Hamburg  Selbe Problematik seit Jahren: Woran so viele Abschiebung scheitern

Daniel Batel
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Von Daniel Batel
| 17.03.2023 07:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein ausreisepflichtiger Mann wird von Polizeibeamten in ein Flugzeug geführt. Foto: dpa/Michael Kappeler
Ein ausreisepflichtiger Mann wird von Polizeibeamten in ein Flugzeug geführt. Foto: dpa/Michael Kappeler
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Die Zahl der Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer aus Deutschland ist in den letzten Jahren spürbar zurückgegangen. Viele Abschiebungen scheitern zudem. Ein Überblick über die Hauptzielländer und woran es am häufigsten hakt.

In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zuwanderung nach Deutschland Höchstwerte. Das Land befand sich zwischen Willkommenskultur und Überforderung. Im gleichen Zeitraum wurden außerdem besonders viele Menschen abgeschoben.

Das zeigt der Vergleich mit den Vorjahren. So verdoppelte sich etwa die Zahl der Abschiebungen von 2014 auf 2015 nahezu. Bis zum Jahr 2020 bliebt die Zahl auf einem hohen Niveau von etwa 22.000 bis 23.000 Personen.

Seit drei Jahren zeigt der Trend in allen 16 Bundesländern allerdings wieder deutlich nach unten. Von 2020 an hat sich die Zahl der Abschiebungen mehr als halbiert und lag im Schnitt bei etwa 10.000 Personen. Ein Grund dürfte die Corona-Pandemie gewesen sein, die Abschiebungen unmöglich, zumindest aber erschwert hat.

Um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren einiges unternommen – allen voran der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer mit seinem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ Anfang 2020. Dieses betrifft vor allem abgelehnte Asylbewerber, bei denen feststeht, dass sie nicht schutzbedürftig sind und die Bundesrepublik verlassen müssen. Durch das Gesetz wurden unter anderem die Voraussetzungen für eine Abschiebehaft erleichtert.

Laut Ausländerzentralregister befanden sich bis zum 31. Dezember 2022 insgesamt 304.308 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland, davon besaßen wiederum 248.145 Personen eine Duldung. Bei der Duldung handelt es sich um eine Aussetzung der Abschiebung. Eine Duldung kann aus rechtlichen Gründen erteilt werden – etwa, wenn durch eine Abschiebung eine Familie auf unvertretbare Art und Weise getrennt werden würde. Auch das Fehlen von Pass oder Reisedokumenten kann dazu führen, dass eine Duldung ausgesprochen wird.

Die Gründe für die vielen gescheiterten Abschiebungen sind vielfältig. Seit 2017 wehren sich zum Beispiel immer mehr Geflüchtete juristisch gegen ihre Abschiebung. Betroffene können Rechtsmittel gegen geplante Zwangsrückführungen einlegen, die dann von Gerichten geprüft werden. Bereits die juristische Prüfung des Anliegens nimmt einige Zeit in Anspruch.

In den letzten Jahren erschienen ausreisepflichtige Personen aber auch krankheitsbedingt oft nicht zum Abreisetermin – oder waren nicht mehr auffindbar, weil sie untergetaucht sind. Zudem kann es zu Widerstandshandlungen am Flughafen kommen: Allein 2022 meldete die Bundespolizei 256 solcher Fälle, in denen sich Personen, die das Land verlassen sollten, körperlich dagegen wehrten, an Bord zu gehen – bis zum Abbruch des Einsatzes. Auch Fluggesellschaften oder das Bordpersonal kann die Überführung in seltenen Fällen verweigern.

Für Syrien hatte seit 2012 ein bundesweiter Abschiebestopp gegolten. 2021 endete dieser. Dass sich syrische Staatsangehörige trotzdem unter den Top 10 in der Übersicht der vergangenen zehn Jahre befinden, liegt an Rückführungen nach dem sogenannten Dublin-II-Verfahren. Demzufolge müssen Asylsuchende, die zuvor in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zuerst registriert wurden, dorthin zurückgebracht werden. In der Praxis geschieht das jedoch nur in wenigen Fällen.

Entgegen der bundesländerübergreifenden negativen Tendenz ist die Anzahl abgeschobener Syrer und Afghanen seit 2020 allerdings gestiegen. Verbände wie Human Rights Watch oder das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisieren, dass die Menschen in ihren Heimatländern oft schwer misshandelt würden. Mit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan hat sich die Sicherheitslage drastisch verschlechtert, und in Syrien gibt es an den Frontlinien der kurdischen Autonomiegebiete noch immer Konfrontationen mit den türkischen Truppen oder jenen von Präsident Baschar Al-Assad.

Ein weiterer Grund, der in den Statistiken nicht auftaucht, sind fehlende Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern. Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens bemängelt im Interview mit dieser Redaktion, dass Bund und Europäische Union nicht genügend täten, um solche Abkommen mit den Herkunftsländern schließen. Die Bundesländer könnten hier wenig tun, obwohl sie letztlich für die Abschiebungen verantwortlich seien.

Neben den Abschiebungen, bei denen die Bundespolizei die Personen bis zum Ziel begleitet, reisen Menschen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) auch freiwillig aus. Seit 2012 ist die Anzahl derjenigen, die Deutschland freiwillig verlassen haben, stets rund doppelt so hoch wie die Abschiebezahlen.

Nicht alle füllen jedoch einen GÜB-Schein aus – die Dunkelziffer liegt demnach wohl noch höher. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung setzt deshalb auf eine Kombination aus Beratung und Förderprogrammen zur Rückkehr in Herkunftsländern. Mit Erfolg: 2022 haben das Land deutlich mehr Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus verlassen als in den Vorjahren.

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