Verstoß gegen Impfpflicht  UEK-Krankenschwester und Auricher Pflegerin vor Gericht

Neelke Harms
|
Von Neelke Harms
| 10.03.2023 14:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Im Jahr 2021 waren Corona-Impfungen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen Pflicht. Foto: DPA
Im Jahr 2021 waren Corona-Impfungen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen Pflicht. Foto: DPA
Artikel teilen:

Weil sie sich trotz der Pflicht nicht gegen das Coronavirus impfen ließen, standen zwei Auricherinnen am Freitag vor dem Amtsgericht. Aus ähnlichen Gründen wollten beide ein Bußgeld nicht zahlen.

Aurich - Ein Bußgeld in Höhe von jeweils 500 Euro müssen zwei Auricherinnen zahlen, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten. Das entschied am Freitag das Amtsgericht Aurich. Im vergangenen Jahr war das Personal in medizinischen Einrichtungen noch verpflichtet, sich impfen zu lassen.

Die Krankenschwester in der Auricher Ubbo-Emmius-Klinik (UEK) und die Altenpflegerin hatten aus ähnlichen Gründen Einspruch gegen die Geldbußen eingelegt. Doch Richter Simon Breuker sah keinen Verhandlungsspielraum.

Aus Prinzip vor Gericht

„Mir geht es um das Prinzip“, sagte die 51-jährige Altenpflegerin. Ihr Anwalt habe ihr davon abgeraten, Einspruch einzulegen. Sie habe sich gegen die Impfung entschieden, weil sie befürchtet habe, diese nicht zu vertragen. Daraufhin habe sie „nicht so schöne Post“ vom Gesundheitsamt bekommen und sich angegriffen gefühlt. Der Fall ging vors Verwaltungsgericht. Dort erzielte die Auricherin einen Teilerfolg.

Einige Zeit später habe sie wieder einen Brief vom Gesundheitsamt bekommen, diesen aber ignoriert. „Und dann kam auf einmal der Bußgeldbescheid“, so die Auricherin. „Ich finde es einfach nicht in Ordnung, wie es gelaufen ist. Es liegt nun an Ihnen“, sagte sie zum Richter.

Lähmungserscheinungen nach Impfung

Ähnlich sah es im Fall der Auricher UEK-Krankenschwester aus. Auch sie wollte sich mit dem Bußgeldbescheid nicht zufriedengeben. „Ich habe Angst vor den Nebenwirkungen“, erklärte die 42-Jährige vor Gericht. Sowohl im Bekanntenkreis als auch auf der Arbeit habe sie von schlechten Erfahrungen gehört. Dem Richter berichtete sie von einem Fall, in dem die Impfung Lähmungserscheinungen ausgelöst habe. Außerdem habe sie von vielen Tumorerkrankungen im Zusammenhang mit der Impfung gehört. „Ich verstehe nicht, warum ich deswegen ein Bußgeld zahlen soll“, sagte sie.

Beide Frauen wurden vom Auricher Rechtsanwalt Jens Kramer vertreten. Doch auch mit der Erklärung, dass die Rechtslage in medizinischen Einrichtungen nun anders aussehe, hatte er keinen Erfolg. Mittlerweile gibt es dort für das Personal keine Corona-Impfpflicht mehr.

Er urteile nicht darüber, ob es richtig sei, sich impfen zu lassen oder nicht, so Richter Breuker. „Jede Entscheidung ist aus meiner Sicht in Ordnung“, sagte er. Dennoch sah er keinen Verhandlungsspielraum. Sowohl die UEK-Krankenschwester als auch die Altenpflegerin entschieden sich schließlich, den Einspruch zurückzunehmen und das Bußgeld in Höhe von jeweils 500 Euro zu zahlen.

Ähnliche Artikel