, aber seine Eltern hätten darauf hingewirkt, es noch einmal zu versuchen, auch aus Sorge um das „schädliche Ansehen innerhalb der Verwandtschaft“. Anders als mitunter verlautbart, sei seine Ehe nicht arrangiert gewesen, betonte der Angeklagte. Nach der Trennung hätte er mit seiner Tochter und der neuen Frau zusammenleben wollen. Ein Freund hätte ihm bei der Suche nach einer passenden Wohnung behilflich sein wollen.
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Prozess wird im Mai fortgeführt
Seine Frau sei „völlig durchgedreht“, als die Trennungspläne konkreter geworden seien und sie gespürt habe, dass er seine neue Liebe nicht aufgeben werde. Es habe fast täglich Streit gegeben. Am Tattag habe er viel über die Zukunft nachgedacht, mit seinem Freund lange telefoniert und dabei einige Dosen Gin-Tonic getrunken. Erst nach Mitternacht sei er nach Hause gekommen, wo ihn seine wütende Ehefrau in Empfang genommen habe. Man habe sich gegenseitig geschubst und gestoßen, er habe seine Hände um ihren Hals gelegt und zugedrückt, bis sie zu Boden gesunken war. „Ich konnte einfach nicht loslassen“, gestand er. Eine Erklärung für die Blutlache hatte er nicht. Erst langsam habe er verstanden, was er getan habe. Heute wisse er, dass er einfach hätte gehen sollen. Bereits wenige Wochen zuvor war ein Streit zwischen den Eheleuten ähnlich eskaliert.
Um die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten zu klären, schlug Richter Björn Raap vor, einen psychiatrischen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dem Angeklagten gab er Gelegenheit, sich in diesem Punkt mit seinen Anwälten zu beraten.
Der Prozess wird am 9. Mai fortgesetzt.