Bremen Illegales Gehwegparken: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Rechte von Anwohnern
Welche Rechte haben Anwohner beim Kampf gegen Falschparker? Diese Frage muss das Bundesverwaltungsgericht jetzt für ganz Deutschland klären. Der Fall Bremer Anwohner geht in die letzte Instanz.
Das Bundesverwaltungsgericht muss die Frage klären, welche Rechte Anwohner im Konflikt mit Falschparkern haben. Das ist die Folge eines Rechtsstreits, den eine Handvoll Bremer Bürger gegen die Verkehrsbehörde der eigenen Stadt ausfechten. Seit Jahren fordern sie von der Stadt ein Vorgehen gegen Autofahrer, die gewohnheitsmäßig die Gehwege in ihren Straßen zuparken.
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Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) darüber entschieden. In seinem Urteil sehen die Kläger aber noch immer keine Möglichkeit, wirksam gegen Autofahrer vorzugehen, deren Verhalten Eltern mit Kinderwagen oder Menschen mit Behinderung einschränkt. Jetzt kündigen sie die Revision in der letzten Instanz an und ziehen vor das Bundesverwaltungsgericht. Sein Urteil würde die Rechtslage in ganz Deutschland festschreiben – und könnte das geduldete Gehwegparken im gesamten Land beenden.
„Obwohl das Gericht die Verletzung der Rechte der Kläger festgestellt hat, überlässt es das aktive Handeln de facto dem politischen Ermessen der Behörden“, sagen die Kläger in einer Mitteilung über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. „Angesichts des seit Jahrzehnten praktizierten Wegschauens der Bremer Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörden“, heißt es weiter, wollen sie deshalb auf ein letztinstanzliches Urteil hinarbeiten, das die Stadt zu einem wirksamen Vorgehen verpflichtet.
Das Oberverwaltungsgericht hatte der Bremer Verkehrsbehörde einen Ermessensspielraum eingeräumt. Die Stadt sollte selbst entscheiden können, mit welcher Priorität in den betroffenenen Straßen das über Jahre geduldete Gehwegparken beendet werden sollte. Dazu sagen nun die Kläger: „Was das konkrete Handeln angeht, bekommt die Bremer Verwaltung vom OVG de facto einen ungerechtfertigten Vertrauensvorschuss.“
Zwar beinhalte das Urteil des OVG eine Stärkung für Kommunen und Einzelpersonen, die lebenswerte Wohnquartiere, Sicherheit auf Fußwegen und eine nachhaltigere Mobilität wünschen. Dass all das auch in Bremen längst in Verkehrskonzepten fixiert ist, reicht den Klägern aber nicht. „Pläne hat die Stadt in den vergangenen Jahren mehrfach vorgelegt, in Bezug auf das gesetzeswidrige Gehwegparken allerdings kaum etwas davon umgesetzt. Dass das Urteil uns nun erneut auf Planungen und ein Ermessen seitens der Behörden verweist, reicht uns nicht“, sagt Mitkläger Wolfgang Köhler-Naumann. „Dies kommt einer Verweigerung des Rechtsschutzes gleich“.
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Die Kläger sehen gewichtige, in der Straßenverkehrsordnung begründete Ansätze für das Revisionsverfahren. Sie erwarten, dass ihre Rechte auf Rettungssicherheit, auf Abwehr von Gefahren für Leib und Leben durch rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge, durch verengte Fahrbahnen, durch zugeparkte Gas- und Wasserverschlüsse oder verstellte Sichtachsen bei der Urteilsfindung des Bundesverwaltungsgerichtes eine Würdigung erfahren. Mitklägerin Cerstin Kratzsch: „Wir wollen ein Urteil erwirken, das die Stadt zu konkreten, mit Fristen versehenen Schritten und wirksamen Maßnahmen verpflichtet“.