Oldenburg in Holstein  Corona-Impfung abgelehnt: Stabsunteroffizier wegen Befehlsverweigerung vor Gericht

Eckard Gehm
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Von Eckard Gehm
| 26.02.2023 09:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Stabsunteroffizier und sein Rechtsanwalt Andreas Gronimus vor dem Oldenburger Amtsgericht. Foto: Eckard Gehm
Der Stabsunteroffizier und sein Rechtsanwalt Andreas Gronimus vor dem Oldenburger Amtsgericht. Foto: Eckard Gehm
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Weil er sich nicht gegen Corona impfen lassen wollte, stand jetzt ein Stabsunteroffizier wegen Gehorsamsverweigerung vor Gericht. Am Ende machte jedoch die Bundeswehr keine gute Figur.

„Impfung verweigert!“ Mit diesem Stempel hatte ein Oberstleutnant der Spezialpioniere vom Truppenübungsplatz Putlos den Fall an die Lübecker Staatsanwaltschaft übergeben, die Anklage wegen Gehorsamsverweigerung gemäß Paragraf 20 des Wehrstrafgesetzes erhob.

Demnach soll sich ein 26-jähriger Stabsunteroffizier im Dezember 2021 in Wort und Tat gegen den Befehl zur Impfung mit einem mRNA-Impfstoff aufgelehnt und die Corona-Schutzimpfung auch dann noch verweigert haben, als dieser Befehl wiederholt worden sei.

Doch ganz so war es dann doch nicht, wie der Richter am Oldenburger Amtsgericht nach zweistündiger Verhandlung resümiert. In Vorbereitung des Prozesses hatte er verschiedene Urteile zum Thema durchgesehen. Sie alle hatten gemein, dass die Soldaten nicht zu ihren Impfungen erschienen waren.

Das aber war bei dem 26-Jährigen anders. Er stand bei jedem Termin, den der Oberstleutnant für ihn organisierte, auf der Matte, wobei er einmal unter Aufsicht zur „Impfstraße“ geführt wurde. „Er hat de facto seinen Arm hingehalten, aber gleichzeitig die Einwilligung zur Impfung nicht unterschrieben“, sagt der Richter. „Und ein solcher Fall ist offenbar nicht vorgesehen.“

Keiner der Ärzte der Bundeswehr wollte das Risiko auf sich nehmen, ohne eine Einwilligungserklärung des Patienten zu impfen. Zwar gibt es ein Bundeswehrformular, auf dem der Soldat per Unterschrift vermerkt, dass seine Impfung nicht freiwillig erfolgt, sondern allein wegen seiner Pflicht zur Duldung einer solchen, etwa, wenn ein Auslandseinsatz ansteht.

Bei der Corona-Impfung allerdings hatte das Bundesverteidigungsministerium die Papiere noch um den Einwilligungsbogen erweitert, den das Robert-Koch-Institut herausgegeben hatte. Offenbar wollte man wegen des neuartigen Impfstoffes kein Risiko eingehen. Und genau diese Einwilligungserklärung unterschrieb der Stabsunteroffizier nicht.

Als Zeugin wird eine Oberfeldärztin befragt, die ein zweistündiges Aufklärungsgespräch mit dem Stabsunteroffizier geführt hatte. Sie erklärte: „Zwingen können wir niemanden, da sind wir rechtlich gebunden. Willigt der Patient nicht ein, wäre die Impfung eine Körperverletzung.“

Dass die Sache derart komplex ist, drang zu dem Vorgesetzten aber nicht so richtig durch. „Ich habe es ja erst auf der kameradschaftlichen Ebene versucht, dann mündlich den Befehl erteilt. Und zwar mehrfach“, sagt der Oberstleutnant. „Termin machen, beraten lassen, impfen. Jeder Soldat hat doch die Verpflichtung, das gehört zum Beruf dazu. Aber er sagte, die Informationen reichten ihm nicht aus.“

Auf den ersten Befehl antwortete der 26-Jährige mit einem Schreiben, bat um eine Unterschrift des Oberstleutnants, um im Falle eines Impfschadens abgesichert zu sein. „Das habe ich gar nicht bearbeitet, da wollte ich nicht, dass mein Name auftaucht“, erklärt der Offizier. Auf Nachfrage, warum er den Befehl zum Impfen nicht schriftlich gegeben habe, schnauft der Oberstleutnant: „Dazu bin ich nicht verpflichtet.“

Alle Prozessbeteiligte einigten sich auf eine Einstellung des Verfahrens, wegen der „Lücke“ im System. Rechtsanwalt Andreas Gronimus, Experte im Beamten-, Disziplinar- und Wehrrecht, kommentiert: „Die Obliegenheit für klare Formulare obliegt dem Dienstherrn.“

Draußen vorm Amtsgericht erzählt der 26-Jährige, dass er von der Bundeswehr beurlaubt ist, seine Bezüge gekürzt wurden und gegen ihn ein Dienstenthebungsverfahren läuft. Sein Rechtsanwalt sagt: „Mit der Einstellung des Verfahrens heute sind seine Chancen gestiegen, dass er bleiben kann.“

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