Verschärftes Waffenrecht Hiesige Schützen sehen Pläne des Innenministeriums kritisch
Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Verschärfung des Waffenrechts stößt auf viel Unverständnis bei Sportschützen aus Aurich. SPD-Abgeordneter Johann Saathoff verteidigt das Vorgehen.
Aurich - Nach dem Amoklauf in Hamburg, bei dem in einem Gebäude der Zeugen Jehovas acht Menschen durch den Schützen getötet wurden, wird vermehrt über eine Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland diskutiert. An der geplanten Gesetzesänderung ist auch der Pewsumer Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff (SPD) beteiligt. Als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium ist es ihm ein Anliegen, dass frühzeitig erkannt wird, ob jemand aus gesundheitlichen Gründen keine Waffe tragen sollte. Deshalb setze er sich dafür ein, dass zukünftig ein ärztliches oder psychologisches Zeugnis bei der Beantragung einer Waffenerlaubnis vorgelegt werden muss.
Für den Bundesliga-Sportschützen Eike Fürst vom Schützenverein „Waldeslust“ Schirumer Leegmoor geht die Diskussion am Problem völlig vorbei. In seinen Augen gebe es bereits genug Kontrollmechanismen. „Sie müssen nur konsequenter umgesetzt werden.“ So könnten Behörden, wie hier der Kreis Aurich, beispielsweise regelmäßig kontrollieren, wie Waffen gelagert würden. „Das Gesetz lässt auch jetzt schon zu, dass ein ärztliches Attest bei der Beantragung der Waffenbesitzkarte verlangt wird“, erläutert Fürst. Es gebe zahlreiche Kontrollen und dauere in Aurich rund ein Jahr, bis jemand eine Waffenbesitzkarte beantragen könne. Deshalb habe er die Sorge, dass eine Verschärfung des Gesetzes mehr Sicherheit suggerieren soll, dies aber nicht passiert. In seinen Augen müssten die Behördenstrukturen überdacht beziehungsweise besser vernetzt werden. Sollte eine Gesetzesverschärfung kommen, fürchtet er, seinen Sport bald nicht mehr wie gewohnt ausüben zu dürfen.
Regelmäßigere Überprüfungen geplant
Ganz so weit würde Johann Weber nicht gehen. Der „Waldeslust“-Damenleiter ist seit 44 Jahren in der Jugendarbeit aktiv und achtet sehr darauf, dem Nachwuchs Disziplin und sportliche Werte zu vermitteln. „Ich weiß nicht, was man mit einer Verschärfung des Gesetzes noch erreichen will“, so Weber. Sein Sportgerät, eine Kleinkaliberpistole, lagere in einem Tresor und werde nur zu Wettkampf- und Trainingszwecken herausgeholt. Der Landkreis habe jederzeit das Recht dies zu kontrollieren. „Dafür muss ich Kontrolleure in meine Wohnung lassen“, sagt Weber. Für ihn sind eher die illegalen Waffen das Problem.
Durch den Amoklauf rutschen verstärkt halbautomatische Pistolen in den Fokus der Diskussion. Der Täter von Hamburg sei sogar kontrolliert worden. „Nach geltendem Recht konnte ihm die Waffe aber nicht entzogen werden“, sagt Bundestagsabgeordneter Saathoff. Deshalb würden nun zusätzliche Handlungsmöglichkeiten geprüft. „Wir brauchen striktere und regelmäßigere Überprüfungen“, so der Sozialdemokrat. Auch Sportschützen hätten ein großes Interesse daran, dass Waffen nicht in falsche Hände kommen.
2154 Personen im Kreis haben eine waffenrechtliche Erlaubnis
Im Landkreis Aurich waren mit Stichtag 31. Januar 2154 Personen mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis registriert, so eine Kreissprecherin. Im vergangenen Jahr habe die Untere Waffenbehörde des Landkreises Aurich 197 neue Waffenbesitzkarten ausgestellt. Durchschnittlich liege die Zahl der Neuausstellungen jährlich bei etwa 180 bis 200. Ärztliche Unterlagen seien für die Ausstellung waffenrechtlicher Erlaubnisse im Regelfall nicht erforderlich und würden daher auch nicht angefordert.
