Nicht gegen Corona geimpft  Krankenschwester und Pflegerin in Aurich vor Gericht

Neelke Harms
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Von Neelke Harms
| 21.04.2023 12:43 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine Frau wird gegen das Coronavirus geimpft. Foto: DPA
Eine Frau wird gegen das Coronavirus geimpft. Foto: DPA
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Obwohl es in medizinischen Berufen Pflicht war, ließen zwei Frauen sich nicht gegen Corona impfen. Vor Gericht hatten sie keine Chance – und eine muss mehr zahlen.

Aurich/Norden/Großheide - Noch im vergangenen Jahr war sie unter anderem in medizinischen Berufen Pflicht: Die Impfung gegen das Coronavirus. Weil eine Krankenschwester aus Großheide und eine Pflegerin aus Norden sich trotzdem nicht immunisieren ließen, standen sie am Freitag vor dem Amtsgericht in Aurich.

Gegen einen Bußgeldbescheid über 500 Euro hatten die beiden Einspruch eingelegt. Vor Gericht hatte keine von ihnen eine Chance. Dennoch muss eine weniger bezahlen als die andere.

Zweifel an Schutz der Impfung

Aus Überzeugung habe sie sich nicht gegen Corona impfen lassen, erklärte der Anwalt der Krankenschwester am Freitag. Sie selbst äußerte sich nicht. Es sei mittlerweile wissenschaftlich bewiesen, dass Impfungen keinen Fremdschutz hätten, so Stefan Fliege weiter. Und das sei die Auffassung zahlreicher Mitbürger. Personen, die mit der Impfung Corona bekommen würden, blieben zu Hause, um andere zu schützen. Würden ihre Mitmenschen sich dank der Impfung nicht mehr anstecken können, könnten diese bedenkenlos zur Arbeit gehen, so der Auricher Anwalt.

Das niedersächsische Oberlandesgericht hege deswegen nur wenig Bedenken, so Richter Simon Breuker. „Der Deutsche Bundestag trifft Entscheidungen über Gesetze und nicht ich“, sagte er. Selbst wenn er der Überzeugung wäre, dass das Gesetz falsch sei, stünde es ihm nicht zu, diese Entscheidung zu treffen.

Breuker verurteilte die 58-Jährige aus Großheide zu der im Bußgeldbescheid vorgesehenen Geldbuße über 500 Euro.

Angst wegen Vorerkrankungen

Etwas andere Gründe hatte die 62-jährige Pflegerin aus Norden, die wegen derselben Sache vor Gericht stand. Aufgrund der Sprachbarriere erschien sie zusammen mit ihrem Sohn vor Gericht. Er erklärte, seine Mutter habe sich nicht impfen lassen wollen, weil sie Angst vor Nebenwirkungen habe und unter Bluthochdruck leide. „Wir hatten sehr große Bedenken“, so der Sohn.

Als die Aufforderung gekommen sei, dass seine Mutter sich impfen lassen müsse, hätten sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht. Die Pflegerin habe sich für die Zeit freistellen lassen wollen. Doch das wurde nicht bewilligt. Und bei den Behörden habe er niemanden erreichen können.

Kündigung war die letzte Option

Auch über eine Kündigung habe die Frau nachgedacht und mit dem Arbeitgeber gesprochen. Doch auch das sei, wegen der Kündigungsfrist, in der sie noch hätte arbeiten müssen, nicht infrage gekommen. Außerdem sei das die letzte Option gewesen. „Wenn sie mit Mitte 60 gekündigt hätte, hätte sie fast keine Aussicht auf einen anderen Arbeitsplatz gehabt“, so ihr Sohn.

Hinzu kommt: Da die 62-Jährige bereits vorher an Corona erkrankte, hatte sie für 90 Tage den Genesenenstatus und musste sich nicht impfen lassen. Anders als sie und ihr Sohn dachten, galt dieser nicht mehr, als sie zur Impfung aufgefordert wurde.

Norderin nahm Einspruch zurück

Trotz der Erklärungen machte Richter Breuker der Norderin wenig Hoffnung. Und weil sie ohne einen Anwalt zur Verhandlung erschien, erklärte er ihrem Sohn, dass sie den Einspruch zurücknehmen könne. Der Vorteil: Es muss nur die Hälfte der Gerichtskosten bezahlt werden. Spricht der Richter ein Urteil und die Angeklagte geht in die nächste Instanz, muss sie, sollte sie dort verlieren, die gesamten Gerichtskosten tragen. Auch wenn sie das Urteil vom Amtsgericht annimmt, muss sie die vollen Kosten tragen.

Die Angeklagte nahm den Einspruch zurück. Und zahlt deshalb, trotz gleichem Vergehen, weniger als die Krankenschwester, die auch die Gerichtskosten bezahlen muss.

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