Ein Feuer endete tödlich Emder Serien-Brandstifterin zu langer Haft verurteilt
Fünfmal hatte eine Frau in Emden Feuer gelegt, weil sie sich unbeachtet gefühlt hatte. Ein Brand endete tödlich. Jetzt fiel vor dem Landgericht Aurich das Urteil. Der Richter fand deutliche Worte.
Aurich/Emden Sie hatte im Emder Stadtgebiet fünfmal Feuer gelegt und damit die Gefährdung zahlreicher Bewohner der Mehrparteienhäuser billigend in Kauf genommen (die ON berichteten). Das Landgericht verurteilte die 50-jährige Emderin am Mittwoch darum wegen schwerer, in einem Fall wegen besonders schwerer Brandstiftung zu sieben Jahren Gefängnis. Damit blieb die Zweite Große Strafkammer um Bastian Witte unter dem Antrag der Staatsanwältin, die acht Jahre Haft gefordert hatte. Die Angeklagte hatte ihr Zündeln mit der mangelnden Beachtung seitens ihrer Familie begründet. Die habe sich intensiv Computerspielen gewidmet, sie sei einfach nicht mehr zu ihnen durchgedrungen. Als Opfer eines Brandes war sie wenigstens für Augenblicke wahrgenommen worden.
Weil zwei der Feuer von selbst erloschen waren, waren die Verfahren diesbezüglich mit Blick auf die übrigen Taten im Laufe der Verhandlung eingestellt worden. Die hatten es indes in sich: Zwar hatten sich sämtliche Bewohner retten können, jedoch war der Sachschaden erheblich. Bei einem Brand in einem Mehrfamilienhaus hatte sich das Feuer über das gesamte Dachgeschoss ausgebreitet. Dazu hatte nach Auffassung des Brandsachverständigen auch die Bauweise des Hauses beigetragen. Allein hier hatte sich die Schadenssumme auf rund 1,2 Millionen Euro belaufen. Die 43 Bewohner waren unverletzt geblieben, hatten jedoch ihre Bleibe verloren. Eine Nachbarin war infolge der starken Rauchentwicklung kollabiert und im Krankenhaus eines natürlichen Todes gestorben. Ihr Tod sei der Angeklagten zwar rechtlich nicht zuzuordnen, moralisch werde sie es jedoch für sich ausmachen müssen, erklärte Witte in der Urteilsbegründung.
Richter: Angeklagte handelte „eigensüchtig und rücksichtslos“
Die Angeklagte hatte alle Vorwürfe der Anklage unter Tränen eingeräumt und sich mehrfach dafür entschuldigt. Über Ausmaß und Folgen ihrer Taten hatte sie sich jedoch keine Gedanken gemacht. Ein psychiatrischer Gutachter hatte ihr trotz einiger intellektueller und emotionaler Defizite die volle Schuldfähigkeit zugesprochen. In ihrer Entscheidung berücksichtigten die Richter das Geständnis der Angeklagten zu ihren Gunsten; und auch, dass sie sich bisher nichts hat zuschulden kommen lassen. Allerdings fiel es der Kammer schwer, die Motive der Angeklagten nachzuvollziehen. Sie habe „eigensüchtig und rücksichtslos“ gehandelt, schloss sich Witte der Einschätzung der Staatsanwältin an. Auch wies er das Argument ihres Verteidigers zurück, seine Mandantin habe sich seit Beginn der Ermittlungen zu den Bränden bekannt. Dagegen spreche, dass sie nicht eingeschritten sei, als zunächst gegen ihren Sohn ermittelt worden sei. Weil die Kammer derzeit keine Anzeichen dafür erkennen konnte, dass die lange Freiheitsstrafe ihre Wirkung auf die Angeklagte verfehle, verzichtete sie vorerst auf ihre unbefristete Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung. Das könne sich allerdings im Wiederholungsfall ändern, erläuterte Witte. „Sie sollten dies als Warnung und Mahnung nehmen, dass sie ihr Verhalten ändern müssen“, wandte er sich an die Angeklagte.