Berlin Mehr als 400 Verfahren bei den Oberverwaltungsgerichten
Immer wieder verhindern oder verzögern Klagen den Bau von Windkraftanlagen. Exklusive Zahlen unserer Redaktion zeigen: In diesen Ländern laufen die meisten Verfahren. Niedersachsen rangiert im oberen Mittelfeld.
Eine gefährdete Vogelart, Lärmbelästigung oder zu hohe Anlagen: Es lassen sich viele Gründe finden, warum Privatpersonen, Verbände oder Kommunen gegen Windkraftanlagen und entsprechende Flächenpläne klagen. Bundesweit sind aktuell 407 Verfahren gegen die Genehmigungen von Windrädern anhängig. Das hat eine Umfrage unserer Redaktion bei den Oberverwaltungsgerichten in allen Bundesländern ergeben.
Unter den Ländern gibt es erhebliche Unterschiede. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen: Dort waren bis Ende 2022 110 Klageverfahren offen, gefolgt von Brandenburg (81) und Hessen (46).
Die nördlichen Flächenländer liegen allesamt nah beieinander. So beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern mit 34 Verfahren rund um Genehmigungsverfahren von Windrädern. In Niedersachsen sind es 28. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein verzeichnet 26 Windkraftverfahren.
Grundsätzlich lässt sich bei der Auswertung der Klageverfahren ein Muster erkennen. In den Ländern, die beim Windkraft-Ausbau besser vorankommen, ist auch die Zahl der Anfechtungen höher. Dort, wo weniger gebaut wird, ist sie niedriger. In Baden-Württemberg und Bayern etwa wurden 19 beziehungsweise 16 Verfahren angestrengt. Zwei Länder mit viel freier Fläche, aber vergleichsweise wenig Windkraftanlagen.
Unter den Flächenländern landen Sachsen (vier Verfahren) und das Saarland (keine) ganz hinten. Auf den letzten Plätzen stehen – wenig überraschend – die deutschen Stadtstaaten. Lediglich in Hamburg gibt es beim dortigen Oberverwaltungsgericht ein offenes Verfahren.
Auch die Frage nach den Klägern variiert von Land zu Land. Ein Großteil der Klagen geht auf Umweltverbände, Privatpersonen und Kommunen zurück. Ihre Einwendungen gegen den geplanten Windkraft-Ausbau reichen von Umwelt- und Artenschutzbedenken, Schattenwurf, Schallimmissionen, fehlerhafter Planung bis hin zu Belangen des Denkmalschutzes.
Allein beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein liegen acht Klagen von Anwohnern auf dem Tisch, die sich unter anderem vom Aussehen der Windräder „bedrängt“ fühlen. Zudem wollen sie ein Bürgerbegehren zur Höhenbegrenzung der Anlagen gerichtlich durchsetzen.
Nicht selten kommen die Klagen jedoch von den Windparkbetreibern selbst. Besonders in Rheinland-Pfalz ist das der Fall. Alle elf anhängigen Verfahren haben laut Oberverwaltungsgericht „ausnahmslos“ Betreiber eingereicht. Eine Ausnahme im Ländervergleich.
Die Unternehmen ziehen etwa mit Untätigkeitsklagen vor Gericht, wenn die zuständige Behörde den Genehmigungsantrag nicht fristgerecht bearbeitet. Auch klagen Betreiber, wenn in der Nähe ein Konkurrent ebenfalls Windräder bauen möchte und sie dadurch negative Auswirkungen auf den Ertrag ihrer Anlagen fürchten.
Dass ein Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht eine ziemlich vertrackte und widersprüchliche Angelegenheit sein kann, zeigt ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen. Dort klagen die Stadtwerke Münster, weil die dortige Luftaufsichtsbehörde den Antrag für die geplanten Windräder abgeschmettert hat. Begründung: Die 200 Meter hohen Anlagen würden die Sicherheit von Militärhubschraubern gefährden. Die Stadtwerke sehen sich wiederum im Recht, weil sich der Standort in einem ausgewiesenen Windvorranggebiet befindet. Außerdem würden in dem vermeintlichen „Sicherheitskorridor“ für die Helikopter bereits drei ähnlich hohe Anlagen stehen, so ihr Argument. Eine Entscheidung des Gerichts mit Sitz in Münster steht noch aus.
Letztendlich sind es aber vor allem Naturschutzverbände und Kommunen, die mit ihren Klagen den Bau von Windparks verhindern oder um Jahre verzögern. Daher will die Ampel-Koalition den Ausbau der Windkraft deutlich vereinfachen und beschleunigen. Als eine Maßnahme sollen künftig viele bislang nötige Umweltauflagen wegfallen.