Osnabrück Hendrik Holt bei Prozess in Osnabrück zu acht Monaten Haft verurteilt
Es war ein vergleichsweise kurzer Prozess, in dem Hendrik Holt am Freitag erneut vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Osnabrück verurteilt wurde. Allerdings nicht in allen Anklagepunkten. Was den 32-Jährigen erwartet.
Dem ehemaligen Windkraftunternehmer Hendrik Holt sind seine Aussagen über Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum Verhängnis geworden. Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes ist er am Freitagmorgen wegen Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden – ohne Bewährung.
Holt hatte im großen Windkraftprozess gegen ihn und andere im vergangenen Jahr behauptet, mit Spahn persönlich über die Lieferung von Masken gesprochen zu haben. Mehr noch: Der Minister habe bei der Unterredung im Berliner Luxusotel Adlon angemerkt, man möge ihn bei diesem Deal bedenken. Zwar relativierte Holt seine Aussage von damals in der jetzigen Verhandlung etwas, dass er sie vor einem Jahr so gesagt haben könnte, räumte Holt am Freitag jedoch kurz vor Abschluss der Beweisaufnahme noch ein.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und nach Überzeugung des Gerichts hat es dieses Treffen so nicht gegeben. „Hendrik Holt verkauft ab und zu mal Träume. Das kann er, vielleicht so gut wie kein anderer“, führte Staatsanwalt Nils Leimbrock in seinem Schlussplädoyer aus. Er hatte gefordert, Hendrik Holt wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens ebenso wie wegen falscher Verdächtigung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monate zu verurteilen – ohne Bewährung.
Dem folgte Richter Norbert Carstensen nicht ganz. Den Tatbestand der falschen Verdächtigung sah die Kammer nicht als erwiesen an. Sie geht nicht davon aus, dass Holt mit seiner damaligen Aussage ein Ermittungsverfahren gegen den Ex-Minister bezweckt hatte, führte Carstensen am Freitag aus.
Holts Verteidiger hatte einen Freispruch seines Mandaten gefordert. Eine Absicht, mit seiner Aussage im Windkraftprozess ein Verfahren gegen den Ex-Minister in die Wege zu letzten, sehe er nicht. Auch mit Blick auf die üble Nachrede fehle der Wille, argumentierte Andrija Pancic.
Das letzte Wort hatte vor der Urteilsverkündung der Angeklagte Hendrik Holt selbst. Er blieb sich in gewisser Weise treu. „Wenn ich Träume hätte verkaufen wollen, hätte ich das deutlich anders spielen können“, sagte er in Richtung Staatsanwalt Nils Leimbrock. Seine Kontakte seien bis in „deutlich höhere Gehaltsklassen“ gewesen als Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Im zweite Anklagekomplex hat es hingegen am Freitag kein Urteil gegeben: Wollte Hendrik Holt die Bundesregierung auf dem Höhepunkt der Corona-Krise mit einem Maskengeschäft betrügen? Eine Antwort darauf blieb nach dem bisherigen Verlauf des Prozesses vor dem Landgericht Osnabrück schwierig. Daher beantragte die Staatsanwaltschaft, dieses Verfahren von den Vorwürfen der Verleumdung abzutrennen und auszusetzen.
Der Grund: Um die Vorwürfe aufzuklären, müsse der Anwalt Holts in Andorra gehört werden, ebenso wie mögliche Lieferanten. Dem folgte das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können Staatsanwaltschaft wie Verteidigung Revision einlegen.