Loccum Mord im Klosterwald: Angeklagter Emsländer nun rechtskräftig wegen Mordes verurteilt
Nach einem jahrelangen Hin und Her wurde der wegen Mordes angeklagte Jörn N. nun rechtskräftig verurteilt. Ihm wird die Tötung einer 23-Jährigen im Klosterwald von Rehburg-Loccum vorgeworfen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts Osnabrück vom Donnerstag die Verurteilung des Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Osnabrück hatte den damals 54 Jahre alten Emsländer im März vergangenen Jahres verurteilt. Der Mann hatte daraufhin Revision eingelegt.
Am 12. September 2015 wurde die 23-jährige Judith Thijsen im Klosterwald bei Loccum umgebracht. Wenige Tage später fand ihr Vater ihre Leiche, versteckt unter Ästen und Gestrüpp. Der Verdacht fiel – nach einigen Ermittlungspannen – auf einen mehrfach vorbestraften Sextäter aus dem Emsland: Jörn N.
Es folgte ein Hin und Her aus Anklagen, Prozessen und Revisionen: Erst verurteilte das Landgericht Verden N. zu einer elfeinhalbjährigen Haftstrafe wegen Totschlags, das war 2017. Die Angehörigen des Opfers legten dagegen Rechtsmittel ein – sie strebten eine Verurteilung wegen Mordes an.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Bei einer zweiten Verhandlung am Landgericht Verden wurde N. dann aber überraschend freigesprochen. Die neu mit dem Fall befasste Kammer sah keine ausreichenden Beweise. Staatsanwaltschaft und Angehörige legten erneut Rechtsmittel ein – der Bundesgerichtshof hob auch dieses Urteil auf.
Die dritte Verhandlung fand daraufhin am Landgericht in Osnabrück statt. Das Gericht war von der Schuld N.s überzeugt und verurteilte ihn wegen Mordes. Den genauen Tatablauf habe das Gericht nicht rekonstruieren können, führte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung aus. Die Indizien sprächen aber in ihrer Gesamtbewertung für einen Mord und für den Angeklagten als Täter.
N. hatte in den zurückliegenden Jahren immer wieder Frauen attackiert - etwa in Meppen oder Ostfriesland. Die Landgerichte in Osnabrück und Aurich sprachen jeweils Haftstrafen aus. Die Richter in Ostfriesland erkanntenn bereits eine dauerhafte Gefahr, die von N. vor allem für Frauen ausgeht, und verhängten die Sicherungsverwahrung.
Vor Haftantritt sollte zunächst noch seine mutmaßliche Alkoholsucht im Maßregelvollzug Loccum therapiert werden. Hier erhielt er trotz der Gefahrenprognose Freigang und traf so auf sein Opfer. (mit dpa)