Aus dem Amtsgericht Norden Gericht verurteilt Mutter zu Geldstrafe
Eine Marienhaferin überließ ihrem Sohn trotz fehlender Fahrerlaubnis wiederholt ihr Auto. Dafür wurde sie jetzt verurteilt. Der 22-Jährige erhielt seine Strafe bereits zuvor.
Norden/Marienhafe - Er fuhr ohne Führerschein, aber mit Wissen und Duldung seiner Mutter – und das nicht nur einmal: Wiederholt hat die Polizei in der Vergangenheit einen heute 22-jährigen Marienhafer dabei erwischt, wie er mit dem auf seine Mutter zugelassenen BMW öffentliche Straßen befuhr, obwohl er die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis nicht besaß.
Am Mittwoch musste sich die 57-jährige Mutter dafür vor dem Amtsgericht Norden verantworten. „Fahrlässiges Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ heißt der selten angeklagte Straftatbestand, den die Staatsanwaltschaft der Erzieherin aus Marienhafe zur Last legte. Ihr Sohn hatte seine Strafe bereits im August vergangenen Jahres bekommen. Er wurde damals zu einem fünfmonatigen Freiheitsentzug verurteilt, den er derzeit verbüßt. Für den Prozess gegen seine Mutter wurde er aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt.
Nach Verurteilung wieder erwischt
Sie sei zur Tatzeit nicht zu Hause gewesen, versuchte die 57-Jährige, die ohne Anwalt vor Gericht erschien, sich zu entschuldigen. Strafrichter Frank Meyer machte schnell klar, was er von dem Fall hielt. „Es gibt immer wieder Schwierigkeiten und es passiert nichts“, sagte er. „Zigmal“ sei ihr Sohn dadurch aufgefallen, dass er ohne Führerschein Auto fuhr. Auch die Verurteilung im vergangenen August habe ihn scheinbar nicht davon abhalten können. Im September erwischten ihn Polizeibeamte in Marienhafe erneut am Steuer des Wagens seiner Mutter.
Er und seine Kollegen hätten die Angeklagte mehrfach darauf hingewiesen, dass sie sich strafbar mache, wenn sie ihren Sohn weiterhin fahren lasse. Zudem gaben sie ihr Tipps, wie sie dies verhindern könne, indem sie ihm beispielsweise die Zündschlüssel wegnehme oder das Auto abmelde, was inzwischen geschehen ist.
Die Freundin des Sohnes, eine 21-jährige Auricherin, gab an, dass sie das Auto bis kurz vor der Polizeikontrolle gefahren sei. Dann sei es stehen geblieben. Ihr Freund habe es wieder zum Laufen gebracht und auf einen nahegelegenen Supermarktparkplatz gesteuert. Dabei sei er von den Beamten erwischt worden.
Der 22-Jährige machte keine Angaben zur Sache, sondern als Sohn von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Abgesehen davon fühle er sich körperlich nicht in der Lage, eine klare Aussage zu machen, gab er an. „Ich bin nur halb anwesend“, sagte der 22-Jährige zu Richter Meyer. „Mein Sohn ist schwer krank und er wird nie wieder gesund“, erläuterte die Angeklagte unter Tränen.
Stefan Freerksen von der Staatsanwaltschaft sah den ihr vorgeworfenen Tatbestand als erfüllt an. Der 57-Jährigen sei bekannt gewesen, dass ihr Sohn keinen Führerschein besaß und bereits mehrfach illegal gefahren sei. Auch habe die Polizei sie auf ihre Verantwortung als Halterin hingewiesen, erklärte der Vertreter der Anklagebehörde. Strafschärfend wertete er, dass die Marienhaferin wegen desselben Delikts im Juli 2022 schon einmal zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro
„Ihnen war bekannt, was Sache war“, stellte auch Richter Meyer fest. „Sie haben nichts gemacht und alles so laufen lassen“, sagte er und verurteilte die 57-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro (1200 Euro). Meyer blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, deren Vertreter auf eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35 Euro (1400 Euro) plädiert hatte.
Schon in ihrem sogenannten letzten Wort, das ihr strafprozessual zusteht, hatte die Angeklagte deutlich gemacht, was sie von der ihr drohenden Verurteilung hielt. „Das Geld ist mir scheißegal. Ich will, dass mein Kind wieder gesund wird“, sagte sie sichtbar aufgewühlt und bewegt.