Mann muss ins Gefängnis Paar wegen Ladendiebstählen in Aurich verurteilt
Eine 33-Jährige und ihr 38 Jahre alter Lebensgefährte gestanden die Taten. Aber nur bei der Frau sah das Gericht Gründe, noch einmal Milde walten zu lassen.
Aurich - Weil sie wiederholt in verschiedenen Auricher Geschäften unter anderem Alkohol, Lebensmittel und Tierfutter gestohlen haben, hat das Amtsgericht am Mittwoch einen 38-Jährigen und seine 33-jährige Lebensgefährtin wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt. Während das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla der Frau trotz einschlägiger Vorstrafe mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe noch einmal eine „letzte Chance“ einräumte, muss ihr Mann für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. In das Urteil wurde bei beiden eine vorangegangene Entscheidung in die Strafe einbezogen. Das Gericht ordnete die Einziehung von rund 3700 Euro an, die die Angeklagten durch ihre Taten erlangt haben und die sie nun überwiegend gemeinsam erstatten müssen.
Die Angeklagten hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen eingeräumt und so dem Gericht langwierige Zeugenbefragungen erspart. Demnach hatte sich das Paar zwischen Juni und September 2021 sieben Mal gemeinsam auf Diebestour begeben. Der Mann war darüber hinaus vier weitere Male beim Ladendiebstahl erwischt worden. Ihre Beute hatten sie hauptsächlich für ihren Lebensunterhalt genutzt, teilweise hatten sie sie auch weiterverkauft. Sein Mandant habe die Einkünfte für die Finanzierung seiner Alkohol- und Drogensucht genutzt, erklärte sein Verteidiger. Derzeit verbüße er eine Haftstrafe und habe die Zusage für eine Therapie, der er sich unbedingt unterziehen wolle.
Richter: „Uns ist wichtig, dass ihr Kind versorgt ist“
Seine Lebensgefährtin gab an, sich während der Tatzeit in einem psychischen Ausnahmezustand befunden zu haben. Nach dem Verlust ihres ersten Kindes habe sie täglich mindestens eine halbe Flasche Wodka getrunken, weshalb sie sich nicht an alle Taten erinnern könne. Nach der Geburt ihres zweiten Kindes habe sie sich wieder gefangen. Nach Auskunft ihres Verteidigers erhalte seine Mandantin Unterstützung sowohl durch die Familienhilfe als auch von ihrer Mutter und kümmere sich gut um ihr Kind. Ihre Lebenskrise sowie ihre Alkoholsucht müsse bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden.
Weil sowohl der Bewährungshelfer als auch die Mitarbeiterin der Familienhilfe die positive Entwicklung der Angeklagten bestätigten und auch, weil ihre Taten schon lange zurückliegen und nach Auffassung des Gerichts in dem vorangegangenen Urteil hätten mitverhandelt werden können, setzten die Richter ihre Strafe noch einmal zur Bewährung aus. Als Auflage muss die Angeklagte regelmäßig ihre Alkoholabstinenz nachweisen. „Uns ist wichtig, dass ihr Kind versorgt ist und das setzt voraus, dass Sie trocken sind“, mahnte Richter Gralla in der Urteilsbegründung.