Geldwäscheprozess in Aurich Verliert die Angeklagte das Haus für ihren Lebensabend?
In einem Gehöft in Aurich wollte die 56-jährige Angeklagte ihren Lebensabend verbringen. Doch nun droht die Immobilie in den Sog des Geldwäscheprozesses zu geraten.
Aurich - Im Prozess gegen eine 56-Jährige, die sich wegen des Verdachts der Geldwäsche vor dem Landgericht in Aurich verantworten muss, bestätigte am Donnerstag ihr jetziger Ehemann Zahlungen an die Angeklagte für den Erwerb eines Gehöfts in Aurich. Dort wollte das Paar seinen Lebensabend verbringen. Er habe mehrere Immobilien in Duisburg verkauft und aus dem Erlös 2016 das Haus finanziert, erklärte der 67-Jährige in der Verhandlung. Er habe das Geld zunächst auf das Konto der Angeklagten überwiesen und sie habe es an die Verkäufer weitergeleitet.
Er sei Buchhalter, erklärte er, ihm sei wichtig, dass alles seinen geordneten Gang gehe. Darum habe er der Frau ein quasi zinsloses Darlehen über die Kaufsumme von 315.000 Euro gewährt. Die Frau hatte sich im Gegenzug in einem Schuldschein verpflichtet, im Alter seine Pflege zu übernehmen. Zum Zeitpunkt des Kaufs seien er und die Angeklagte noch nicht verheiratet gewesen. Er habe befürchtet, im Laufe ihres Scheidungsverfahrens könne ihr Ex-Mann Anspruch auf die Immobilie erheben, darum habe man sie zwischenzeitlich auf die Tochter der Angeklagten überschrieben.
Schaden von vier Millionen Euro
Wie berichtet, hatte die Angeklagte eingeräumt, zwischen 2013 und 2018 rund 400.000 Euro aus inkriminierten Geldern von ihrem Ex-Ehemann überwiesen bekommen zu haben, mit dem sie unter anderem ihren Lebensunterhalt, die Ausbildung ihrer Tochter sowie teure Pferde und Urlaube finanziert hatte. Der Ex-Ehemann hatte als leitender Angestellter bei der Allianz-Versicherung Schadensfälle fingiert und das Geld für deren Regulierung auf seine Konten überweisen lassen.
Die Schadenssumme belief sich damals auf vier Millionen Euro. Inzwischen wurde er dafür rechtskräftig verurteilt. Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden hätte die Angeklagte wissen können, dass mit den Zuwendungen ihres Ex etwas nicht stimmte, denn sie überstiegen sein reguläres Einkommen um ein Vielfaches.
Absprache-Angebot: Angeklagte reagiert schmallippig
Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht hatten am zweiten Verhandlungstag eine Absprache getroffen: Sollte die Angeklagte die Vorwürfe der Anklage einräumen, hätte das Gericht eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren in Aussicht gestellt. Die 56-Jährige hatte daraufhin schmallippig reagiert und ihre Verteidigerin ein formales Geständnis verlesen lassen. Nachfragen waren nicht gestattet.
Das Gericht steht nun vor der kniffligen Aufgabe herauszufinden, was die Angeklagte von den inkriminierten Geldern erworben hat und somit der Einziehung unterliegt. Eine Ermittlerin hatte von der „Teilkontaminierung“ des gesamten Besitzes berichtet. Die Staatsanwältin hatte die Summe auf 700.000 Euro beziffert. Nach ihrer Auffassung fallen darunter auch Anteile der Auricher Immobilie.
Die Verhandlung wird am 7. März fortgesetzt.