Strafprozess Weiteres Urteil nach Attacke auf Polizisten
Ein Leezdorfer behinderte Beamte bei ihrer Arbeit und wurde dafür jetzt erneut verurteilt. Es war die vierte Entscheidung in diesem Fall, aber wohl noch immer nicht die letzte.
Leezdorf/Aurich - Zwei Monate weniger, aber immer noch nicht der erhoffte Freispruch: Erneut hat einem Leezdorfer die Überprüfung eines Urteils gegen ihn nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Am Dienstag verurteilte die 2. Kleine Strafkammer des Landgerichts Aurich den 59-Jährigen wegen tätlichen Angriffs auf und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie versuchter Körperverletzung zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung und Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro. Es war bereits die vierte Entscheidung in dieser Sache und noch nicht die letzte.
Die Polizisten wollten am 16. April 2020 die Personalien und die Aufenthaltserlaubnis von zwei Männern überprüfen, die auf dem Betriebsgelände des Leezdorfers arbeiteten. Es habe der Verdacht bestanden, dass sich die Männer mit gefälschten Papieren und damit illegal in Deutschland aufhielten und schwarz beschäftigt waren. Laut gerichtlichen Feststellungen versuchte der Angeklagte, „wiederholt und vehement“ die Personenüberprüfung zu verhindern, indem er sich immer wieder zwischen die Männer und die Beamten drängelte und letztere durch lautstarke Aufforderungen, sein Grundstück zu verlassen, ablenkte. Als die Polizisten die Verdächtigen in dem Gebäude vermuteten und ein Beamter über ein Baugerüst und eine Leiter hineinzugelangen versuchte, soll der Angeklagte versucht haben, diese umzustoßen. Nur mit Mühe habe sich der Polizist am Gerüst festhalten können, hieß es.
So urteilten die Gerichte zuvor
Das Amtsgericht Norden verurteilte den Leezdorfer Kaufmann deswegen im Juni 2021 zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Das passte weder dem Brookmerlander noch der Staatsanwaltschaft. Beide legten Berufung ein. Der Verurteilte verlangte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine schärfere Strafe, die das Landgericht Aurich im Januar 2022 auch verhängte. Es verurteilte den 59-Jährigen zu einer 14-monatigen Freiheitsstrafe und erhöhte die Bewährungszeit von drei auf fünf Jahre. Auch dagegen wehrte sich der Leezdorfer, diesmal vor dem Oberlandesgericht Oldenburg, das im Juni 2022 das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Aurich zurückverwies.
Dort ging es am Dienstag aber nur noch um die Frage, ob das Schubsen der Leiter eine versuchte gefährliche oder nur eine versuchte einfache Körperverletzung darstellte und mit welchem Vorsatz der Angeklagte handelte. Sein Mandant habe lediglich die Leiter wegnehmen wollen. Das sei ihm aber nicht gelungen, weil der Polizist schneller gewesen sei. „Das war alles“, betonte der Verteidiger des Leezdorfers, der Auricher Rechtsanwalt Daniel Wedewardt. Einen Vorsatz, den Beamten zu verletzen, habe es nicht gegeben. „Aus heutiger Sicht hätte ich es anders gemacht“, gab sich der Angeklagte reuig, was ihm am Ende vom Gericht zugutegehalten wurde. Er sei fest davon ausgegangen, dass die Polizisten für ihre Aktion einen Beschluss benötigt hätten und er sich wehren durfte, so der 59-Jährige. Zuvor hatte sein Anwalt erneut deutlich gemacht, dass er die gesamte Polizeiaktion für widerrechtlich hält. Er kritisierte, dass vor allem die Oldenburger Richter darauf eingegangen seien. Wedewardt verlangte, nicht nur deshalb von einer Bestrafung seines Mandanten abzusehen. Dieser habe in der irrigen Annahme gehandelt, er dürfe dies, weil sich die Beamten aus seiner Sicht widerrechtlich verhielten.
Forderung der Staatsanwaltschaft
Das aber nahmen ihm Staatsanwältin Karin Lauxtermann, Richterin Karsta Rickels-Havemann und deren beide Schöffen nicht ab. Lauxtermann forderte, den Angeklagten erneut zu einem Jahr und zwei Monaten zu verurteilen und den Vollzug der Strafe für vier Jahre zur Bewährung auszusetzen.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil darunter und sah eine vorsätzlich versuchte einfache Körperverletzung als verwirklicht an. Wer an einer Leiter rüttele, auf der jemand stehe, dem müsse klar sein, dass dieser stürzen und sich verletzen könne, sagte Rickels-Havemann. Auch sollte der Angeklagte gewusst haben, dass die Polizisten korrekt handelten. „Er ist keiner, der völlig unerfahren mit polizeilichem Handeln ist“, so die Richterin in Anspielung auf die neun Vorstrafen des Leezdorfers. Der habe eine Grenze überschritten. „Es kann nicht sein, dass man Polizeibeamte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit behindert“, sagte sie.
Verteidiger Wedewardt kündigte auf ON-Nachfrage an, auch gegen dieses Urteil Rechtsmittel einzulegen.