Hamburg Fast vervierfacht: Impfpflicht bei der Bundeswehr lässt Befehlsverweigerung hochschnellen
Bei der Bundeswehr haben Soldaten 2022 fast viermal so oft einen Befehl verweigert als im Vorjahr. Woran liegt das?
Die Bundeswehr-Soldaten sind 2022 deutlich ungehorsamer gewesen als im Vorjahr. Die Zahl der nicht befolgten Befehle hat massiv zugenommen, wie aus Zahlen des Bundesverteidigungsministeriums hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegen.
200 Meldungen wegen Verstößen gegen die Pflicht zum Befolgen eines Befehls verzeichnete das Verteidigungsministerium im Jahr 2022. Das sind fast viermal so viele wie im Vorjahr. 2021 zählte die Bundeswehr nur 53 Befehlsverweigerungen.
Wenn Soldaten nicht gehorchen, kann das für eine Armee schnell zum Problem werden. Darum gibt es in Deutschland gleich drei Straftatbestände, derer sich Soldaten wegen des Nichtbefolgens eines Befehls schuldig machen können.
Wenn der Soldat durch das Nichtbefolgen eine „schwerwiegende Folge“ verursacht, macht er sich des Ungehorsams schuldig (Paragraf 19 Wehrstrafgesetz). Eine solche Folge kann etwa ein schwerer Nachteil für die Bundesrepublik oder die Bundeswehr oder eine Gefahr für Leib und Leben eines Kameraden sein. Unter diesem Paragrafen verzeichnet das Verteidigungsministerium für 2021 drei Meldungen. 2022 gab es elf Meldungen, von denen sich neun bestätigt haben. In zwei Fällen läuft das Verfahren noch.
Ein Soldat, der sich mit „Wort und Tat“ gegen einen Befehl auflehnt, oder ihm trotz wiederholter Aufforderung nicht nachkommt, begeht Gehorsamsverweigerung (Paragraf 20 Wehrstrafgesetz). Hier gab es 2021 53 Meldungen aus der Truppe, von denen sich 47 bestätigt haben. In vier Fällen wurde der Soldat freigesprochen, in zwei Fällen läuft das Verfahren noch. 2022 gab es 172 bestätigte Verstöße und 17, bei denen das Verfahren noch läuft.
Laut Verteidigungsministerium gibt es einen klaren Grund für den wachsenden Ungehorsam: Die Impfpflicht. Diese gilt für Soldaten seit dem Juli 2022. So gab es 173 Meldungen „bei denen der Anfangsverdacht bestand, dass Soldatinnen oder Soldaten den Befehl, sich gegen Corona impfen zu lassen, verweigert haben sollen“, teilt die Sprecherin des Ministeriums mit.
Wer einen Befehl leichtfertig, also aus besonderem Leichtsinn oder besonderer Gleichgültigkeit nicht befolgt und damit schwere Folgen verursacht, macht sich dem „Leichtfertigen Nichtbefolgen eines Befehls“ schuldig. Dieser Straftatbestand ist als einziger gegenüber 2021 zurückgegangen. Damals wurden zwei Fälle verzeichnet, während dieser Verstoß 2022 kein einziges Mal gemeldet wurde.