Drogenhandel im großen Stil  BGH bestätigt Urteil gegen Auricher Dealerbande

| 12.03.2023 07:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: BGH
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: BGH
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Anfang November hatte das Landgericht Aurich mehrjährige Haftstrafen gegen drei Männer verhängt. Zwei von ihnen legten Revision ein. Darüber hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.

Aurich/Karlsruhe - Es bleibt dabei: Wegen bandenmäßigen Drogenhandels im großen Stil müssen zwei 33 und 57 Jahre alte Männer aus dem Landkreis Aurich ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt zwei Revisionen gegen entsprechende Urteile des Landgerichts Aurich verworfen. Das teilte das Landgericht jetzt mit.

Am 3. November hatte die 3. Große Strafkammer einen heute 33-Jährigen aus Aurich wegen bandenmäßigen Drogenhandels in 21 Fällen zu acht Jahren Gefängnis verurteilt und die Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet. Einen 57-Jährigen aus Aurich verurteilte das Gericht wegen 20 Fällen zu sechseinhalb Jahren.

Einziehung von mehr als 212.000 Euro angeordnet

Die Kammer hatte hinsichtlich des 33-Jährigen die Einziehung von 212.310 Euro aus Drogengeldern angeordnet. Ein dritter, 39-jähriger Angeklagter hatte seine Verurteilung zu zwei Jahren und vier Monaten Haft akzeptiert und kein Rechtsmittel geführt. Bei dem Drogenhandel ging es um Marihuana und Amphetamin, jeweils im Kilobereich, sowie Kokain.

Die Revisionen der Angeklagten wurden mit Beschluss des BGH vom 21.02.2023 als unbegründet verworfen, da die Prüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Beide Urteile sind damit rechtskräftig.

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