Krankenkassenbeiträge nicht gezahlt  Ex-Chefin von Auricher Bäckereikette verurteilt

Neelke Harms
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Von Neelke Harms
| 20.04.2023 16:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Blick in eine Backstube. Foto: DPA
Ein Blick in eine Backstube. Foto: DPA
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Vor dem Amtsgericht ging es um einen Schaden in Höhe von rund 37.000 Euro. Da die Auricherin geständig und unverschuldet in Not geraten war, blieb es bei einer Geldstrafe.

Aurich - Die ehemalige Chefin einer Auricher Bäckereikette ist vom Auricher Amtsgericht verurteilt worden. Sie hat Beiträge in Höhe von rund 37.000 Euro nicht an Krankenkassen gezahlt. Deswegen stand sie am Donnerstag vor Gericht. Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in zehn Fällen, lautete der Vorwurf.

Die 47-Jährige erhielt eine Geldstrafe. Höchststrafe für diese Tat wären bis zu fünf Jahre Haft gewesen. Unter anderem die Erklärung der Auricherin berücksichtigte Richter Meyer zu ihren Gunsten.

Angeklagte vertraute Insolvenzverwaltern

Die Auricherin räumte die Vorwürfe ein. Ihr Anwalt sagte, sie sei mit der Situation komplett überfordert gewesen. Denn als es zu den Straftaten kam, stand die Bäckereikette kurz vor der Insolvenz. Sie sei davon ausgegangen, dass ihre Steuerberater und Insolvenzanwälte sich um alles kümmern würden, so die Auricherin. Ab Anfang März vergangenen Jahres konnte sie selbst nicht mehr über das Geld ihrer Firma verfügen. „Die Anwälte haben mir weißgemacht, dass sie damit alles bezahlen“, so die Angeklagte.

Doch auch bevor die Bäckereifilialen in die Hände der Insolvenzverwalter gelangten, floss kein Geld mehr an die Krankenkassen. Die Auricherin gab an, davon gewusst zu haben. Eine Mitarbeiterin habe sich darum kümmern sollen. Ob das tatsächlich geschah, habe sie nicht kontrollieren können. Sie habe in allen Bereichen ausgeholfen, ob in der Backstube oder im Verkauf. „Ich bin nur ein Mensch. Ich kann mich nicht teilen“, so die Angeklagte.

Corona sorgte für Überforderung

Vor allem die Corona-Pandemie habe für Probleme gesorgt. Zahlreiche Mitarbeiter seien krankgeschrieben gewesen. Für diese sprang die Chefin ein. Zudem seien staatlich zugesagte Corona-Hilfen nicht angekommen, die Kunden immer weniger und die finanzielle Lage immer schlechter geworden. „Durch Corona ist das alles richtig eskaliert“, so die Angeklagte.

Die Auricherin hatte 2019 nach dem Tod ihres Mannes, der die Firma zuvor führte, die Bäckereikette übernommen. Schon damals sei sie mit der Situation, 20 Filialen zu führen, überfordert gewesen, sagte sie. Sie leide immer noch sowohl körperlich als auch psychisch unter diesen Vorfällen, sagte ihr Anwalt.

Unverschuldete Notlage entbindet nicht von Pflichten

Dass die Auricherin sich schuldig gemacht hat, stand für alle Prozessbeteiligten fest. Im Urteil galt es nur noch die Höhe der Strafe zu klären. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3600 Euro.

Der Verteidiger hielt eine geringere Strafe für angemessen: 1350 Euro. „Sie würde das beim nächsten Mal natürlich alles anders machen“, sagte er über die Auricherin. Nun wisse sie, was sie falsch gemacht habe. Sie sei jedoch insgesamt überfordert gewesen.

Der Richter verurteilte die Angeklagte schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2250 Euro (150 Tagessätze zu je 15 Euro). Die Höhe der Geldstrafe hängt vom Einkommen ab und ergibt sich daraus, dass die Angeklagte derzeit arbeitslos ist. Die Auricherin sei unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten und habe aus Überforderung gehandelt, so der Richter. Das habe sie jedoch nicht von ihren Pflichten entbunden. Hinzu kommt, dass, wie die Staatsanwältin ausführte, ein erheblicher Schaden entstanden ist.

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