Berlin Weil sie krank feierte: Gericht verurteilt DJane aus Norddeutschland
Auf der Streamingplattform Twitch tritt Anastasia Rose aus Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig als DJane auf. Weil sie dort trotz Krankschreibung feierte, verurteilte ein Gericht sie nun wegen Gehorsamsverweigerung – denn eigentlich ist die Künstlerin Zeitsoldatin bei der Bundeswehr.
Montagabend und DJane Anastasia Rose feiert mit „Monday Motivation Music“ auf der Streamingplattform Twitch. „Ich bin live am Start mit Mukke“, lädt sie im Partytop und Glitzerflechtfrisur ihre tausenden Fans auf Instagram ein, mitzufeiern. Sie wirkt ausgelassen, lacht und prostet ihrem Publikum aus ihrer Party-Garage in Vogelsang-Warsin in Vorpommern zu.
Weniger Partystimmung ist im 180 Kilometer entfernten Berlin. Das Amtsgericht Tiergarten hat die DJane zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt.
Offline ist Ulrike Hasse, wie sie bürgerlich heißt, vor und während des Verfahrens nämlich Zeitsoldatin bei der Bundeswehr. 2016 begann sie als Krankenschwester am Berliner Bundeswehrkrankenhaus zu arbeiten und war in der Pandemie auf der Corona-Station eingesetzt. Im April 2021 wurde sie krankgeschrieben und war seitdem nicht mehr im Dienst, streamte allerdings weiter regelmäßig auf Twitch. Im November hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verstöße gegen das Wehrstrafgesetz erhoben. Der Vorwurf: Gehorsamsverweigerung in 23 Fällen.
In der Anklageerhebung der Berliner Staatsanwaltschaft hieß es, dass sie, obwohl sie krankgeschrieben und ihr zudem die Ausübung einer Nebentätigkeit verboten worden war, als „Musikabspielerin (sog. ‚DJane‘)“ gearbeitet haben soll. Zudem habe sie Merchandiseartikel wie Parfüm und Bekleidung vertrieben und regelmäßig neue Musikvideos auf Twitch produziert.
Ihr dienstvorgesetzter Hauptmann habe ihr seit 20. Juli 2021 zehnmal den ausdrücklichen Befehl erteilt, die Nebentätigkeit nicht weiter auszuüben. Zwischen dem 7. August 2021 und dem 8. Juni 2022 sei sie dennoch insgesamt 23 Mal live vor Publikum oder in Livestreams aufgetreten. Das Amtsgericht Tiergarten klagte sie wegen Gehorsamsverweigerung in 23 Fällen an.
„Die Anklage wurde am 15. Dezember 2022 zur Hauptverhandlung zugelassen“, teilt Inga Wahlen, stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte, nun mit. Gleichzeitig sei das Gericht in das Strafbefehlsverfahren übergegangen – ein vereinfachtes Verfahren, bei dem es nur dann zu einer mündlichen Verhandlung kommt, wenn die Angeklagte innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch einlegt.
„Das Gericht hat einen Strafbefehl gegen die Angeklagte erlassen und die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt“, so Wahlen. Da die Angeklagte keinen Einspruch einlegte, ist das Urteil nun rechtskräftig. Ulrike Hasse scheint das Urteil zu akzeptieren.
Auf Nachfrage möchte Markus Hasse, Ehemann der DJane und Geschäftsführer von AR Entertainment, nichts öffentlich zum Verfahren oder den Hintergründen der DJ-Tätigkeit sagen. Im Dezember, als die Anklage bekannt wurde, sagte er, Ulrike Hasse möchte sich dazu aktuell nicht äußern. Sie habe sich in ihrer Community geäußert. Damals sagte er: „Wir warten erstmal ab.“