Berlin  Angehöriger stirbt: Wer muss sich um die Bestattung kümmern – und wer zahlt?

Daniel Batel
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Von Daniel Batel
| 22.04.2023 12:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein genauer Blick in die gesetzlichen Vorschriften zeigt, wer im Todesfall eines Angehörigen zuständig ist. Foto: imago-images/Panthermedia
Ein genauer Blick in die gesetzlichen Vorschriften zeigt, wer im Todesfall eines Angehörigen zuständig ist. Foto: imago-images/Panthermedia
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Im Todesfall eines Angehörigen kommen manchmal Fragen auf: Wer ist eigentlich für die Organisation der Bestattung zuständig? Und muss die Person automatisch auch für die Kosten aufkommen?

Nur 39 Prozent aller potenziellen Erblasser schreiben laut einer Studie der Deutschen Bank (Stand 2018) ein Testament. Im Todesfall sorgt das bei Hinterbliebenen häufig für Verwirrung. Innerhalb weniger Tage müssen Verstorbene laut deutschem Recht beigesetzt werden. Wer dafür zuständig ist, kann je nach Einzelfall sehr unterschiedlich sein, wie das Fachmagazin „Finanztest“ der Stiftung Warentest schreibt.

Hat die oder der Verstorbene jemandem diese Aufgabe übertragen – etwa in einer Bestattungsverfügung – steht damit der Verantwortliche fest. Ist nichts vereinbart, müssen die Angehörigen die Beisetzung organisieren. In den meisten Bundesländern ist zuerst der Ehe- oder Lebenspartner verantwortlich, dann volljährige Kinder, danach die Eltern. Kommen alle drei nicht infrage, müssen Geschwister für die Beerdigung sorgen. Falls sich der eigentlich Zuständige nicht kümmern möchte, können aber auch nachrangige Angehörige die Verantwortung übernehmen.

Die Kosten einer Bestattung tragen die Erben, die nicht immer Angehörige sind. Verstorbene können per Testament auch anderen die Erbschaft übertragen. Die Bestattungspflicht trifft dennoch einen nahen Angehörigen. In Fällen wie diesen organisiert dieser die Bestattung und kommt vorläufig für die Kosten auf, die er vom Erben zurückverlangen kann. Für die Beerdigungskosten gelten allerdings Regeln: Sie müssen zum sozialen Status und den persönlichen Verhältnissen des verstorbenen Menschen passen.

Ist der Nachlass überschuldet, schlagen die Erben ihn in der Regel aus. Eine Ausschlagung ändert allerdings oft nichts daran, dass sie trotzdem für die Bestattung zahlen müssen – und zwar, wenn sie nicht nur Erben, sondern darüber hinaus unterhalts- oder bestattungspflichtige Angehörige sind.

Eine Unterhaltspflicht haben zum Beispiel Eltern für ihre Kinder und umgekehrt. Wenn alle Erben ausschlagen und es keine unterhaltspflichtigen Angehörigen gibt, müssen diejenigen zahlen, die durch das Bestattungsgesetz zur Beisetzung verpflichtet sind: etwa die Schwester oder der Bruder.

Wer in prekären finanziellen Verhältnissen lebt, kann beim Sozialhilfeträger einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Laut Gesetz übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten, wenn den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen. Bei der Entscheidung werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Der staatliche Träger übernimmt allerdings nur die erforderlichen Kosten für eine einfache und ortsübliche Bestattung.

Gibt es keine Angehörigen oder sind diese nicht auffindbar, veranlasst das Ordnungsamt die Beisetzung. Ordnungsbehördliche Bestattungen werden in der Regel von Bestattern ausgeführt, die bei einer öffentlichen Ausschreibung das günstigste Angebot unterbreitet haben. Häufig handelt es sich dabei um Feuerbestattungen mit anonymer Beisetzung ohne Trauergäste.

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