Strafe ohne Bewährung  Über den Fuß gefahren und geflüchtet

| | 04.04.2023 18:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wie in dieser nachgestellten Szene überrollte der Angeklagte den Fuß eines 35-Jährigen mit dem Reifen eines Transporters. Foto: Thomas Dirks
Wie in dieser nachgestellten Szene überrollte der Angeklagte den Fuß eines 35-Jährigen mit dem Reifen eines Transporters. Foto: Thomas Dirks
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Ein mehrfach vorbestrafter Auricher muss ins Gefängnis. Er und sein Verteidiger machten dem Richter die Arbeit nicht gerade leicht.

Norden/Brookmerland - Zunächst fuhr er in Norden jemandem über den Fuß und einige Zeit später unter Drogeneinfluss durch Osteel. In beiden Fällen besaß der 32-jährige frühere Brookmerlander, der inzwischen in Aurich wohnt, keinen Führerschein. Am Dienstag musste er sich davor vor dem Amtsgericht Norden verantworten.

Strafrichter Michél Demarczyk verurteilt den gebürtigen Norder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe. Die muss der arbeitslose Bauarbeiter auch verbüßen. Den Vollzug der Strafe zur Bewährung auszusetzen, hielt Demarczyk angesichts zahlreicher Vorstrafen für ausgeschlossen. Mit seinem Urteil folgte er der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Richter und Anklägerin einig

Einig waren sich Richter und Anklägerin in der Beurteilung des Sachverhalts: Der 32-Jährige sei im Juli 2022 mit einem Fahrzeug des Unternehmens, für das er damals arbeitete, auf dem Gelände einer Norder Tankstelle einem 35-Jährigen zunächst über den Fuß und dann davongefahren. Der Norder verletzte sich dabei zum Glück nur leicht, wie er berichtete. „Der Fuß war geschwollen und es tat ein bisschen weh“, sagte der Zeuge. Der Angeklagte habe ihn später auf Vermittlung der Polizei angerufen und sich bei ihm entschuldigt.

Der 32-Jährige äußerte sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht. „Wir machen keine Angaben“, stellte sein Verteidiger Dr. Tobias Diedrich aus Bad Oeynhausen gleich zu Beginn klar. Zuvor war er mit der Forderung nach einem Rechtsgespräch mit Anklagevertreterin und Richter gescheitert, weil dieser die Bedingungen des Anwalts nicht akzeptierte. Der wollte ohne seinen Mandanten und unter Ausschluss der Öffentlichkeit reden. „Gut, dann führen wir eben kein Rechtsgespräch“, reagierte der Jurist eingeschnappt.

Vor dem Amtsgericht Norden musste sich am Dienstag ein merhfach vorbestrafter früherer Brookmerlander verantworten. Foto: Thomas Dirks
Vor dem Amtsgericht Norden musste sich am Dienstag ein merhfach vorbestrafter früherer Brookmerlander verantworten. Foto: Thomas Dirks

Verfahren abgetrennt

Auch in der Folge zeigten sich er und der Angeklagte wenig kooperativ. Während sein Mandant wiederholt Angaben verweigerte, versagte der Rechtsanwalt seine Zustimmung, wo der Richter sie benötigt hätte. So verbot der Verteidiger Ermittlungsvermerke als Beweismittel einzuführen. Richter Demarczyk trennte daraufhin das auf die Fahrt unter Drogeneinfluss in Osteel bezogene Verfahren ab. Es soll nun zu einem späteren Zeitpunkt mit Polizisten, die ohne Zustimmung als Zeugen aussagen dürfen, nachgeholt werden.

Die Verteidigung wirkte provoziert. Die Beweisaufnahme habe wenig ergeben, stellte Diedrich in seinem Plädoyer fest. Das Firmenfahrzeug sei laut Firma zwar seinem Mandanten überlassen gewesen. Ob er es tatsächlich auch gefahren sei, wisse man nicht. Der Zeuge, der zudem wegen seiner Teilnahme an einem Junggesellenabschied angetrunken gewesen sei, habe ihn nicht am Steuer gesehen. Videoaufnahmen, die dies hätten aufklären sollen, fanden sich aus Sicht des Richters ärgerlicherweise nicht auf dem Datenstick, auf dem sie sich befinden sollten. Die Verteidigung beantragte daher Freispruch.

Zehn Vorstrafen

„Auch wenn die Beweisaufnahme dünner war als beabsichtigt, habe ich keine Zweifel“, sagte Richter Demarczyk. Laut Register war dem Angeklagten die Fahrerlaubnis „wegen Neigung zur Drogensucht“ entzogen. Auch sei er dem Zeugen über den Fuß gefahren. „Warum hätte er sich sonst am Telefon entschuldigen sollen. Das wäre lebensfremd“, sagte Demarczyk.

Zulasten des Angeklagten wertete er dessen zahlreiche Vorstrafen. Zehn Eintragungen wies das verlesene Bundeszentralregister seit 2019 auf, darunter Verurteilungen wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Bewährungsstrafen hätten den Angeklagten in der Vergangenheit nicht beeindruckt. Wiederholt wurden diese widerrufen. Zudem stand er im Juli vergangenen Jahres noch unter Bewährung.

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