Prozess wegen Einbrüchen Psychiater sieht keine Therapiechance für Angeklagten
Zwei Männer sollen Einbrüche in Plaggenburg und Tannenhausen begangen haben. Der ältere ist mehrfach vorbestraft, verbüßte zuletzt eine viereinhalbjährige Haftstrafe.
Aurich - In dem Prozess um Einbrüche in Plaggenburg und Tannenhausen vor dem Landgericht Aurich beschrieb der psychiatrische Sachverständige Dr. Wolfgang Trabert den 31-jährigen Angeklagten am Montag als schuldfähig. Erkenntnisse zur Frage der Unterbringung in einer Entzugsklinik aufgrund seiner Drogensucht hatte der Arzt bei der Untersuchung des Mannes nicht gewinnen können.
Der Angeklagte sowie sein 27-Jähriger mutmaßlicher Mittäter stehen wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls vor dem Landgericht. Gemeinsam sollen sie im September vergangenen Jahres in Plaggenburg über die Terrassentür in ein Einfamilienhaus eingedrungen sein und dort 500 Bargeld, Ausweispapiere sowie die Eheringe der 85-jährigen Bewohnerin an sich genommen haben. In Tannenhausen sollen sie eine Brieftasche und ein Kinderportemonnaie mit 50 Euro Inhalt entwendet haben. Der 31-Jährige hatte die erste Tat unumwunden eingeräumt, die zweite jedoch vehement von sich gewiesen und sich in der Rolle des „Sündenbocks“ gesehen. Sein Mitangeklagter hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Haft wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung
Der Sachverständige Trabert attestierte dem 31-Jährigen eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung“. Er überschreite immer wieder Grenzen und lerne nicht aus Strafen, führte er aus. Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft. Zuletzt hatte er wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung eine viereinhalbjährige Haftstrafe verbüßt. Erst Anfang 2022 war er aus dem Gefängnis entlassen worden.
Laut Trabert waren die Angaben des Angeklagten voller Widersprüche. Das hätten auch vorherige Gutachten schon festgestellt. Aufgewachsen in „nicht ganz unproblematischen Familienverhältnissen“ sei er seit früher Kindheit verhaltensauffällig. Er neige dazu, die Schuld für sein Versagen bei anderen zu suchen. Nach eigenen Angaben sei er seit Jahren drogenabhängig. Demnach konsumiere er regelmäßig Kokain und Amphetamine. Über die Mengen habe er sich nicht geäußert. Mehrere Therapieanläufe seien bereits gescheitert. Zuletzt hatten Therapeuten die Behandlung mangels Erfolgsaussichten beendet.
Sachverständiger spricht von „Lippenbekenntnissen“
Eine Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit hatte der Sachverständige nicht feststellen können. Auch konnte er keinen Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum des Angeklagten und der Tat feststellen. Im Laufe des Verfahrens hatte sich der der Angeklagte zu einer nochmaligen Drogentherapie im Maßregelvollzug bereit erklärt. Nach Einschätzung Traberts seien dies jedoch „eher oberflächliche Lippenbekenntnisse“. Er konnte keine Anzeichen für eine erfolgreiche Behandlung erkennen. Wolle man dem folgen, läge eine Einweisung in eine Entzugsklinik im Ermessen des Betroffenen. Der müsse jedoch selbst dafür sorgen, seine Probleme in den Griff zu bekommen. „Es geht nicht nach Lust und Laune“, stellte er fest.
Die Verhandlung wird am Montag, 27. März, fortgesetzt. Dann soll ein Urteil erfolgen.