Hamburg/Berlin So viel Geld zahlen Landkreise für die Unterbringung von Asylbewerbern
Die Zahl der Asylbewerber ist wieder deutlich gestiegen – und damit auch die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge. So viele Milliarden Euro geben die Landkreise und kreisfreien Städte aus.
Wenn Asylbewerber Deutschland erreichen, kümmert sich der Staat um die Unterbringung der Menschen. Den Flüchtlingen wird eine vorläufige Bleibe zugewiesen, die Kosten dafür trägt der Staat. Weil aber die Zahl der ankommenden Flüchtlinge zuletzt wieder deutlich gestiegen ist, steigen auch die Ausgaben.
Die müssen seit Ende 2021 die Kommunen alleine stemmen, wohingegen zuvor der Bund finanziell eingesprungen war. Reinhard Sager (CDU) kritisierte, der Bund stehle sich aus der Verantwortung. Als Präsident des Deutschen Landkreistages ist er so etwas wie der oberste Landrat in Deutschland. Bis Anfang Juli diesen Jahres ist er zudem noch selbst Chef der Verwaltung des Kreises Ostholstein in Schleswig-Holstein.
Der Bund, so Sager, solle wieder für die Unterbringungskosten aufkommen. Schließlich handele es sich „um eine staatlich veranlasste Aufgabe”, auf die die Landkreise und kreisfreien Städte keinen Einfluss hätten. Sie könnten den Zustrom von Asylbewerbern nicht lenken. „Der Bund darf seine Verantwortung nicht länger verleugnen!” Das Geld, das die Kommunen für Flüchtlinge ausgeben, fehle an anderer Stelle.
Laut Sager sind die Ausgaben erheblich: „Im Jahr 2022 sind die Landkreise und kreisfreien Städte bei den Unterbringungskosten für Flüchtlinge auf rund zwei Milliarden Euro sitzen geblieben. Und angesichts der steigenden Zahl der Neuankömmlinge gehen wir für dieses Jahr von zusätzlichen 2,5 Milliarden Euro aus.” Das mache 4,5 Milliarden Euro, die die Kommunen vom Bund zurückfordern.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser kann die Forderungen der Kommunen nach mehr Geld vom Bund für die Unterbringung indes nicht nachvollziehen. „Ich finde es seltsam, wenn jetzt schon – Anfang April dieses Jahres – gesagt wird, das Geld für dieses Jahr reiche nicht aus“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Sie verwies auf Zahlungen des Bundes: „Der Bund hat schon im vergangenen Jahr sehr viel Geld zur Verfügung gestellt - 4,4 Milliarden Euro. Außerdem haben wir die Sozialleistungen für die Flüchtlinge aus der Ukraine übernommen.“ Für dieses Jahr habe der Bund den Ländern und Kommunen frühzeitig 2,75 Milliarden Euro an zusätzlicher Unterstützung zugesagt. Faeser verwies auf einen Bund-Länder-Gipfel mit Kanzler Olaf Scholz (SPD), bei dem am 10. Mai über die Flüchtlingskosten beraten werden soll.
Landkreistag-Präsident Sager kritisierte, dass die Kommunen zu dieser Veranstaltung nicht eingeladen seien. Das sorge für erheblichen Frust in den Landkreisen. „Mit uns trifft sich der Kanzler erst im Juli, das ist viel zu spät, um vor die Lage zu kommen“, so Sager.
Er warnte, die Lage sei ernst. „Es fehlt an Unterbringungsmöglichkeiten. Etliche Landkreise auch im Norden sind an ihre Grenzen gestoßen.” Vielerorts würden Menschen wieder in Zelten oder Turnhallen untergebracht. Der Wohnraum sei knapp. In Mecklenburg-Vorpommern kommt es zudem regelmäßig zu Demonstrationen gegen geplante Flüchtlingsunterkünfte.
„2015/16 hat Deutschland über eine Million Flüchtlinge aufgenommen”, sagte Sager. Er betonte: „Aber die meisten von ihnen belegen heute noch den damals zugewiesenen Wohnraum, nur ein kleiner Teil sorgt selbst für seinen Lebensunterhalt und hat eine eigene Wohnung gefunden.”
Nachdem die Zahl der Asylbewerber in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken war, nehmen die Anträge seit 2022 wieder zu. Hinzu kämen die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Etwa eine Million Menschen aus der Ukraine registrierten die deutschen Behörden zuletzt.
Sager addierte: „Ende März haben wir 2,25 Millionen Flüchtlinge im Land.” Die Tendenz sei steigend, weil über die Balkan-Route oder das Mittelmeer immer mehr Menschen Europa und später Deutschland erreichten.
Das bestätigte zuletzt auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Andreas Roßkopf, GdP-Verantwortlicher für den Bereich Bundespolizei, sagte unserer Redaktion: „Wir stellen derzeit etwa 1500 illegale Einreisen pro Woche an den Grenzen fest. Dabei wird es sicherlich nicht bleiben. Mit jedem Monat, der wärmer wird, kommen mehr Menschen.”
Landkreis-Chef Sager warnte: „Die Migrationskrise birgt erheblichen sozialen Sprengstoff! Um den Zusammenhalt vor Ort zu wahren, dürfen Landkreise und Gemeinden nicht länger im Regen stehen gelassen werden.” Ob ein Staat und sein Gemeinwesen funktionierten oder nicht, machten die Menschen daran fest, was vor ihrer Haustür passiert. „Wenn es im eigenen Dorf dauernd zu größeren Problemen kommt, dann verlieren die Bürger das Vertrauen. Das darf uns nicht passieren”, sagte Sager.
Er forderte zudem Anstrengungen, damit die Zahl der Asylanträge wieder gesenkt wird. „Höchste Priorität sollte haben, den Zustrom schnell und stark zu begrenzen. Etwa durch eine konsequentere Sicherung der EU-Außengrenzen, notfalls auch mit Zäunen.” Flüchtlinge sollten in sogenannten Ankerzentren außerhalb der EU zunächst registriert werden, bevor sie weiterreisen dürfen, so Sager.
Faeser räumte ein, dass die Situation der Kommunen sehr schwer sei. Die Lage müsse gemeinsam bewältigt werden. Die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen, lehnte sie ab. „Wir erleben einen furchtbaren Krieg mitten in Europa. Acht von zehn Geflüchteten kommen aus der Ukraine. Da kann es keine Höchstgrenzen für Menschlichkeit geben.“
Pro Asyl forderte kürzlich, gesetzliche Vorgaben zur Unterbringung anzupassen. Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher der Menschenrechtsorganisation, sagte unserer Redaktion: „Die Wohnsitzauflagen müssen abgeschafft werden. Menschen werden gezwungen, in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften zu leben, selbst wenn sie bei Verwandten unterkommen könnten.“ So würde die angespannte Wohnraumsituation in vielen Kommunen künstlich verschärft.
Alaows nannte den Fall einer fünfköpfigen Familie in Nordrhein-Westfalen. Diese sei aus rechtlichen Gründen gezwungen, monatelang in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu leben. Dabei sei ein volljähriger Sohn in der Lage, die Verwandtschaft in seiner eigenen Wohnung aufzunehmen.