Corona-Prozess am Landgericht Soldat in Aurich verurteilt – weil er sich nicht impfen ließ
Zahlreiche Zuschauer versammelten sich zum Prozess am Mittwoch in und vor dem Landgericht Aurich. Mit seiner Berufung erzielte der 35-Jährige einen Teilerfolg.
Aurich/Leer - Viel los war am Mittwochvormittag am Landgericht Aurich: Kein freier Platz auf den Zuschauerrängen und rund 50 Personen vor den Türen. Die Zuschauer warteten gespannt auf das Urteil eines Prozesses. Der Grund für den großen Auflauf: Vor der Kleinen Strafkammer des Gerichts stand ein ehemaliger Bundeswehrsoldat, weil er sich nicht gegen das Coronavirus impfen ließ. Und damit verweigerte er, laut zu der Zeit geltendem Recht, einen Befehl.
Begonnen hatte der Prozess gegen ihn im November 2022 vor dem Amtsgericht Leer. In der Stadt war er damals stationiert. Das Gericht verurteilte den 35-Jährigen aus dem Saterland zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (40 Tagessätze zu je 60 Euro). Weil der ehemalige Soldat in Berufung ging, landete der Fall von dem Landgericht Aurich. Dort erzielte er nun einen Teilerfolg.
Angeklagter: Impfung verursacht Corona
Er habe sich nicht impfen lassen, weil er es nicht konnte, nicht weil er es nicht wollte, erklärte er. Die Anordnung, sich impfen zu lassen, sei ein medizinischer Befehl. Und der dürfe nur von Ärzten oder Sanitätern ausgesprochen werden. Keiner seiner Vorgesetzten, die ihn darauf angesprochen hätten, sei in einer dieser Positionen.
„Es ist bewiesen, dass die Impfung Corona verursacht“, sagte der Angeklagte. Genauso stehe fest, dass geimpfte Personen anfälliger für eine Infektion mit dem Virus seien, so der ehemalige Soldat.
Angst vor Nebenwirkungen
Grund dafür, dass der ehemalige Soldat sich gegen die Impfung entschied, war die Angst vor Nebenwirkungen. Als er sich 2019 gegen Grippe immunisieren ließ, habe er unter Atemnot gelitten. Er wolle nicht noch einmal auf dem Weg zur Arbeit überlegen, ob er den Notarzt rufen müsse, sagte er. Eine Ärztin stellte jedoch fest, dass medizinisch nichts gegen eine Corona-Impfung spricht.
Verteidigerin: Angeklagter machte alles richtig
Die Verteidigerin des ehemaligen Soldaten, Anwältin Martina Böswald, stellte die Aussagen der Medizinerin infrage. „Ich hatte den Eindruck, dass sie nicht in der Lage war, überhaupt Ärztin zu sein. Ich habe mich wahnsinnig über sie geärgert“, sagte die Anwältin mit Blick auf die Anhörung vor dem Amtsgericht Leer.
Das Problem bei Corona sei, dass man zum Schluss schlauer sei, als vorher. „Die Plörre ist nicht getestet“, sagte die Verteidigerin über den Corona-Impfstoff. Und über ihren Mandanten: „Dass ihm Bosheiten unterstellt werden, ist eine Frechheit.“ Er habe genau das getan, was man als Soldat tun müsse. Sie plädierte dafür, den Angeklagten freizusprechen.
Angeklagter spricht von Tötungsdelikten
In seinem letzten Wort vor Gericht, bevor das Urteil gesprochen wurde, betonte der Angeklagte, nichts falsch gemacht zu haben. „Die Bundeswehr ist Kernschrott. Und ich rede nicht vom Material, sondern von den Menschen“, so der 35-Jährige. Die wenigen Soldaten, die nicht geimpft seien, müssten nun für die einspringen, die aufgrund von gesundheitlichen Folgen der Impfung ausfallen.
Mit der Impfung sei etwas befohlen worden, was ihn hätte umbringen können, so der Angeklagte. „Wir reden hier vielleicht von Tötungsdelikten“, sagte er mit Blick zur Staatsanwältin.
Niedrigere Geldstrafe
„Auf keinen Fall Randale machen. Wir sind ordentliche Menschen, egal was jetzt passiert“, appellierte die Anwältin in den Zuschauerraum, in dem zahlreiche Soldaten saßen, kurz vor der Urteilsverkündung.
Vorsitzender Richter Michael Herrmann sagte: „Entweder man fügt sich dem, oder man muss die Bundeswehr verlassen.“ Es habe sich nicht um einen „lapidaren Befehl“ gehandelt. Schließlich gehe es um die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr, sagte er. Zu seinen Gunsten könne man dem Angeklagten anrechnen, dass sein Verhalten seiner inneren Überzeugung entspricht. Aber: „Es kommt nicht darauf an, ob der Befehl rechtswidrig war“, so der Richter. Nur Befehle, die zum Beispiel die Menschenwürde verletzen oder zu Straftaten aufrufen würden, könnten Soldaten missachten.
Die Kleine Strafkammer beließ es bei der vom Amtsgericht Leer ausgesprochenen Geldstrafe. Er reduzierte jedoch die Höhe der 40 Tagessätze von 60 auf 15 Euro, weil der Angeklagte mittlerweile arbeitslos ist und damit ein geringeres Einkommen hat als beim ersten Prozess. Damit reduzierte sich die Geldstrafe von 2400 auf 600 Euro. Das hatte auch die Staatsanwältin gefordert.
Bei Bundeswehr unehrenhaft entlassen
Bei der Bundeswehr wurde er laut Landgerichtssprecherin Schmagt unehrenhaft entlassen. Das sei jedoch noch nicht rechtskräftig. Seine Anwältin habe die Vermutung, der Grund für die Entlassung liege in dem Verfahren und ihrer Person, so Schmagt. Martina Böswald ist neben ihrer Tätigkeit als Anwältin auch als AfD-Politikerin bekannt.