Berlin Bestattung planen als Angehöriger: Diese Fristen sind einzuhalten
Wenn ein Mensch stirbt, müssen Angehörige gesetzliche Vorgaben für die nächsten Schritte beachten. Was Sie zu Fristen und Kosten rund um die Bestattung wissen sollten.
Der Todesfall eines geliebten Menschen löst bei Hinterbliebenen oft tiefe Trauer aus. Dennoch bleibt Angehörigen in Deutschland nicht viel Zeit, eine Bestattung zu veranlassen. Die Beerdigung oder Einäscherung muss innerhalb weniger Tage stattfinden – so will es das Gesetz.
Laut „Finanztest“ der Stiftung Warentest gibt es zwei relevante Fristen nach einem Todesfall: Verstorbene dürfen nur eine bestimmte Zeit am Sterbeort bleiben und die Bestattung muss innerhalb einiger Tage stattfinden.
Wie schnell muss der Leichnam zum Bestatter? Das Landesrecht bestimmt, wann der Leichnam zum Friedhof oder Bestatter überführt werden muss. Die Frist kann zwischen 24 und 48 Stunden betragen.
Wie viel Zeit darf bis zur Sarg-Beerdigung vergehen? Um jemanden im Sarg beerdigen zu lassen, bleiben je nach Bundesland nur vier bis zehn Tage Zeit. Eine Urnenbeisetzung kann hingegen auch mehrere Wochen nach dem Todesfall vollzogen werden.
Was für Dokumente sind erforderlich? Um die Bestattung zu veranlassen, brauchen Angehörige einen Totenschein. Diesen stellen Ärzte aus. Mit dem Totenschein beantragen Hinterbliebene auch die Sterbeurkunde beim Standesamt. Über die Art und Weise der eigenen Beisetzung können Personen selbst mit einer Bestattungsverfügung oder Vorsorgevollmacht entscheiden. Die Angaben sind für Angehörige bindend. Manche Wünsche verstoßen allerdings gegen geltendes Recht. Zum Beispiel darf die eigene Asche nicht auf dem heimischen Kaminsims stehen.
Wenn ein Verstorbener nichts angegeben hat, gilt dieselbe Reihenfolge wie bei der Bestattungspflicht: Gibt es einen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin, liegt die Entscheidung bei ihm oder ihr. Danach folgen Kinder, Eltern oder Geschwister.
Für Menschen muslimischen Glaubens gelten häufig neben den gesetzlichen Vorgaben auch traditionelle Regeln. So soll der Tote aus hygienischen Gründen beispielsweise innerhalb eines Tages begraben werden. Ursprünglich war die Begründung für die Eile, dass der Todesengel die Seele nach dem Tod für ein Zwischengericht zum Himmel geleitet und die Seele danach zum Körper zurückkehrt.
Der spirituelle Ansprechpartner für muslimische Angehörige von Verstorbenen in Deutschland ist der Imam ihrer jeweiligen Gemeinde. Die Gemeinden arbeiten mit muslimischen Bestattungsunternehmen zusammen, die wiederum im Heimatland Partnerfirmen haben. Die Kosten tragen die Angehörigen in der Regel selbst. Der Zusammenhalt in Moscheegemeinden ist häufig groß: Für Flüchtlinge, die alleine gelebt haben oder deren Angehörige, die nicht genügend Geld haben, bezahlt oft die Gemeinde des Verstorbenen die Überführung.