Osnabrück  Warum bereits ein Mitglied der Familie Holt Ärger mit Jens Spahn und der Justiz hatte

Dirk Fisser, Nina Kallmeier
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Von Dirk Fisser, Nina Kallmeier
| 23.03.2023 12:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wollte Hendrik Holt (rechts) Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit einem Maskengeschäft in der Corona-Krise betrügen? Am Freitag, 24.03.2023, könnte das Urteil fallen. Foto: Dpa/Ebener
Wollte Hendrik Holt (rechts) Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit einem Maskengeschäft in der Corona-Krise betrügen? Am Freitag, 24.03.2023, könnte das Urteil fallen. Foto: Dpa/Ebener
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Am Freitag könnte vor dem Landgericht Osnabrück erneut ein Urteil gegen Hendrik Holt fallen. Es geht um einen versuchten Maskenbetrug und ehrverletzende Behauptungen über Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Mitglied der Familie Holt bezüglich Spahn verurteilt wird.

Wollte der vermeintlich erfolgreiche Windkraftunternehmer Hendrik Holt die Bundesregierung auf dem Höhepunkt der Corona-Krise mit einem Maskengeschäft betrügen? Eine Antwort darauf bleibt nach dem bisherigen Verlauf des Prozesses vor dem Landgericht Osnabrück schwierig. Einen eindeutigen Beweis gab es dafür bislang nicht.

Sollte am Freitag bereits das Urteil in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer fallen, könnte es gut möglich sein, dass Holt in dem Punkt ungeschoren davonkommt. Im Fall des zweiten Anklagepunktes sieht es indes anders aus:

Holt hatte im großen Windkraftprozess gegen ihn und andere behauptet, er habe persönlich im Adlon mit Spahn über den Maskendeal gesprochen. Der damalige Minister habe zudem geäußert, man solle ihn bei dem Millionen-Deal bedenken. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es weder das Treffen noch die Aussage gegeben hat, und wirft dem Emsländer Verleumdung und falsche Verdächtigung vor.

Bislang hat der Prozess vor dem Landgericht tatsächlich keinen Beleg dafür erbracht, dass es das Treffen gegeben hat. Spahn trat selbst als Zeuge auf und verneinte, jemals mit Holt persönlich gesprochen zu haben. Der Emsländer selbst relativierte in einer Einlassung vor Gericht seine damalige Aussage.

Ob ihn das vor einer Verurteilung schützt, bleibt abzuwarten. Es wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass ein Mitglied der Familie Holt wegen Äußerungen über Jens Spahn verurteilt werden würde. Im Herbst vergangenen Jahres sprach das Amtsgericht in Lingen eine Verwarnung gegen die Ehefrau von Hendrik Holt wegen Beleidigung aus.

Sie hat nach Überzeugung des Gerichts ein Instagram-Profil betrieben, auf dem Fotos aus dem Leben Hendrik Holts vor dessen Festnahme geteilt wurden. Zu sehen waren beispielsweise Fotos einer Zusammenkunft mit CDU-Bundestagsabgeordneten in der Hotel-Suite Holts im Luxus-Hotel Adlon.

Eine Instagram-Story mit dem Bild des damaligen Gesundheitsministers Spahn wurde mit „corrupt” unterschrieben. Spahn ging dagegen juristisch vor. Im rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts heißt es: „Sie wussten, dass der Textzeile ,corrupt’ ehrverletzender Charakter zukam, da damit der Vorwurf unsittlichen und rechtswidrigen Verhaltens und das Absprechen der moralischen Integrität einherging.” Das Gericht beließ es bei einer Verwarnung, behielt sich aber eine Geldstrafe von 3150 Euro vor.

Das Verfahren gegen Hendrik Holt wird am Freitag um 9 Uhr vor dem Landgericht Osnabrück fortgesetzt. Zunächst stehen die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft an.

Mehr zum Fall Holt hören Sie auch im Podcast „Windmacher“. Hinter diesem Link oder überall dort, wo es Podcasts gibt.

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