Die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition werde nach Angabe des Landkreises durch die Untere Waffenbehörde überwacht. Entsprechende Kontrollen erfolgten regelmäßig, aber nicht in bestimmten definierten Zeitabständen. Zuständig für den Bereich Waffen- und Jagdrecht im zuständigen Amt für Ordnung und Sicherheit seien derzeit 2,2 Vollzeitstellen.
Polizeiliches Führungszeugnis wird beim Antrag angefordert
Am Schießsport Interessierte müssten zunächst Mitglied im Verein werden und würden nur mit einer Luftpistole trainieren, erläutert Eike Fürst. Danach könne die Nutzung einer Kleinkaliberwaffe unter Aufsicht folgen. Währenddessen werde ein Jahr lang ein Schießbuch geführt, dass bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte beim Ordnungsamt vorzulegen sei. Dort werde dann noch ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt.
Ein Sportschütze dürfe sich nichts zu Schulden kommen lassen, so Weber. Werde er mit Alkoholpegel am Steuer erwischt, drohe ihm der Entzug der Waffenbesitzkarte sowie seines Sportgeräts. „Wir sind alle sehr verantwortungsbewusst“, nimmt er seine Kameraden in Schutz. Problematisch sieht er eher die Verbreitung von sogenannten „Ballerspielen“ unter Kindern und Jugendlichen. „Bei uns im Verein zielt niemand auf Menschenabbildungen. Im Computerspiel gehört das Schießen auf Menschen zum guten Ton“, ärgert sich der 68-Jährige. Auch Paintball-Anlagen sieht er höchst kritisch, da dort ebenfalls mit Farbkugeln direkt auf Menschen gezielt werde. „Es gibt ganz andere Stellschrauben, an denen wir drehen müssen. Die Diskussion um das Waffengesetz ist für mich reine Stimmungsmache der Politik“, so Weber.
Saathoff will Gesundheitsämter in Prüfung einbeziehen
Auch im Ostfriesischen Schützenbund wurde das Thema bereits heftig diskutiert, berichtet Erich Fokken von einem jüngsten Treffen. Der „Waldeslust“-Vorsitzende befürchtet ebenfalls große Einschränkungen für das Schützenwesen, sollte der Gesetzesentwurf aus dem Innenministerium umgesetzt werden. Allerdings würde die Debatte seinen Schützenverein nur bedingt betreffen. „Wir schießen nur mit Luftdruckwaffen. Die Nutzung von Kleinkaliber gibt unser Schießstand gar nicht her“, sagt Fokken. Hierfür weichen die Mitglieder auf einen anderen Schießstand in Aurich aus. In seinen Augen ähneln sich die sportlichen Herausforderungen sehr, egal ob mit Kleinkaliber- oder Luftdruckwaffe geschossen werde.
Der Vorsitzende des Auricher Schützenvereins, Stefan Dunkmann, ärgert sich über die erneute Debatte. Das Waffenrecht in Deutschland sei bereits das schärfste der Welt. „Wir nehmen nicht jeden auf, sondern sieben viel aus“, sagt er. Für ihn geht die Aussage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), halbautomatische Waffen zu verbieten, völlig an der Realität vorbei. „Das würde das Aus unseres Sports bedeuten. Indirekt würde das Schützenwesen verboten“, verdeutlicht er. Denn die Sportordnung sehe keine Revolver, sondern bestimmte Pistolen für die Disziplinen vor. Und sicherlich hätte ein Sportler auch kein Problem damit, das diskutierte psychologische Gutachten vorzulegen. Ihn ärgere es allerdings, dass nach der Tat in Hamburg wieder alle Schützen in „Sippenhaft“ genommen würden.
Bundestagsabgeordneter Saathoff sagt zu den Plänen: „Wir wollen den Austausch der Waffenbehörden, Polizei und des Verfassungsschutzes zukünftig noch enger gestalten und auch die Gesundheitsämter einbeziehen. Und dies sowohl vor als auch nach der Erteilung einer Erlaubnis.“ So wolle er sichergehen, dass bei Anzeichen für eine Gefährlichkeit Waffenerlaubnisse nicht erteilt oder rechtzeitig entzogen werden können. „Wir debattieren hierüber seit dem furchtbaren rechtsterroristischen Attentat in Hanau. Nun wollen wir diesen Gesetzentwurf endlich ins parlamentarische Verfahren bringen“, so der hiesige Abgeordnete.