Prozess wegen Brandstiftung „Danach habe ich mich wohlgefühlt“, sagte Angeklagte vor Gericht
Eine 50-Jährige legte fünfmal Feuer in Emden. Sie fühlte sich von ihrer Familie ignoriert und war „stocksauer“. Am Ende starb eine Frau, und es gab immensen Sachschaden.
Aurich/Emden - Sie legte fünfmal Feuer, das gab sie inzwischen zu. In dem Prozess vor dem Landgericht Aurich um Brandstiftungen in Emden gab die Angeklagte am Mittwoch Einblick in ihre Gemütslage, die sie zum Feuerzeug hat greifen lassen.
Die 50-Jährige hatte vor Gericht inzwischen eingeräumt, zwischen Oktober 2019 und Juli 2022 Feuer in Mehrfamilienhäusern im Emder Stadtgebiet gelegt zu haben. Als Motiv hatte sie die mangelnde Beachtung durch ihre Familie angegeben. Ihr Mann und ihre Kinder hätten sich auf Computerspiele fokussiert und sie abgewimmelt, wenn sie versucht habe, Kontakt mit ihnen aufzunehmen.
Eine Frau wurde durch den Rauch bewusstlos und starb später
Die Brände hatten zum Teil großen Sachschaden verursacht. In einem Fall hatte sich die Schadenssumme auf 1,5 Millionen Euro belaufen. Die Bewohner der Häuser hatten sich retten können, jedoch war eine Nachbarin im Nebengebäude aufgrund der Rauchentwicklung bewusstlos geworden und später im Krankenhaus verstorben.
Die Angeklagte erklärt vor Gericht: Sie sei sich zunehmend vorgekommen wie eine „Bedienstete“. Sie sei viel allein gewesen. Wenn ihr Mann nach Hause gekommen sei, habe er sich gleich dem Computer gewidmet, und ihre Kinder hätten es ihm nachgetan, das habe sie verletzt. Sie sei „stocksauer“ gewesen.
Als Brandopfer erlangte die Angeklagte kurzzeitig Aufmerksamkeit
Die 50-Jährige habe immer wieder versucht, die Aufmerksamkeit ihrer Familie zu erlangen. Sie habe gedroht, sie zu verlassen und auch schon die Kabel des Computers versteckt. Diesen zu zerstören habe sie sich aus Angst vor drohendem Ärger nicht getraut. Über Jahre hinweg habe sie die Missachtung ertragen, bis sie begonnen habe, Feuer zu legen. „Danach habe ich mich wohl gefühlt.“
Über das Ausmaß der Brände habe sich die Angeklagte keine Gedanken gemacht, ebenso wenig wie über die Gefahr für Leben und Gesundheit der Mitbewohner in den Häusern. Sie habe Beachtung gewollt, und als Brandopfer habe sie diese auch für wenige Augenblicke erhalten. In ihrer Familie seien die Brände nie Thema gewesen. Erst im Nachgang hätten Mann und Sohn erklärt, sie von Anfang an als deren Verursacherin in Verdacht gehabt zu haben. „Warum haben sie das nicht zu mir gesagt?“, fragte die Angeklagte, die ihre Taten heute zutiefst bereut.
Gutachter sieht keine verminderte Schuldfähigkeit
Der psychiatrische Gutachter Dr. Wolfgang Trabert bescheinigte der 50-Jährigen zwar einige intellektuelle und emotionale Defizite, konnte jedoch keine „anhaltende und schwere Persönlichkeitsstörung“ feststellen. Sie habe die Brände nicht aus pathologischen Gründen gelegt, sondern diese hätten dem „kurzfristigen Abwiegeln der eigenen Wut“ gedient. Ihr ausgeprägtes Bedürfnis nach Gemeinschaft sei immer wieder enttäuscht worden. „Sie ist eine besondere Frau, so, wie wir alle besondere Menschen sind“, führte er aus. Die Schwelle zur verminderten Schuld- und Steuerungsfähigkeit sah Trabert nicht überschritten.
Der Prozess wird am 19. April fortgesetzt. Dann wird ein Urteil erwartet.