Beschluss der Europäischen Kommission  Eigenheim wird nach Plänen der EU zur Sanierungsfalle

| | 19.03.2023 18:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Das Haus der Familie Harms aus Norden steht beispielhaft für viele Häuser im Landkreis Aurich. Sie müssten nach EU-Plänen kernsaniert werden. Foto: Rebecca Kresse
Das Haus der Familie Harms aus Norden steht beispielhaft für viele Häuser im Landkreis Aurich. Sie müssten nach EU-Plänen kernsaniert werden. Foto: Rebecca Kresse
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Viele Häuser im Landkreis Aurich müssten nach den neuen Plänen des EU-Parlamentes zwangsweise kernsaniert werden – für sehr viel Geld. Fachleute aus der Region fordern Ausnahmen für Härtefälle.

Aurich/Norden - Es ist ein Haus, wie es so typisch ist in Ostfriesland: Ein kleines Einfamilienhaus, gebaut Ende der 1950er Jahre, mit rotem Satteldach und Klinkern. Gedämmt wurde es, wie damals üblich, mit Glaswolle. Seitdem wurde nicht mehr viel gemacht. Das Haus der Familie Harms in Norden steht exemplarisch für viele Häuser im Landkreis Aurich. Auf deren Besitzer kommen jetzt immense Kosten und Sanierungsarbeiten zu – so zumindest will es die Politik. Die meist älteren Bewohner wissen davon zum Teil noch gar nichts. Viele leben von einer kleinen Rente, können sich eine Kernsanierung ihres Eigenheims gar nicht leisten. Seit die Kosten durch den Ukraine-Krieg und die Inflation gestiegen sind, bleibt meist nichts übrig, was sie auf die hohe Kante legen könnten. Auf das Thema Sanierung angesprochen, hieß es im Gespräch mit unserer Zeitung meist: „Ich doch nicht mehr, dafür bin ich viel zu alt.“ Und doch wird es sie treffen.

Genau für solche Menschen muss es trotz der neuen Vorschriften der Europäischen Union und der Bundesregierung zur Zwangssanierung von Häusern eine Ausnahme geben, sagte Peter Kröger, Energieberater aus Rechtsupweg, im Gespräch mit unserer Zeitung. Kröger, der auch der offizielle Energieberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist, geht davon aus, dass mehr als 35 Prozent der Eigenheimbesitzer im Landkreis Aurich von den neuen Vorschriften betroffen sein werden. „Im Prinzip alle Häuser, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden“, sagte Kröger. Das bestätigte auch Folkert Busker, Obermeister der Bauhandwerker-Innung Aurich-Emden-Norden.

Obermeister: Sanierung kostet rund 150.000 Euro

Um ein Haus aus dieser Zeit, das bisher noch nicht saniert wurde, energetisch vollständig zu sanieren, rechnet Energieberater Erik Mumme aus Südbrookmerland mit Kosten in Höhe von rund 150.000 Euro. Auch Peter Kröger geht bei der rein energetischen Sanierung von 100.000 bis 150.000 Euro aus. Dabei gehe es zunächst aber nicht um die Heizung. „Erst die Hülle, dann die Haustechnik“, betonte Kröger. Das heißt, zunächst müsste ein neues Dach aufgelegt, neue Fenster eingebaut und das Mauerwerk gedämmt werden. Dadurch ließen sich etwa 60 Prozent des bisherigen Energieverbrauches einsparen, so Kröger. Erst dann könne man sich an die restlichen 40 Prozent mit einer neuen Heizung machen.

Zwar gebe es aus Berlin Stimmen, die Sanierungsvorschriften sollen sozialverträglich umgesetzt werden, sagte Peter Kröger. Wie das am Ende aussehen soll, ist aber noch nicht klar. „Ich behaupte, Oma Lieschen, die mit kleiner Rente in ihrem Häuschen lebt, kann das nicht stemmen. Da muss es Ausnahmen geben“, so Kröger. Alle, die sich jetzt in Sicherheit wähnen, weil ihr Haus vielleicht aus den 1980er Jahren stammt, müssten sich darüber klar sein, dass sie als Nächstes bei der Zwangssanierung dran sind, sagte Kröger. Er geht davon aus, dass es ein Stufenmodell geben wird, bei dem alle drei bis vier Jahre der nächste Gebäudetypus dran ist mit der Sanierung.

Es fehlen Handwerker für die Umbauten

Neben der Finanzierung gibt es aus Sicht von Peter Kröger aber noch ein viel größeres Problem: „Wir haben noch nicht genügend Handwerker, die in der Lage sind, Wärmepumpen vernünftig einzubauen“, sagte der Fachmann. Lediglich 15 Prozent der Heizungsbauer seien dazu derzeit wirklich in der Lage. Zwar gebe es Initiativen des Bundes mit Zuschüssen für die Betriebe, um die Mitarbeiter zu schulen. Aber auch das benötige Zeit. Auch gebe es noch nicht genügend Wärmepumpen.

Energieberater Erik Mumme erzählte von einer 90-jährigen Dame, deren Ölheizung er gerade gewartet hat. „Die Frau bekommt 700 Euro Rente und macht sich schon jetzt Sorgen, was sie tun soll, wenn die Heizung mal kaputt geht“, erzählte Mumme. Er könne Kunden sehr gut verstehen, die jetzt noch schnell ihre alte Gasheizung rauswerfen und durch eine moderne Anlage ersetzen würden, sagte er. „Das bedeutet nur einen Bruchteil der Kosten und dann haben die Leute erstmal wieder 20 Jahre Ruhe“, sagte Mumme.

Berater: Zuerst sollten Kommunen sanieren

Er fordert zudem, dass zunächst die Kommunen ihrer Verpflichtung zur energetischen Sanierung nachkommen sollten, bevor Privathaushalte zur Sanierung gezwungen werden. So sei etwa die Middelser Schule energetisch ein Grab, sagte er. Und von solchen Gebäuden würden ihm im Landkreis Aurich noch viele einfallen.

Peter Kröger findet es grundsätzlich richtig, dass die Anforderungen immer weiter verbessert werden müssen. „Aber ob das mit der Brechstange gemacht werden muss, wie gerade, weil man das Thema in den vergangenen zehn Jahren verpasst habe, halte ich für fraglich“, sagte er. Für diejenigen, die sich ihr Häuschen hart erarbeitet hätten und für die das eigentlich für die mietfreie Rente sein sollte, sehe er das kritisch. Da müsse die Förderung schon erheblich unterstützen. Es sei klar, dass jeder seinen Beitrag leisten müsse. Dabei dürften aber soziale Gesichtspunkte nicht außer Acht gelassen werden.

Ministerin: Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Am Sonntag meldete sich die Bundeswohn- und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zu Wort. Im Deutschlandfunk sagte sie, sie halte einen gesetzlichen Sanierungszwang mit dem Grundgesetz nicht für vereinbar. Das sei „ein absolut harter Eingriff in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer“ und aus ihrer Sicht auch „unverhältnismäßig“. Das letzte Wort zu diesem Thema scheint also trotz des EU-Beschlusses noch nicht gesprochen zu sein.

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