Prozess vor dem Landgericht  Lebensgefährtin getötet – Angeklagter muss in Psychiatrie

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 02.03.2023 16:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Landgericht in Aurich: Hier fand der Prozess statt. Foto: Romuald Banik
Das Landgericht in Aurich: Hier fand der Prozess statt. Foto: Romuald Banik
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Obwohl der 44-Jährige aus Wilhelmshaven seine Unschuld beteuerte, stellte er für das Gericht eine Gefährdung der Allgemeinheit dar. Das wollte der Mann nicht einsehen.

Aurich - Vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht wurde am Donnerstag ein 44-Jähriger aus Wilhelmshaven von dem Vorwurf, seine Lebensgefährtin getötet zu haben, freigesprochen. Seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik wurde angeordnet. Dort befindet sich der Angeklagte bereits seit seiner Verhaftung im August vergangenen Jahres. Mit ihrem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Wie berichtet, hatte der Mann die Tat während der Verhandlung immer wieder bestritten. „Ich habe sie nicht getötet“, beteuerte er noch einmal in seinem letzten Wort. Für die Kammer bestand indes kein Zweifel daran, dass der Angeklagte die 38-jährige Frau minutenlang gewürgt und ihr ein Kissen auf Mund und Nase gedrückt hatte, bis sie schließlich erstickt war. Er habe die Frau vorsätzlich getötet, denn „auch psychisch Kranke wissen, dass eine derartige Behandlung tödlich ist“, sagte Kammervorsitzender Björn Raap in der Urteilsbegründung. Die Beweislage sei eindeutig. Der Angeklagte habe in „akutem psychotischen Zustand“ gehandelt und sei somit schuldunfähig. Er sei krankheitsuneinsichtig und stelle unbehandelt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Obwohl er sich inzwischen seit einem halben Jahr in psychiatrischer Behandlung befinde, sei er nach wie vor „in seinem Thema gefangen“, darum solle er auf unbestimmte Zeit in der Klinik verbleiben. Der Verlauf seiner Krankheit werde jährlich überprüft. Die Dauer seines Aufenthalts hänge von seinem Genesungsprozess ab.

Angeklagter setzte Medikamente eigenmächtig ab

Wie ein psychiatrischer Gutachter ausgeführt hatte, leidet der Angeklagte seit Jahren unter einer schizophrenen Psychose. Einige Monate vor dem Tod seiner Lebensgefährtin hatte er seine Medikamente eigenmächtig abgesetzt. Mehrere Zeugen hatten von seinem wirren und wahnhaften Verhalten berichtet. Er hatte behauptet, verfolgt und mit Kameras in seiner Wohnung überwacht zu werden. Auch sei sein Handy gehackt worden. Beweise für seine Behauptungen hatten sich während der Verhandlung nicht finden lassen.

Auch glaubten die Richter dem Angeklagten nicht, dass er die Frau tot in ihrer Wohnung aufgefunden und vergeblich versucht habe, sie wiederzubeleben. Damit hatte er versucht, seine DNA-Spuren an Kleidung und Kissen sowie die Spuren Bluts der Frau auf seinem T-Shirt zu erklären. Laut Angeklagtem hatte ein Mann aus dem Wilhelmshavener Drogenmilieu die Frau getötet. Der hatte jedoch ein Alibi vorzuweisen gehabt.

Beziehung währte nur wenige Monate

Die nur wenige Monate währende Beziehung des Angeklagten zu der Frau aus dem Kreis Leer war geprägt von Höhen und Tiefen, es wurden Drogen und viel Alkohol konsumiert. Immer wieder hatte es Streit gegeben, nach Angaben des Angeklagten aus Eifersucht und weil die Frau Verbindungen zu Dealern gehabt habe, die sie gezwungen hätten, Drogen aus den Niederlanden nach Deutschland zu schmuggeln. Für beides hatte es im Laufe der Verhandlung ebenfalls keinerlei Erkenntnisse gegeben.

Wiederholt war es zu Gewalttätigkeiten seitens des Mannes gekommen. Einmal hatte er der Frau die Nase gebrochen und ihr bei anderer Gelegenheit ähnlich wie beim letzten Mal eine Decke um den Kopf geschlungen und ein Kissen aufs Gesicht gedrückt. Das Amtsgericht Leer hatte kurz vor dem Tod der Frau ein Kontaktverbot verhängt, gegen das beide jedoch immer wieder verstoßen hatten. Auch in der Nacht vor der Tat war es zum Streit zwischen dem Paar gekommen. In einem Video, das der Angeklagte selbst aufgenommen hatte, hatte die Frau Angst vor ihm geäußert.

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