Betrugsverfahren vor dem Amtsgericht Autoverkäufer soll Preise zugunsten von Kunden manipuliert haben
Dem Mann soll dafür das elektronische Kalkulationssystem der inzwischen insolventen Firma genutzt haben. Dafür soll er Provision kassiert haben, doch nachweisen ließ sich das nicht.
Aurich - Vor dem Amtsgericht wurde am Donnerstag das Verfahren wegen Betruges gegen einen 34-jährigen Automobilkaufmann aus Südbrookmerland endgültig eingestellt. Zu gegensätzlich waren die Angaben der Zeugen, als dass sich daraus die Schuld des Angeklagten hätte ableiten können.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte als Juniorverkäufer in einem mittlerweile insolventen Auricher Autohaus zwischen April 2014 und Januar 2021 das elektronische Kalkulationssystem der Firma zugunsten der Kunden manipuliert haben. Insgesamt 27 Mal soll er demnach den Neupreis der Gebrauchtfahrzeuge um mehrere 10.000 Euro und so den vertraglich garantierten Rückkaufswert zum Schaden des Betriebes herauf- und die Finanzierungsraten für die Kunden herabgesetzt haben. Pro abgeschlossenen Vertrag soll er von den Kunden jeweils 50 Euro Provision erhalten haben. Der Staatsanwalt bezifferte den Wert des Erlangten mit mindestens 1300 Euro, deren Einziehung er beantragte.
Angeklagte bestritt die Vorwürfe vor Gericht
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe der Manipulation. Als Juniorverkäufer habe er keinen Zugriff auf die Daten im Computer besessen, erklärte er in der Verhandlung. Er habe die Verkaufsgespräche mit den Kunden geführt und im Anschluss seinen Vertragsentwurf dem Verkaufs- oder Filialleiter zur Unterschrift vorgelegt. Nach seiner Ausbildung in der Firma sei er als Verkäufer tätig gewesen und als solcher habe er keine Erfahrung mit der Beurteilung von guten oder schlechten Finanzierungsraten besessen. Bei Preisverhandlungen mit den Kunden habe er den Verkaufsleiter eingeschaltet, er selbst habe hier über keinerlei Spielraum verfügt. Letztlich sei ohnehin kein Schaden entstanden, weil die Fahrzeuge vollständig bezahlt worden seien.
Ein ehemaliger Filialleiter des Autohauses berichtete, ein Zugriff auf das System setze die Berechtigung dafür voraus, die er nicht erteilt habe. Mit einer solchen hätte grundsätzlich jeder die Datensätze darin ändern können. Wie ein weiterer Zeuge ausführte, hätte auch der Angeklagte den Verkaufspreis ändern können, allerdings nur nach Rücksprache mit dem Verkaufsleiter. Der Zeuge war damals selbst ebenfalls Leiter der Auricher Filiale und hatte den Angeklagten als „ordentlichen Bengel“ in Erinnerung.
Preise hätten auch von einer anderen Filiale aus manipuliert werden können
Der Abschluss eines Verkaufsvertrags sei unter seiner Führung immer dem Verkaufsleiter vorgelegt worden. Ein ehemaliger Verkaufsleiter des Autohauses erklärte, eine Manipulation des Nennwerts der Fahrzeuge wäre der Hausbank sofort aufgefallen. Er kritisierte die Struktur des Unternehmens, die einige Fehler im System nach sich gezogen habe. Wer die Werte in der Maske geändert habe, sei nicht nachzuvollziehen gewesen, im Prinzip hätten die Preise auch in einer anderen Filiale eingestellt worden sein können.
Am Ende wurde das Verfahren mit Blick auf eine frühere rechtskräftige Verurteilung des Angeklagten in einem anderen Verfahren eingestellt.