Flensburg/Esgrus Falscher Heilpraktiker unter Mordverdacht gab sich auch als Frauenarzt aus
Im August 2022 soll ein 54-Jähriger seine Ehefrau ermordet haben, um an ihr Erbe zu kommen. Ihm wird außerdem vorgeworfen, mehrere Frauen vergewaltigt zu haben. Seit Dienstagmorgen muss er sich vor dem Landgericht Flensburg verantworten.
Als die Anklageschriften verlesen werden, setzt der 54-Jährige immer wieder seine Brille ab und streicht sich mit seiner Hand durch die Augen. Er wirkt abwesend. Ihm gegenüber sitzen einige der Frauen, an denen er sich in den vergangenen Jahren sexuell vergangen haben soll.
Vor dem Landgericht Flensburg werden die Nebenklägerinnen ihren mutmaßlichen Peiniger in den kommenden Wochen noch mehrmals sehen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August vergangenen Jahres in einem Wohnhaus in Esgrus-Brunsholm in Schleswig-Holstein, seine Ehefrau mit einem Medikamentencocktail heimtückisch und aus Habgier getötet zu haben. Es soll das Ende einer großen Lüge gewesen sein.
Laut Staatsanwaltschaft praktizierte der Angeklagte ab 2014 wahlweise als Heilpraktiker, Frauenarzt oder auch als Hebamme, ohne jedoch hierfür über die entsprechenden Qualifikationen zu verfügen. Sein eigentlicher Beruf: Klauenpfleger und landwirtschaftlicher Helfer.
Über Jahre flog der Schwindel nicht auf. An seinen Patientinnen soll der 54-Jährige immer wieder teils schmerzhafte Massagen vorgenommen haben, ihnen bei seinen Behandlungen Finger und Gegenstände vaginal eingeführt und sogar Spritzen gesetzt sowie Blut abgenommen haben.
Einer aufgrund von Rückenschmerzen bettlägerigen Frau legte er einen Katheter, bei einer anderen führte er eine Scheidenspülung mit Kochsalz zur Vermeidung einer Schwangerschaft durch, so die Staatsanwaltschaft. All diese Behandlungen soll der Angeklagte zu seiner eigenen sexuellen Befriedigung durchgeführt haben. Die Frauen hätten nichts von seinen fehlenden Qualifikationen gewusst, heißt es.
Als eine Frau die Behandlung abbrechen wollte, soll der Angeklagte gedroht haben, Nacktbilder von ihr im Internet zu veröffentlichen. Alle Taten sollen sich sowohl in den Wohnungen der Geschädigten als auch in der „Praxis“ des Angeklagten in Esgrus-Brunsholm ereignet haben.
Hier wohnte der falsche Heilpraktiker im Haus seiner Ehefrau. Diese hatte er im Jahr 2020 geheiratet. Die vermögende Frau litt unter Multiple Sklerose. Als im Sommer vergangenen Jahr eine seiner Patientinnen gegen ihn Anzeige erstattete, folgte am 8. August eine Wohnungsdurchsuchung der Polizei im Haus in Brunsholm.
Der Angeklagte soll die Taten bestritten haben. Zwar habe seine Ehefrau ihm zunächst geglaubt, jedoch immer wieder nachgefragt. Der mittellose und einst privatinsolvente Mann soll nun um sein Erbe und den Wohnsitz in Esgrus gefürchtet haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich daraufhin entschieden zu haben, seine Ehefrau mit einem Medikamentencocktail zu töten und dies als gemeinsamen Suizidversuch zu tarnen. So fanden die Ermittler einen Abschiedsbrief, in dem der Angeklagte deutlich machte, dass das Ehepaar mit den Verdächtigungen nicht leben könne und deshalb aus dem Leben scheiden wolle.
Der Beschuldigte soll seiner Frau eine Überdosis eines Antidepressiva verabreicht haben. Als sie nicht sofort verstarb, versetzte er ihr laut Anklage mit einem Küchenmesser zwei Stiche in den Bauch. Sie verstarb letztlich jedoch an der Medikamtenüberdosis.
Um die Hinweise auf einen gemeinsamen Suizid zu erhärten, soll der Angeklagte sich selbst oberflächliche Schnittverletzungen zugefügt und eine geringe Menge des Medikamentencocktails zu sich genommen haben.
Nachdem Angehörige tagelang nichts von dem Ehepaar gehört hatten, suchten sie es Ende August in ihrem Haus in Esgrus auf. Dort wurde der Angeklagte mit einer Stichverletzung aufgefunden. Er wurde mit einem Rettungshubschrauber ins UKSH nach Kiel geflogen. Für seine Frau kam jede Hilfe zu spät.
Der Angeklagte kündigte am Dienstagvormittag vor dem Landgericht Flensburg an, sich zunächst nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Der Prozess wird am 19. April fortgesetzt. Ein Urteil ist nicht vor Herbst zu erwarten. Dem 54-Jährigen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.